- 7 Ob 183/66
Entscheidungstext OGH 03.11.1966 7 Ob 183/66
Veröff: EvBl 1967/133 S 153 = NZ 1967,108 = HS 5583
- 7 Ob 228/72
Entscheidungstext OGH 25.10.1972 7 Ob 228/72
Veröff: HS 8469 (9)
- 6 Ob 18/89
- 6 Ob 19/89
NZ 1991,13
- 6 Ob 8/90
Beisatz hier: Abberufung eines "geborenen Liquidators" durch Beschluss der Gesellschafter. (T1)
Veröff: ecolex 1990,484
- 6 Ob 14/07p
Vgl auch; Beisatz: Aufsichtsratsmitgliedern einer GmbH kommt im Verfahren betreffend ihre Eintragung oder Löschung im Firmenbuch keine Rekurslegitimation zu. (T2)
- 6 Ob 35/07a
- 6 Ob 168/07k
Auch; Beisatz: Hier: Keine Rekurslegitimation des Gesellschafter-Geschäftsführers gegen Eintragung seiner Abberufung. (T3)
- 6 Ob 167/07p
Beisatz: Hier: Löschung als Geschäftsführer beruht auf seinem (behaupteten) Rücktritt. (T4)
Beisatz: Dem Beschluss des Firmenbuchgerichts auf Eintragung der Abberufung kommt keine rechtsbegründende, sondern nur deklarative Wirkung zu. Sie äußert nur im Rahmen des
§15UGB und des
§17 Abs3GmbHG Rechtswirkungen und berührt die tatsächliche rechtliche Stellung eines allenfalls entgegen der wahren Rechtslage zu Unrecht in das Firmenbuch eingetragenen Geschäftsführers nicht. (T5)
- 6 Ob 32/15x
Entscheidungstext OGH 27.04.2015 6 Ob 32/15x
Auch; Beis wie T3; Beis ähnlich wie T5; Beisatz: Die Abberufung des Geschäftsführers und die Neubestellung einer anderen Person zum Geschäftsführer bleibt solange bestehen, bis der Generalversammlungsbeschluss allenfalls durch Urteil umgestoßen wird. (T6)
- 6 Ob 154/18t
Vgl; Beisatz: Ein Geschäftsführer ist dann rekurslegitimiert, wenn es um seine Eintragung als Geschäftsführer geht und die Wirksamkeit des Bestellungsvorgangs Gegenstand der Überprüfung durch das Firmenbuchgericht war. (T7)
- 6 Ob 102/19x
Entscheidungstext OGH 24.09.2019 6 Ob 102/19x
Vgl; Beis wie T7
- 6 Ob 33/20a
Vgl; Beis wie T3; Beis wie T5; Beisatz: Ihm steht vielmehr der streitige Rechtsweg – die Bekämpfung des Gesellschafterbeschlusses über seine Abberufung – offen. (T8)
Beisatz: Die Rechtsmittellegitimation ist auch bei einer „Abberufung“ durch einen rechtlich von Vornherein wirkungslosen Scheinbeschluss zu versagen. Der Geschäftsführer kann diesfalls weiterhin namens der von ihm vertretenen GmbH Rekurs gegen den Löschungsbeschluss erheben. (T9)
- 6 Ob 39/21k
Entscheidungstext OGH 15.03.2021 6 Ob 39/21k
Vgl; Beisatz: Dem abberufenen Geschäftsführer kommt im eigenen Namen keine Legitimation zur Bekämpfung des Beschlusses des Firmenbuchgerichts auf Löschung seiner Funktion zu, weil diese Eintragung nicht rechtsbegründend, sondern nur deklarativ wirkt und ihm keine eigenen firmenbuchrechtlichen Rechte, die durch die Abberufung tangiert wären, zukommen. (T10)
- 6 Ob 38/21p
Entscheidungstext OGH 15.03.2021 6 Ob 38/21p
Vgl; Beisatz: Dem abberufenen Geschäftsführer kommt im eigenen Namen keine Legitimation zur Bekämpfung des Beschlusses des Firmenbuchgerichts auf Löschung seiner Funktion zu, weil diese Eintragung nicht rechtsbegründend, sondern nur deklarativ wirkt und ihm keine eigenen firmenbuchrechtlichen Rechte, die durch die Abberufung tangiert wären, zukommen. (T11)
- 6 Ob 112/21w
Entscheidungstext OGH 23.06.2021 6 Ob 112/21w
Vgl; Beis wie T5
- 6 Ob 114/21i
Entscheidungstext OGH 23.06.2021 6 Ob 114/21i
Vgl; Beis wie T5
- 6 Ob 73/22m
Entscheidungstext OGH 18.05.2022 6 Ob 73/22m
Vgl; Beis wie T3