Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft, sie liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Lediglich ergänzend sei hiezu angemerkt, dass sich das Berufungsgericht sowohl mit der Beweis- als auch mit der Mängelrüge sachlich auseinandergesetzt hat. Eine vom Berufungsgericht verneinte Mangelhaftigkeit des Verfahrens erster Instanz ist aber genauso wenig mit Revision anfechtbar wie die Beweiswürdigun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit dem am 30. 6. 1995 geschlossenen Dienstvertrag wurde der Kläger ab 1. 7. 1995 als Arzt "für mindestens drei Jahre" in dem von der Beklagten betriebenen Hotel, Ambulatorium und der privaten Krankenanstalt "B*****" angestellt. Bei einer Dienstbesprechung am 4. 3. 1997 schlug der Assistent der Beklagten dem Kläger im Beisein der Beklagten eine für den Kläger nachteilige Änderung seines Dienstvertrages (Gehaltsreduktion, Aufgabe des für private Zwecke zur Verf... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Schenk und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Armin E*, vertreten durch Mag. Peter Prechtl, Rechtsanwalt in Innsbruck, wider die bekl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Lovrek sowie durch die fachkundigen Laienrichter Dr. Johannes Schenk und Mag. Gabriele Jarosch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Heinz S*****, vertreten durch Dr. Thomas Stampfer, Dr. Christoph Orgler, Rechtsa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger durch sein Verhalten den Kündigungsgrund der gröblichen Verletzung der Dienstpflichten nach § 44 Z 1 NÖ Spitalsärztegesetz gesetzt hat, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger durch sein Verhalten den Kündigungsgrund der gröblichen Verletzung der ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4e
Rechtssatz: Berechtigte Entlassung bei Weigerung einer Flugbegleiterin nach Rücklandung und Instandsetzung des Flugzeuges und erfolgter Zusicherung der Flugtauglichkeit, den Flug zu begleiten. Entscheidungstexte 8 ObA 9/03m Entscheidungstext OGH 27.02.2003 8 ObA 9/03m European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Rohrer und Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Dr. Wolfgang Höfle und Mag. Manuela Majeranowski als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Manuela F*****, vertreten durch John & John, Rechtsanwälte in Wien, wider ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Kündigung des Klägers nach § 42 Abs 2 Z 1 und 5 der Wiener Vertragsbedienstetenordnung 1995 zutreffend verneint, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf diese
Begründung: zu verweisen. Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Kündigung des Klägers nach Paragraph 42, Absatz 2, Ziffer eins und 5 der Wiener Vertragsbedienstetenordnung 1995 zutreffend verneint, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwei Freundinnen der Klägerin hatten für die Erstbeklagte bei der Herbstmesse 2000 gearbeitet. Es wurde dort eine weitere Tätigkeit als Schankhilfen auf einem Adventmarkt in der Zeit von 1. 12. bis 23. 12. 2000 vereinbart. Gegenstand der dort auszuübenden Tätigkeit sollte der Ausschank von heißen Getränken wie insbesondere Glühwein und Glühpunsch, von kalten Getränken sowie die Zubereitung und der Verkauf diverser Speisen sein. Vereinbart war ein Stundenlohn von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat zutreffend die Berechtigung der Kündigung des Klägerin nach § 37 des nö Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 (nö GVBG) wegen Verspätung verneint, sodass es grundsätzlich ausreicht auf dessen
Begründung: zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegen zu halten: Das Berufungsgericht hat zutreffend die Berechtigung der Kündigung des Klägerin nach Paragraph 37, des nö Gemeinde-Vertragsbedien... mehr lesen...
