Mit Schriftsatz vom 31.08.2007 zog der Beschwerdeführer die am 09.08.2007 über ihn erfolgte Verhängung der Schubhaft sowie seine Anhaltung in Schubhaft von 09.08.2007 bis 16.08.2007 in Beschwerde. Er brachte vor, aus seiner Heimat Tschetschenien geflüchtet zu sein, weil er dort verfolgt worden sei. Da seine Gattin und seine Kinder in Österreich leben würden und als Flüchtlinge anerkannt worden seien, sei sein Fluchtziel Österreich gewesen. Auf seinem Reiseweg sei er in der Slowakei von Pol... mehr lesen...
Rechtssatz: § 17 Abs. 1 AsylG 2005 muss in gemeinschaftsrechtskonformer Weise dahingehend verstanden werden, dass ein Asylantrag zumindest (auch) immer dann als gestellt anzusehen ist, wenn sich Österreich bereit erklärt, den Asylantrag, der von einem Fremden in einem anderen EU-Mitgliedsstaat gestellt wurde, einer Prüfung zu unterziehen, weil Österreich nach der Dublin II-Verordnung zuständig ist, und der betreffende Fremde einen in § 17 Abs. 1 AsylG 2005 vorgesehenen Kontakt herstellt; ... mehr lesen...
Rechtssatz: Würde man, so wie dies die belangte Behörde (und offenbar auch das Bundesasylamt) tat, den in der Slowakei gestellten Asylantrag als für ein österreichisches Asylverfahren gänzlich irrelevant ansehen, so würde es im Belieben der österreichischen Behörden stehen, ihre nach der Dublin II-Verordnung bestehende Pflicht zur Prüfung des Asylantrages gänzlich zu unterlaufen. Nach den Regeln des Gemeinschaftsrechts ist es aber geboten, den gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften, die Vor... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts können bloß allgemeine Annahmen und Erfahrungswerte die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit der Schubhaft im konkreten Einzelfall nicht begründen. Dies gilt nach Ansicht des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland ebenso für den Fall, dass sich eine Fremdenpolizeibehörde auf eine ?übliche Vorgangsweise? beruft. Der Verwaltungsgerichtshof hat dazu unmissverständlich festgehalten, dass die Verhängung der Schubh... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-147553-2007, des Beschwerdevorbringens sowie der Angaben des Beschwerdeführers in der mündlichen Haftprüfungsverhandlung vom 23.10.2007 ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer gibt an, russischer Staatsangehöriger zu sein, aus Groszny (Tschetschenien) zu stammen, am 16.03.1971 geboren worden zu sein und *** zu heißen. Er verfügte weder im Zeitpunkt seiner Einreise noch verfügt er im Entscheidungszeitpunk... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist zwar richtig, dass keine gesetzliche (oder gemeinschaftsrechtliche) Vorschrift existiert, wonach es der Asylbehörde verboten wäre, Dublin-Konsultationen mit mehreren Staaten gleichzeitig zu pflegen. Eine ursprünglich rechtmäßig angeordnete Schubhaft kann - bezogen auf ihre Dauer - rechtswidrig werden, wenn in der Führung des Ausweisungsverfahrens ungerechtfertigte Säumigkeiten vorliegen und deswegen § 80 Abs. 1 FPG, wonach die Behörde verpflichtet ist, darauf hinzuwirken... mehr lesen...
Aufgrund der von der belangten Behörde vorgelegten Fremdenpolizeiakten (Zl. 11/6-146757-2007 der belangten Behörde sowie Zl. III-1102.01-2007 der Bezirkshauptmannschaft Bludenz), des Beschwerdevorbringens sowie der Angaben des Beschwerdeführers in der mündlichen Haftprüfungsverhandlung vom 07.08.2007 ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer gibt an, *** zu heißen, am *** geboren worden und russischer Staatsangehöriger zu sein. Seine Identität und Staatsangehörigkeit stehen... mehr lesen...
