Norm: AngG §27 Z1 E1cVBO 1995 §45 Abs2 Z2
Rechtssatz: Der Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit bedingt keine besondere Vertrauensstellung des Dienstnehmers. Entscheidungstexte 9 ObA 227/00y Entscheidungstext OGH 20.12.2000 9 ObA 227/00y 9 ObA 256/00p Entscheidungstext OGH 08.11.2000 9 ObA 256/00p ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gemäß § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor; diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Ob die anlässlich der Beweiswiederholung angestellten Überlegungen des Berufungsgerichtes richtig sind, fällt in den Bereich der irrevisiblen Beweiswürdigung. Die Richtigkeit der Feststellungen des Berufungsgerichtes kann vom Obersten Gerichtshof, der keine Tats... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 10. 8. 1992 im Allgemeinen Krankenhaus der beklagten Partei als Küchengehilfin in einem Vertragsbedienstetenverhältnis beschäftigt. Das Dienstverhältnis wurde gemäß § 45 der VBO 1995 mit Schreiben der beklagten Partei vom 19. 8. 1999 vorzeitig aufgelöst. Der Klägerin war bekannt, dass die Entnahme von vorportionierten Patientenessen für die Dienstnehmer untersagt ist. Am 8. 10. 1998 war eine Dienstanweisung in Form eines Rundschreibens a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger durch sein Verhalten den Entlassungsgrund nach § 27 Z 1 dritter Tatbestand verwirklicht hat, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger durch sein Verhalten den Entlassungsgrund nach Paragraph 27, Zi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. 3. 1989 bis zum 23. 6. 1998 als Angestellter im EDV-Bereich tätig. Er begehrte in erster Instanz letztlich den Zuspruch von S 219.595,16 brutto sA (S 14.168,- offener Lohn; S 58.747,87 Kündigungsentschädigung; S 18.480 aliquotes Urlaubs- und Weihnachtsgeld; S 67.996,92 Urlaubsentschädigung; S 55.440,- Abfertigung und S 4.764,38 als Abgeltung für Überstunden). Der Geschäftsführer der Beklagten habe ihn beschimpft und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung der Klägerin zu Recht erfolgt ist, zutreffend bejaht; es reicht daher insofern aus, auf die eingehende und zutreffende
Begründung: des Berufungsgerichtes hinzuweisen. Ergänzend ist den Ausführungen in der Revision entgegenzuhalten: Aus den Feststellungen (AS 95) ergibt sich die Verfälschung des Erstberichtes im Falle "G*****". Die mit der Aufnahme beauftrag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine 1949 geborene begünstigte Behinderte, war seit 8. 1. 1990 bei der Beklagten als Küchengehilfin im Allgemeinen Krankenhaus (AKH) beschäftigt. Dienstbeginn der Klägerin war um 11 Uhr. Bis 14.30 Uhr hatte sie zunächst jeweils Dienst im Speisesaal, danach war sie mit Reinigungsarbeiten betraut. Sie hatte zwischen 11.30 und 14.30 Uhr die Möglichkeit, in der Personalkantine zu essen, und zwar entweder das normale Menü gegen Entgelt oder kostenlo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes gemäß § 27 Z 4, 2. Tatbestand AngG zutreffend bejaht. Es kann daher auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes gemäß Paragraph 27, Ziffer 4,, 2. Tatbestand AngG zutreffend bejaht. Es kann daher auf die Richtigkeit der
Begründung: de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1. 5. 1995 als Maklerbetreuer bei der Beklagten angestellt. Mit Schreiben vom 3. 4. 1998, zur Post gegeben am 10. 4. 1998 und zugegangen am 12. 4. 1998, kündigte die Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 15. 6. 1998 auf. Während des Laufs der Kündigungsfrist wurde der Kläger mit Schreiben vom 4. 5. 1998, zugegangen am 5. 5. 1998, entlassen. Mit seiner noch vor dem Ausspruch der Entlassung zu 29 Cga 82/98k des Erstgerichtes eingebrachten K... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es bedarf entgegen der Ansicht der Revisionswerberin keiner weiteren Erörterung, ob die Entlassung der Klägerin berechtigt erfolgte. Nach den Feststellungen der Vorinstanzen hat sie nicht nur selbst Suchtgift genommen, sondern auch mj. Lehrlingen der beklagten Partei den Gebrauch von Suchtgift ermöglicht. Dafür wurde sie wegen des Vergehens nach § 27 Abs 1 und 2 Z 1 SMG strafgerichtlich verurteilt. Ihre Entlassung ist s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Auszugehen ist von den für den Obersten Gerichtshof bindenden Feststellungen, dass die Klägerin, eine ausgebildete Kulturwissenschaftlerin, die bei der beklagten Partei, die die akademische Ausbildung in Kultur- und Medienmanagement organisiert, in einem befristeten Dienstverhältnis als Angestellte stand, sich gegen die Verwendung ihres Fotos auf einer Internetseite der beklagten Partei verwahrte und dessen Entf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes nach § 20 Z 4 HBG zutreffend bejaht. Es kann daher auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes nach Paragraph 20, Ziffer 4, HBG zutreffend bejaht. Es kann daher auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Rechtzeitigkeit des Ausspruches der Entlassung zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der Entscheidung der Vorinstanzen hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Rechtzeitigkeit des Ausspruches der Entlassung zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der Entscheidung der Vorinstanzen hinzuweis... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen eines Entlassungsgrundes gemäß § 27 Z 1 AngG zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen eines Entlassungsgrundes gemäß Paragraph 27, Ziffer eins, AngG zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefoc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Arbeiter in einem Unternehmen beschäftigt, über dessen Vermögen am 21. 3. 1998 der Konkurs eröffnet wurde. Bereits im November 1997 musste eine Produktionsstraße stillgelegt werden, sodass es in großem Umfang zu Kündigungen kam. Um sicherzustellen, dass genügend Personal anwesend ist, um die Arbeiten rechtzeitig fertig zu stellen, schloss der Betriebsrat mit der Unternehmensführung eine Betriebsvereinbarung, wonach Arbeitnehmer für jeden inn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die seit 1. Jänner 1993 beim Beklagten angestellte Revisionswerberin wurde am 22. Juli 1998 mit der
