RS OGH 1980/2/19 4Ob118/79

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Veröffentlicht am 19.02.1980
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Norm

AngG §29 I
KJBG §23 Abs2

Rechtssatz

Verschulden des Inhabers eines Sex - Shops am vorzeitigen Austritt einer siebzehnjährigen Verkäuferin, dem aus dem Verzeichnis der gemäß § 23 Abs 2 KJBG für Jugendliche verbotenen Betriebe und Arbeiten klar sein mußte, daß eine Beschäftigung in einem Sex - Shop zu einer sittlichen Gefährdung führen kann.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 118/79
    Entscheidungstext OGH 19.02.1980 4 Ob 118/79

Schlagworte

SW: Pornoladen, Angestellte, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Schadenersatz, Entschädigung, Ersatzanspruch, Ersatzpflicht, Kinder

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0029191

Dokumentnummer

JJR_19800219_OGH0002_0040OB00118_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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