Rechtssatz: Über Ersuchen des Bundesasylamtes tätigte die Bezirkshauptmannschaft Bludenz Erhebungen bei der zuständigen schweizer Behörde. Im Zuge dieser Erhebungen kam hervor, dass die Angaben des Beschwerdeführers korrekt waren und er sich tatsächlich für einen Zeitraum von nahezu vier Monaten (04.08.2007 bis 24.11.2007) in der Schweiz und somit außerhalb des räumlichen Bereiches der Europäischen Union aufgehalten hatte. Dies teilte die Bezirkshauptmannschaft Bludenz am 20.07.2007 dem Bu... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl am See konnte aber ab 20.07.2007 die Schubhaft auch nicht auf § 76 Abs. 2 Z. 3 FPG stützen, weil zwar gegen den Beschwerdeführer, bevor er einen Antrag auf internationalen Schutz stellte, von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz ein rechtskräftiges und durchsetzbares Aufenthaltsverbot erlassen wurde, dieses aber ab Asylantragstellung nicht mehr durchsetzbar war. Gemäß § 1 Abs. 2 FPG ist die Durchsetzung eines Aufenthaltsverbots gegen einen Asyl... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-144682-2006, des Aktes des Unabhängigen Verwaltungssenates Burgenland, Zl E 166/10/2006.047 und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin gibt an, *** zu heißen und am *** in Bagdad geboren worden sowie irakische Staatsangehörige zu sein. Sie verfügte weder im Zeitpunkt ihrer Einreise noch verfügt sie derzeit über ein Reisedokument. Aufgrund der von der Beschwerdeführerin (im vo... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 79a AVG steht der Partei, die in Fällen einer Beschwerde obsiegt, der Ersatz der zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu. Die §§ 52 bis 54 VwGG gelten auch für diesen Aufwandersatz. Die analoge Anwendung des § 50 VwGG, der für das Verfahren vor dem VwGH festlegt, dass in jenen Fällen, in denen eine Beschwerde gegen einen Verwaltungsakt teilweise Erfolg hat, die Frage des Anspruches auf Aufwandersatz so zu beurteilen ist, wie wenn der Verwaltungsak... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bescheid des Bundesasylamtes vom 05 09 2006, womit der Antrag der Beschwerdeführerin auf internationalen Schutz zurückgewiesen wurde, festgestellt wurde, dass für die Behandlung ihres Antrages die Slowakei zuständig sei und sie in die Slowakei ausgewiesen wurde, wurde vom Unabhängigen Bundesasylsenat behoben. Somit war mit Erlassung dieses Bescheides ihr Asylverfahren gemäß § 41 Abs 3 zweiter Satz AsylG 2005 zugelassen und gemäß § 13 AsylG 2005 ihr weiterer Aufenthalt im Bu... mehr lesen...
Mit seiner Beschwerde begehrt der Beschwerdeführer, seine am 23 02 2006 von Polizeibeamten der Bundespolizeidirektion Eisenstadt vorgenommene Vorführung vor die syrische Botschaft für rechtswidrig zu erklären sowie den Ersatz der Verfahrenskosten. Zusammengefasst brachte er vor, dass weder im FPG noch in einem anderen Gesetz eine rechtliche Grundlage für eine Vorführung zu einer Botschaft zu finden sei. Mangels einer gesetzlichen Vorschrift, die es den Behörden erlaubt hätte, ihn einer Bot... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in mehreren Entscheidungen die Zulässigkeit einer Beschwerdeerhebung gegen eine Vorführung eines Fremden vor eine Botschaft bestätigt. Er erachtete die Vorführung vor die Botschaft als eine selbständig anfechtbare Maßnahme in Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt (VwGH 28 02 1997, 96/02/0405; VwGH 20 12 1996, 95/02/0572). Der Verwaltungsgerichtshof sieht dabei einen engen Konnex zur Vornahme und Vorbereitung einer Absc... