Begründung: Der Kläger wurde von der Rechtsvorgängerin der nunmehrigen Beklagten, der P***** AG, am 7. 1. 1974 als Hilfsarbeiter zur Sozialversicherung angemeldet und am 14. 1. 1998 von der beklagten Partei abgemeldet, wobei als Abmeldungsgrund Kündigung durch den Dienstgeber aufscheint. Am 19. 12. 1994 wurde zwischen der P***** AG nachstehende Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die die folgenden wesentlichen Inhalte aufweist: "Betriebsvereinbarung gemäß § 97 Abs 1 Z 4 i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1965 geborene Kläger, der bei der Beklagten seit 21. 9. 1992 als Lohnverrechner beschäftigt war, wurde mit Schreiben vom 24. 11. 1997, zugestellt am 25. 11. 1997, entlassen. Der von der Entlassungsabsicht verständigte Betriebsrat hatte dazu keine Stellungnahme abgegeben. Der Kläger begehrt, die Entlassung "für rechtsunwirksam zu erklären". Sie sei ohne hinreichenden Grund erfolgt und zudem sozial ungerechtfertigt, weil sie wesentliche Interessen des Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 28. 9. 1992 beim Beklagten als Tischlerlehrling beschäftigt. Die Lehrzeit ist am 27. 9. 1995, die viermonatige gesetzliche Behaltefrist am 27. 1. 1996 abgelaufen. Nach dem Kollektivvertrag für das holzverarbeitende Gewerbe ist eine Kündigung nur zum Ende einer Arbeitswoche vorgesehen (Freitag). Der kollektivvertragliche Stundenlohn des Klägers betrug im ersten Jahr nach der Auslehre S 81,80, im zweiten Jahr S 84,74. Die Arbeitszeit betrug... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß §§ 510 Abs 3, 528a ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zu verweisen. Das Berufungsgericht hat den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraphen 510, Absatz 3,, 528a ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Beschlusses zu verweisen. Ergänzend ist an... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist seit 1. 1. 1998 bei der klagenden Partei, die mehrere Wettbüros betreibt, beschäftigt. Im Feber 1998 teilte sie der klagenden Partei ihre Schwangerschaft mit und legte am 20. 2. 1998 eine ärztliche Bescheinigung darüber vor. Nachdem die Beklagte bis dahin in einer Filiale der klagenden Partei im 5. Wiener Gemeindebezirk tätig gewesen war, wechselte sie mit 2. 3. 1998 in eine Filiale im 20. Bezirk. Leiter dieser Filiale ist der Geschäftsfüh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung der Klägerin berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoferne aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung der Klägerin berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoferne aus, auf die Richtigkeit der eingehenden Beg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, dass das dem Kläger vom beklagten Land angelastete Verhalten keinen Grund für eine Entlassung darstelle. Diese Rechtsauffassung ist zutreffend, sodass es insoweit ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, dass das dem Kläger vom beklagten Land angelastete Verhalten keinen Grund für eine Entl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, die Entlassung des Klägers sei mangels Beharrlichkeit seiner Weigerung "seine" Dienste zu leisten oder sich den durch den Gegenstand der Dienstleistung gerechtfertigten Anordnung des Arbeitgebers zu fügen, unberechtigt erfolgt, ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO). Die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, die Entlassung des Klägers sei mangels Beharrlichk... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, dass die Äußerungen des Klägers am 25. 6. 1997 den Kündigungsgrund des § 135 Abs 1 lit c V-GBedG nicht verwirklichten. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen. Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, dass die Äußerungen des Klägers am 25. 6. 1997 den Kündigungsgrund des Paragraph 135, Absatz eins, Litera... mehr lesen...