Begründung: entlassen, sie habe einen für 13. - 19. Juli 1998 gewährten Urlaub eigenmächtig um eine Woche verlängert. Rechtliche Beurteilung Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, dass die Entlassung rechtmäßig erfolgte, ist zutreffend. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu ver... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem, den Obersten Gerichtshof gemäß § 508a Abs 1 ZPO nicht bindenden Ausspruch der Vorinstanz liegen hier die Voraussetzungen des § 502 Abs 1 ZPO nicht vor: Entgegen dem, den Obersten Gerichtshof gemäß Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO nicht bindenden Ausspruch der Vorinstanz liegen hier die Voraussetzungen des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO nicht vor: Rechtliche Beurteilung In der Entscheidung SZ 65/134 hat der Oberste Gerichtsho... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z1 E1c
Rechtssatz: Den Dienstnehmer trifft bei strafrechtswidrigen Umtrieben des Dienstgebers keine Verschwiegenheitspflicht. Unlautere Geschäftspraktiken oder gesetzwidriges Verhalten zählen nicht zu den Umständen, an deren Geheimhaltung der Arbeitgeber ein objektiv berechtigtes Interesse hat. Wenn es um die Aufdeckung strafrechtlich relevanter Umstände geht, ist ein Dienstnehmer im Interesse der Allgemeinheit auch zur Erstattun... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wesentliches Tatbestandsmerkmal sämtlicher Entlassungstatbestände ist die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers (Kuderna, Entlassungsrecht2 60 ff; Arb 10.614; SZ 59/26; 9 ObA 13/96 uva). Dieses Tatbestandsmerkmal verlangt, dass dem Arbeitgeber infolge des im Übrigen tatbestandsmäßigen Verhaltens des Arbeitnehmers die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses auch nur bis zum nächsten Kündigungstermin nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Außer Streit steht die Höhe des Klagebegehrens und der Umstand, dass der Kläger seit 14. 2. 1990 bei der Beklagten als technischer Zeichner im Angestelltenverhältnis beschäftigt war und hauptsächlich Arbeiten für die P*****- und T***** für Wien, Niederösterreich und das Burgenland ausführte. Ferner, dass bei der Beklagten im Wesentlichen Baumeister St***** für Personalangelegenheiten zuständig war. Der Kläger war überwiegend mit Innendienstarbeiten befasst. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens gemäß § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Die Ausführungen des Berufungsgerichtes lassen erkennen, dass eine Überprüfung der Beweiswürdigung stattgefunden hat. Ob die auf die Beweisrüge bezügliche
Begründung: des Berufungsgerichtes richtig ist, fällt in den Bereich der irrevisiblen Beweiswürdigung, was die Revisionswerberin ohnehin selbst erkennt.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger den Entlassungsgrund nach § 82 lit f GewO 1859, zweiter Tatbestand, verwirklicht hat, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger den Entlassungsgrund nach Paragraph 82, Litera f, GewO 1859, zweiter T... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die sexuelle Belästigung eines weiblichen Lehrlings durch den Kläger zutreffend als wichtigen Grund, der die Beklagte zur Entlassung gemäß § 82 lit g erster Tatbestand GewO 1859 berechtigte, angesehen. Es reicht daher insoweit aus, auf die Ausführungen in der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist dem Revisionswerber entgegenzuhalten: Das Berufung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Begründetheit der Entlassung des Klägers zutreffend verneint, sodass auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Den Ausführungen der Revisionswerberin ist ergänzend zu erwidern: Das Berufungsgericht hat die Begründetheit der Entlassung des Klägers zutreffend verneint, sodass auf die Richtigkeit der
Begründung: der... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die im Dienstvertrag enthaltene Konkurrenzklausel ist im Wesentlichen eine Erweiterung der für "Handelsgeschäfte" (s. Kuderna, Entlassungsrecht2 99) geltenden Regelung des § 7 Abs 1 AngG auf die von der Klägerin betriebenen Geschäfte. Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, dass zur Auslegung dieser Vertragsbestimmung die zu § 7 Abs 1 AngG ergangene Rechtsprechung heranzuziehen sei, ist somit jedenfalls vertretbar.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob zum Zeitpunkt der Selbstkündigung des Klägers plausible und objektiv ausreichende
Gründe: für eine Entlassung gegeben waren, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob zum Zeitpunkt der Selbstkündigung des Klägers plausible und objektiv ausre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten vom 1. 8. 1990 bis zu ihrer Entlassung am 24. 9. 1996 als Friseurgesellin beschäftigt. Sie kam im letzten Jahr durchschnittlich zweimal wöchentlich zu spät zur Arbeit, weigerte sich, das Frisierwagerl zu putzen und war gegenüber Kunden nicht immer freundlich und entgegenkommend. Die Beklagte äußerte sich zwar fallweise dahin, dass die Klägerin dieses Verhalten ändern müsse, sprach jedoch keine ausdrückliche Verwarnung aus und... mehr lesen...