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Zulässigkeit einer Abschiebung setzt gemäß § 46 Abs 1 FPG voraus, dass eine Ausweisung oder ein Aufenthaltsverbot durchsetzbar ist. § 46 Abs 2 FPG ermächtigt zu einer Handlung, die der Realisierung einer Abschiebung dienen soll. Demnach ist Voraussetzung für eine Handlung nach § 46 Abs 2 FPG, dass im Zeitpunkt deren Vornahme ein durchsetzbares Aufenthaltsverbot oder eine durchsetzbare Ausweisung besteht. Schlagworte Asylwerber, Vorführung vor die Botschaft, Herkunftsst... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 125 Abs 3 FPG gelten Aufenthaltsverbote, deren Gültigkeit noch nicht abgelaufen sind, als nach dem FPG erlassene Aufenthaltsverbote mit derselben Gültigkeitsdauer. § 125 Abs 3 letzter Satz FPG legt fest, dass, wenn gegen einen Fremden, der am 01 01 2006 Asylwerber ist, ein Aufenthaltsverbot besteht, dieses Aufenthaltsverbot als Rückkehrverbot gilt. Gemäß § 1 Abs 2 FPG ist ein vor Stellung des Antrages auf internationalen Schutz eingeleitetes Aufenthaltsverbotsverfahren ... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl ***/FRB/06, des Beschwerdevorbringens sowie der Angaben des Beschwerdeführers in der Haftprüfungsverhandlung ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer gibt an, *** zu heißen, am *** geboren worden und Staatsangehöriger von Nigeria zu sein. Er verfügt - abgesehen von der vom Bundesasylamt mit den von ihm selbst angegebenen Personendaten ausgestellten Aufenthaltsberechtigungskarte - über kein Identitätsdokument. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer bestritt nicht, dass im Zuge seiner vom Bundesasylamt durchgeführten Einvernahme von dieser Behörde gegen ihn ein Ausweisungsverfahren zur Erlassung einer Ausweisung nach § 10 AsylG 2005 eingeleitet wurde und sohin diese Voraussetzung zur Verhängung der Schubhaft nach § 76 Abs 2 Z 2 FPG vorlag. Jedoch vermeinte er, dass das Ausweisungsverfahren mit Erlassung des Ausweisungsbescheides erster Instanz bereits seit dieser Zeit abgeschlossen sei. Da der Berufung... mehr lesen...
Rechtssatz: Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers wurde die Schubhaft nicht durch eine unzuständige Behörde verhängt. Zwar weist der Beschwerdeführer zutreffend darauf hin, dass gemäß § 6 Abs 1 FPG sich die örtliche Zuständigkeit der Fremdenpolizeibehörde im Inland nach dem Hauptwohnsitz im Sinne des § 1 Abs 7 MeldeG, in Ermangelung eines solchen nach dem sonstigen Wohnsitz des Fremden im Bundesgebiet richtet. Allerdings übersieht er, dass § 6 Abs 4 FPG, abweichend vom Grundsatz des §... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl *** und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer gibt an, *** zu heißen, am *** geboren worden und mazedonischer Staatsangehöriger zu sein. Er verfügt derzeit über keinen Reisepass oder ein sonstiges Reisedokument. Ob (noch) ein für ihn ausgestellter Reisepass existiert, und wo sich dieser allenfalls befindet, konnte in der Kürze der Entscheidungsfrist des Haftprüfungsverfahrens nicht... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl ***, des Beschwerdevorbringens sowie der Angaben der Beschwerdeführerin in der mündlichen Haftprüfungsverhandlung ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin gibt an, *** zu heißen, am *** geboren worden sowie russische Staatsangehörige zu sein. Sie verfügt ihren eigenen Angaben zufolge über einen russischen Reisepass. Dabei handelt es sich allerdings lediglich um einen sog russischen "Inlandspass". Seitens des... mehr lesen...
