Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 24.05.2020 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: belangte Behörde, BFA) darüber informiert, dass der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) in Untersuchungshaft genommen worden sei. 2. Dem BF wurde daraufhin mit Verständigung vom Ergebnis der Beweisausaufnahme vom 25.05.2020 seitens der belangten Behörde mitgeteilt, dass beabsichtigt werde, gegen ihn ein Aufenthaltsverbot zu erlassen. Ihm wu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 19.10.2018 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin mit einem ös... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 09.01.2019, nach erfolglosem Zustellversuch durch Hinterlegung im Akt am 24.01.2019 zugestellt und dem Beschwerdeführer am 18.02.2019 zudem noch persönlich übergeben, wurde der Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG kein Durchsetzungsaufschub erteilt (Spruchpunkt II.). Begründend wurde im Wesen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 28.01.2019, dem Beschwerdeführer am 04.02.2019 durch Hinterlegung zugestellt, wurde der Beschwerdeführer gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm. § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihm gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit der Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Beschwe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind miteinander verheiratet. Aus dieser Ehe stammen zwei gemeinsame Kinder, der minderjährige Drittbeschwerdeführer und die minderjährige Viertbeschwerdeführerin. Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 29.08.2019 wurden die Beschwerdeführer jeweils gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (jeweils ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind miteinander verheiratet. Aus dieser Ehe stammen zwei gemeinsame Kinder, der minderjährige Drittbeschwerdeführer und die minderjährige Viertbeschwerdeführerin. Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 29.08.2019 wurden die Beschwerdeführer jeweils gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (jeweils ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind miteinander verheiratet. Aus dieser Ehe stammen zwei gemeinsame Kinder, der minderjährige Drittbeschwerdeführer und die minderjährige Viertbeschwerdeführerin. Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 29.08.2019 wurden die Beschwerdeführer jeweils gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (jeweils ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin sind miteinander verheiratet. Aus dieser Ehe stammen zwei gemeinsame Kinder, der minderjährige Drittbeschwerdeführer und die minderjährige Viertbeschwerdeführerin. Mit den angefochtenen Bescheiden des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 29.08.2019 wurden die Beschwerdeführer jeweils gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (jeweils ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (BF), eine serbische Staatsbürgerin, hat am XXXX .2016 einen im Bundesgebiet freizügigkeitsberechtigten ungarischen Staatsbürger geheiratet und ist in Folge im Juni 2016 nach Österreich übersiedelt. Seitdem hält sie sich durchgehend im Bundesgebiet auf. Am 27.06.2020 teilte die BF der Magistratsabteilung 35 der Stadt Wien (MA 35) mit, dass ihre Ehe mit ihrem Ex-Mann mit Urteil eines serbischen Gerichtes mit Wirks... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit dem gegenständlich angefochtenen Bescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl vom 06.09.2018 wurde die Beschwerdeführerin gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und ihr gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass die Beschwerdeführerin seit 2013 in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit Schreiben vom XXXX .2019 informierte die XXXX das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) darüber, dass die Beschwerdeführerin (BF) die Voraussetzungen für die Ausstellung der von ihr beantragten Anmeldebescheinigung nicht erfülle. Sie gehe keiner Erwerbstätigkeit nach und verfüge nicht über ausreichende Existenzmittel zur Bestreitung ihres Unterhalts. Auch ihre Ehefrau könne als Bezieherin von Mindestsicherung eine Unterhaltsleistung nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 10.04.2018 beim Amt der XXXX Landesregierung, Magistratsabteilung XXXX , die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung. 2. Mit Schreiben vom 16.01.2019 teilte das Amt der XXXX Landesregierung dem Beschwerdeführer mit, dass die Voraussetzungen für die Erteilung einer Anmeldebescheinigung nach § 51 NAG nicht vorliegen würden, da weder ein aufrechtes Dienstverhältnis noch das Vorhandensein von Existenzmitteln n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Aufgrund