Norm: AngG §26 IAngG §27 A3
Rechtssatz: So wie es bei der Entlassung zulässig ist, Entlassungsgründe nachzuschieben, ist es auch zulässig, einen Austrittsgrund nachzuschieben. Entscheidungstexte 8 ObA 90/99i Entscheidungstext OGH 11.11.1999 8 ObA 90/99i 9 ObA 25/08d Entscheidungstext OGH 05.06.2008 9 ObA 25/08d ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte den Zuspruch von S 177.119,60 brutto und S 12.472,-- netto sA mit dem Vorbringen, sie sei ab 2. 8. 1976 beim Beklagten als Gärtnereifacharbeiterin beschäftigt gewesen. Sie habe am 5. 8. 1996 ihren vorzeitigen Austritt erklärt, weil sie ohne Gefährdung ihres Gesundheitszustandes ihre bisher ausgeübte Tätigkeit nicht mehr hätte fortsetzen können. Sie begehre neben einer Urlaubsentschädigung eine Abfertigung für 20 vollendete Dienstjahre u... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte plante die Errichtung eines Sekundäraluminium-Schmelzwerkes in K*****. Der Kläger war ab Sommer 1990 bei der Beklagten beschäftigt. Ab 1. 11. 1990 war er Geschäftsführer und ab November 1993 Prokurist. Am 25. 4. 1997 wurde er entlassen. Mit der Behauptung, die Entlassung sei zu Unrecht erfolgt, weil er keinen Entlassungsgrund gesetzt habe, begehrt der Kläger nach mehrfacher Ausdehnung des Klagebegehrens zuletzt S 2,490.440,80 brutto zuzüglich S 15.379... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. 9. 1996 bis 22. 9. 1997 als Verkaufsleiter für das Gebiet Salzburg-Nord beschäftigt. Er bezog während dieses Dienstverhältnisses einen monatliches Fixum von S 20.000,-- brutto, weiters erhielt er eine monatliche Anteilsprovision von S 8.670,-- brutto und eine Funktionszulage (12 x jährlich) von S 8.000,-- brutto. Zusätzlich stand dem Kläger ein Dienstfahrzeug zur Verfügung; der monatliche Sachbezugswert betrug S 3.882,-- brutto... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und zwei weitere Dienstnehmer der Beklagten kamen überein, bestimmte Spachtelarbeiten an einer von der Beklagten als Generalunternehmer abgewickelten Großbaustelle in Prag selbst durchzuführen, weshalb sie eine Beteiligung an der H*****BaugesmbH (in der Folge: H*****) eingingen, um entsprechende Subunternehmeraufträge zu erlangen. Dipl.Ing. K***** - Gesellschafter und Geschäftsführer der H***** - trat den drei involvierten Dienstnehmern der Beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Es geht hier nicht darum, ob der Inhalt des Films unzüchtig im Sinne des § 1 Abs 1 lit a Pornographiegesetz (= PornG) war oder die sittliche oder gesundheitliche Entwicklung jugendlicher Personen durch Reizung der Lüsternheit oder Irreleitung des Geschlechtstriebes gefährden konnte, weil weder gewinnsüchtige Absic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 528a ZPO). Da die
Begründung: des Berufungsgerichtes zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 528 a, ZPO). Ergänzend ist den Rekursausführungen zu erwidern: Die Rekurswerberin geht selbst davon aus, daß das ARG idF BGBl I Nr 5/1997, insbesonders dessen § 22d ARG nicht zurüc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt auch rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt auch rechtlich richtig b... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei Beurteilung der Vertrauensunwürdigkeit ist das nicht nur im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehende Gesamtverhalten des Dienstnehmers innerhalb eines längeren Zeitraumes und nicht nur der letzte zur Auflösung führende Vorfall zu prüfen (8 ObA 294/94). Das außerdienstliche Verhalten muß sich aber auf das Arbeitsverhältnis in der Weise auswirken, daß dadurch das dienstliche Vertrauen des Arbeitgebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der eingehenden Begründ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsverfahren ist nur dann mangelhaft, wenn sich das Berufungsgericht mit der Beweisrüge überhaupt nicht oder nur so mangelhaft befaßt hat, daß keine nachvollziehbaren Überlegungen über die Beweiswürdigung angestellt und im Urteil festgehalten sind (4 Ob 355/98d). Dies ist hier nicht der Fall. Das Berufun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Kläger hat einen bei der Beklagten beschäftigten Lehrling regelmäßig als "Scheiß-Ausländer", "Tschusch" ua beschimpft und ihn wiederholt mit Fußtritten attackiert. Im Revisionsverfahren ist nicht mehr strittig, daß er damit einen Entlassungsgrund verwirklicht hat. Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, daß die Entlassung rechtzeitig ausgesprochen wurde. Diese Rechtsauffassung ist zutreffend, s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 4. 10. 1989 als Musikschullehrer bei der beklagten Partei beschäftigt; auf dieses Dienstverhältnis finden die Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetztes 1976, LGBl 2420, Anwendung. Mit Schreiben des Bürgermeisters der beklagten Partei vom 27. 5. 1997 wurde das Dienstverhältnis des Klägers zum 31. 8. 1997 gekündigt. Der Kläger ist seit 4. 10. 1989 als Musikschullehrer bei der beklagten Partei beschäftigt; auf dieses Dienst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der Beklagten vom 15. 9. 1980 bis 17. 9. 1996 als Verkäuferin in der Parfümerieabteilung des "Kaufhauses Franz-Josefs-Bahnhof" angestellt. Sie bezog zuletzt ein 14x jährlich zahlbares Gehalt von monatlich S 14.954,67 brutto sowie eine einmal jährlich zahlbare Treueprämie von S 10.728,-- brutto. Aufgrund der Stillegung des "Kaufhauses Franz-Josefs-Bahnhof" mit 15. 8. 1996 wurde die Klägerin am 5. 7. 1996 zum 31. 12. 1996 gekündigt. Da sic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 1964 bestehende beklagte Verein hat als Vereinsziel die Förderung des Fremdenverkehrs und seine Entwicklung im Bundesland Steiermark zum Ziel. Organe der beklagten Partei waren nach deren Statuten die Vollversammlung, der Vorstand und seine Ausschüsse, das Präsidium, das Schiedsgericht und die Rechnungsprüfer. Dem leitenden Organ Vorstand gehörte unter anderem der Fremdenverkehrsreferent der steirischen Landesregierung als Vorsitzender und der (jewe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 21. 4. 1995 Mitglied des Vorstands der beklagten Partei mit einer bis 19. 12. 1996 befristeten Funktionsperiode. Zuletzt bezog er ein Monatsgehalt von S 150.000,-- brutto, 14 mal jährlich. Dem Kläger war weiters vertraglich zugesichert, daß er im Falle der Nichtverlängerung seiner Funktion über den 19. 12. 1996 hinaus bis 31. 12. 1996 einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben sollte. Am 19. 1. 1996 wurde er durch den Aufsichtsrat der Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Aktenwidrigkeit liegt nicht vor. Mit dem Hinweis (AS 221) auf eine Zeugenaussage (AS 81), aus welcher hervorgeht, daß der Kläger nicht nur mit einem Erfüllungsgehilfen (Frächter), sondern auch mit dem Auftraggeber der Erstbeklagten schon Kontakte aufgenommen hatte, um diesen Kunden der Erstbeklagten abzuwerben, hat das Berufungsgericht keine weitere Feststellung getroffen. Vielmehr hat es da... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 10. 1960 als Angestellter bei einer Rechtsvorgängerin der Beklagten und sodann ab 1985 bei der Beklagten beschäftigt, wobei er zuletzt als Leiter einer Druckerei mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt von S 59.430,07 tätig war. Die Geschäftsleitung der Beklagten führte mit dem Kläger wiederholt Gespräche über den Preis der eingekauften in der Druckerei benötigten Lacke sowie den möglichen Bezug von kostengünstigeren Ma... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war vom Jänner 1980 bis 9. 6. 1997 als Kassierin bei der Beklagten beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Bereits im Jahre 1995 war die Klägerin vom Geschäftsführer der Beklagten mit dem Vorwurf konfrontiert worden, nicht alle eingenommenen Beträge in die Kassa einzutippen, was jedoch in Abrede gestellt wurde. Trotz Einschaltung eines Detektivs konnte ein Nachweis für diese Vorwürfe nicht erbracht werden. Die Klägerin wurde jedoch inf... mehr lesen...