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (vgl VfGH 28 09 2004, B 292/04) genügen bloß allgemeine Annahmen oder ?Erfahrungswerte? nicht, um die Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit einer Freiheitsentziehung im Einzelfall zu begründen. Weiters rechtfertigt nach dieser Judikatur auch der Umstand, dass ein Asylwerber bereits in einem anderen Land die Gewährung von Asyl beantragt hat (was im übrigen hier gar nicht vorlag), für sich genommen noch nicht den Schluss, dass ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Anhaltung in Schubhaft nach § 76 Abs 2 FPG darf nur zur Sicherung eines Ausweisungsverfahrens zur Erlassung einer Ausweisung nach § 10 AsylG 2005 bzw. zur Sicherung einer Abschiebung erfolgen. Zur Sicherung eines bloßen Asylverfahrens ist die Anhaltung in Schubhaft nach § 76 Abs 2 FPG nicht zulässig. Schlagworte Schubhaft, Asylwerber, Asylverfahren, Ausweisungsverfahren mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl ***, des Beschwerdevorbringens sowie der Angaben des Beschwerdeführers und der Vertreterin der belangten Behörde in der mündlichen Haftprüfungsverhandlung vom 08 06 2006 ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer ist Staatsangehöriger von Serbien und Montenegro. Seine Identität steht aufgrund eines für ihn von der zuständigen Behörde dieses Staates ausgestellten und von ihm mitgeführten Reisepasses Nr *** fest. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Sowohl aus dem Gesetzestext als auch den Erl Bem zur RV geht nun deutlich hervor, dass der Gesetzgeber die Verhängung der Schubhaft jedenfalls dann nicht im Mandatsverfahren zulassen wollte, wenn sich der Fremde bereits aus anderem Grund in Haft befindet und diese Anhaltung nicht bloß kurzfristig ist. In diesem Fall liegt nämlich keine Gefahr im Verzug dahingehend vor, dass sich ein Fremder sogleich einem aufenthaltsbeendigenden Verfahren oder seiner Abschiebung entziehen könnt... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer richtet sich in seiner Beschwerde, die er als ?Bescheidbeschwerde? bezeichnete, ausschließlich gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Eisenstadt vom 30 05 2006, womit gegen ihn die Schubhaft angeordnet wurde. Eine solche Beschwerde ist gemäß § 76 Abs 7 in Verbindung mit § 82 Abs 1 Z 3 FPG zulässig, wobei dies auch dann gilt, wenn ein Beschwerdeführer (noch) nicht in Schubhaft angehalten wird (vgl dazu auch die diesbezüglichen ausdrücklichen Anmerkun... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Falle der andauernden Haft hat der Verwaltungssenat jedenfalls (also unabhängig vom Beschwerdevorbringen) auszusprechen (festzustellen), ob die Voraussetzungen für die Fortdauer der Haft im Zeitpunkt seiner Entscheidung vorliegen (§ 83 Abs 4 erster Satz FPG), wobei diese Entscheidung grundsätzlich völlig unabhängig davon, ob zu einem früheren Zeitpunkt eine Rechtswidrigkeit vorgelegen ist, zu erfolgen hat (vgl Erl Bem zur RV zu § 83 FPG, 952 dB, XXII GP). Dies bedeutet, dass... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-107581-2006, des Beschwerdevorbringens und den Angaben des Beschwerdeführers in der Haftprüfungsverhandlung vom 05 05 2006 ergibt sich folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer gibt an, *** zu heißen, am *** geboren worden sowie Staatsangehöriger von Serbien und Montenegro und Zugehöriger der Volksgruppe der Kosovo-Albaner zu sein. Seine Identität und Staatsangehörigkeit stehen nicht mit Sicherheit fest. Er verfügt we... mehr lesen...
Rechtssatz: Es ist nicht zwingend erforderlich, um von einem ?schwebenden? Ausweisungsverfahren im Sinne des Art 5 Abs 1 lit f EMRK sprechen zu können, dass das Ausweisungsverfahren bereits formell in dem Sinne eingeleitet wurde, dass dem betroffenen Fremden ein Schriftstück über die Verfahrenseinleitung zukommen muss. Es ist ausreichend, dass mit gutem Grund angenommen werden kann, dass eine Ausweisung des Betroffenen erfolgen werde. Der EGMR versteht die Bestimmung daher auch in seiner b... mehr lesen...
Aufgrund des Fremdenpolizeiaktes der belangten Behörde zur Zahl 11/6-143030-2006 und des Beschwerdevorbringens ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Identität des Beschwerdeführers sowie seine Staatsangehörigkeit stehen nicht mit Sicherheit fest. Er verfügt weder über ein Reisenoch ein sonstiges Identitätsdokument. Der Beschwerdeführer ist allerdings jedenfalls kein österreichischer Staatsbürger. Er gibt an, *** zu heißen und am 16 05 1980 geboren worden zu sein. Er sei staatenlos und Z... mehr lesen...