des Wegfalls der Arbeitnehmerinneneigenschaft der Beschwerdeführerin und in Ermangelung hinreichender Mittel zur Bestreitung ihrer Existenz wies die belangte Behörde die Beschwerdeführerin mit verfahrensgegenständlichem Bescheid aus dem österreichischen Bundesgebiet aus (Spruchpunkt I.) und erteilte ihr einen Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung (Spruchpunkt II.). Dagegen richtet sich die fristg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer reiste unter Umgehung der Grenzkontrollen in das Bundesgebiet ein und stellte am 04.08.2012 unter Verwendung einer Alias-Identität einen Antrag auf internationalen Schutz. Dabei gab er an, Staatsangehöriger von Liberia zu sein. 2. Daraufhin beantragte das Bundesasylamt die Erstellung eines linguistischen Gutachtens zur Abklärung der Herkunft des Beschwerdeführers. Dieses hatte zum Ergebnis, dass eine Hauptsoz... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben angeführten Bescheid wurde der Beschwerdeführer (BF) gemäß § 66 Abs 1 FPG iVm § 55 Abs 3 NAG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs 3 FPG wurde ihm ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt (Spruchpunkt II.). Dagegen wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. Der BFA legte die Beschwerde samt den Akten des Verwaltungsverfahrens dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit dem Antrag vor, sie als unbeg... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben angeführten Bescheid wurde der Beschwerdeführer (BF) gemäß § 66 Abs 1 FPG iVm § 55 Abs 3 NAG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs 3 FPG wurde ihm ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt (Spruchpunkt II.). Dagegen wurde fristgerecht Beschwerde erhoben. Der BFA legte die Beschwerde samt den Akten des Verwaltungsverfahrens dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) mit dem Antrag vor, sie als unbeg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) beantragte am 26.02.2018 die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung. Mit Schreiben des Amts der XXXX Landesregierung vom 28.05.2019 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) darüber informiert, dass der BF weder Nachweise für ausreichende Existenzmittel noch aktuelle Inskriptionsbestätigungen vorgelegt habe, weswegen die Erteilungsvoraussetzungen gemäß § 51 NAG nicht vorliegen würden. Mit Schreiben vom 26.06.20... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 05.12.2017 informierte die XXXX das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) darüber, dass die Beschwerdeführerin (BF) die Voraussetzungen für die Ausstellung der von ihr beantragten Anmeldebescheinigung nicht erfülle. Sie gehe keiner Erwerbstätigkeit nach und habe weder Vermögen noch einen Krankenversicherungsschutz. Daher sei gemäß § 55 Abs 3 NAG eine mögliche Aufenthaltsbeendigung zu prüfen. Am XXXX .2018 wurde die BF vor d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (BF) verfügt seit 26.03.2015 über eine aufrechte Hauptwohnsitzmeldung im Bundesgebiet. Am 29.05.2015 wurde der BF eine Anmeldebescheinigung gemäß § 51 Abs 1 Z 2 NAG ausgestellt. Mit dem Schreiben der Bezirkshauptmannschaft XXXX vom 29.11.2018 wurde das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) darüber informiert, dass aufgrund des Antrags der BF auf eine Ausgleichszulage gemäß § 292 ASVG angenommen werde, dass die Vorausset... mehr lesen...
Schlagworte Ausweisung Behebung der Entscheidung Ehe EWR-Bürger gesundheitliche Beeinträchtigung Interessenabwägung Privat- und Familienleben Voraussetzungen European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:BVWG:2020:G307.2215533.1.00 Im RIS seit 14.01.2021 Zuletzt aktualisiert am 14.01.2021 mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Mit den im
Spruch: angeführten Bescheiden des BFA wurden die BF gemäß § 66 Abs. 1 FPG iVm § 55 Abs. 3 NAG aus dem österreichischen Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.) und gemäß § 70 Abs. 3 FPG ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat ab Durchsetzbarkeit dieser Entscheidung erteilt (Spruchpunkt II.). Die Ausweisung wurde im Wesentlichen damit begründet, dass BF1 und BF2 nicht erwerbstätig seien. Ein Nachweis über ausreichende Existenzmittel l... mehr lesen...
Begründung: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem oben angeführten Bescheid wurde die Beschwerdeführerin (BF) gemäß § 66 Abs 1 FPG iVm § 55 Abs 3 NAG aus dem Bundesgebiet ausgewiesen (Spruchpunkt I.). Gemäß § 70 Abs 3 FPG wurde ihr ein Durchsetzungsaufschub von einem Monat erteilt (Spruchpunkt II.). Mit Eingabe vom 18.03.2019 erhob die damals vom Rechtsanwalt Mag. Nikolaus RAST vertretene BF dagegen eine Beschwerde. Der BFA legte die Beschwerde samt den Akten des Verwaltungsverfah... mehr lesen...