Begründung: Zur Richtigstellung der Parteibezeichnung: Die Beklagte wurde in der Klage und - dieser folgend - im Verfahren vor den Vorinstanzen als "H*****& Co KG" bezeichnet, in der Revision und in der Revisionsbeantwortung hingegen als "H*****GmbH und Co KG". Die daraufhin erfolgte Einsicht ins Firmenbuch ergab, dass die Bezeichnung der Beklagten bereits seit 29. 6. 2000 "H*****GmbH und Co KG" lautet. In diesem Sinne war die Parteienbezeichnung der Beklagten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem. § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem. Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Rechtliche Beurteil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass die (ordentliche) Revision in Verfahren über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Streitgegenstand, über den das Berufungsgericht entschieden hat, insgesamt EUR 4.000 übersteigt, auch bei Fehlen der Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG zulässig ist (§ 46 Abs 3 Z 1 ASGG). Ein derartiger privilegierter Anfechtungstatbestand liegt hier vor. Die unrichtige Benennung des R... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die vom Kläger relevierte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung, dass das Gericht im Rahmen des Beweisverfahrens hervorgekommene Umstände nur insoweit berücksichtigen darf, als sie im Parteienvorbringen Deckung finden (vgl RIS-Justiz RS0040318 und RS0037972 jeweils mwN). Zu den in der Berufung relevierten Absichten des Personalleiters der Beklagten (Anb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 1993 in der Bäckerei von Franz O***** als Bäcker und Fahrer beschäftigt. Sein Arbeitsverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Arbeiter im österreichischen Bäckereigewerbe. Der Kläger hatte mit Franz O***** mündlich vereinbart, dass er sowohl Arbeiten in der Backstube als auch Zustelltätigkeiten verrichte, und zwar jeden Tag jeweils solange, bis die gesamte Arbeit gemacht sei. Arbeitsbeginn des Klägers war täglich 1.00 Uhr in der Früh, in de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Entlassung des Klägers im Ergebnis zutreffend verneint (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Entlassung des Klägers im Ergebnis zutreffend verneint (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Geschäftsführer- und Dienstvertrag vom 5. 4. 1995 wurde zwischen dem Kläger und der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei vereinbart, dass der Kläger vom 1. 4. 1995 bis 31. 3. 2000 als Geschäftsführer der beklagten Partei tätig werden soll. Zuletzt bezog er ein Monatsgehalt von S 109.600 brutto, 14-mal jährlich; er war weiters berechtigt, einen Dienstkraftwagen privat zu nutzen, wofür ein Hinzurechnungsbetrag von S 7.000 monatlich in Anschlag zu bringen war.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 9. 8. 2000 hielten sich der Kläger, Gerhard H***** und einige andere Mitarbeiter der Beklagten in der Mittagspause im Aufenthaltsraum auf. Der damals 19-jährige H***** und der damals 20-jährige Kläger zogen einander auf. Der verbale Schlagabtausch wurde zunächst von beiden als Spaß empfunden. Als H***** jedoch den Kläger zum Spaß einen „Trottel" und „Vielfraß" nannte und weiters meinte, dass der Kläger zu blöd sei, seine Lehrabschlussprüfung zu schaffen, und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Autohaus K***** GmbH (im Folgenden: GmbH) betrieb seit zumindest 1989 ein Autohaus in Graz, in dem unter anderem mit Kraftfahrzeugen der Marke "Rover" gehandelt wurde. Der Erstkläger (kurz Kläger) war Mehrheitsgesellschafter und Geschäftsführer, die Zweitklägerin (kurz Klägerin) arbeitete als Sekretärin. Als sich der Geschäftsgang verschlechterte, trug sich der Kläger mit der Absicht, das Unternehmen der GmbH zu schließen und an dessen Standort ein Wohnhaus ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Revisionsverfahren ist nur mehr strittig, ob der Kläger berechtigt entlassen wurde. Dazu ist von folgenden wesentlichen Feststellungen auszugehen: Sämtlichen Fahrern im (Transport-)Unternehmen der Beklagten ist es gestattet, während der Dienstfahrten über die in den LKW eingebauten, sowohl mittels Freisprechanlage als auch mittels Hörer zu benützenden Telefone privat zu telefonieren. Es war aber seit Jahren allseits bekannt, dass den Fahrern zur Gewährleistun... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, ein der beklagten Partei zugehöriger Arbeitnehmer, wurde am 14. 8. 1997 von seinem Dienstgeber, bei dem er seit 2. 1. 1994 beschäftigt war, mit der
Begründung: fristlos entlassen, dass er während seines Krankenstands gesundheitsschädigendes Verhalten an den Tag gelegt habe. Der Kläger war ab 13. 7. 1997 krank gemeldet gewesen. Auf Grund des ärztlichen Befunds war Bettruhe nicht indiziert, er durfte aber nicht schwer heben oder schwer tragen. Der Kläger war a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 10. Mai (- im Revisionsverfahren nicht mehr strittig -) 1999 bis 15. November 1999 bei der beklagten Partei als Bürokraft beschäftigt, wobei das Dienstverhältnis bis 31. Mai 2000 befristet war, aber vorher durch Entlassung endete. Die beklagte Partei ist einer von mehreren Zweigvereinen ("Sektionen") des Landesverbandes Steiermark der "L*****". Die Klägerin begehrte zuletzt den Zuspruch von Kündigungsentschädigung für die Zeit vom 16. 11. 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war im Gebäudereinigungsunternehmen der Beklagten seit 23. 10. 1995 als Objektleiterin beschäftigt; auf ihr Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag für Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger anzuwenden. Ihr oblag vor allem die Kontrolle und die Einteilung des Reinigungspersonals sowie die Kundenbetreuung. Ihre Termine konnte sie sich weitgehend selbst einteilen. Nachdem ein Kunde mit Telefax vom 27. 7. 2001 unter Berufung auf unzureichend ausgefü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger durch sein Verhalten die Entlassungsgründe nach § 27 Z 1 3. Tatbestand bzw § 27 Z 4 1. Tatbestand AngG verwirklicht hat, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger durch sein Verhalten die Entlassungsgründe nach Paragraph 27, Ziffer eins, 3. Tatbestand bzw P... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Strittig ist im Revisionsverfahren nur mehr, ob die Entscheidung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, dass der Kläger zu Unrecht entlassen worden ist, sowie dass es zu keiner Vereinbarung über eine Entgeltminderung gekommen ist und der Beklagte dem Kläger den Schaden zu ersetzen hat, den er durch die vertragswidrige Kontosperre verursacht hatte. Zur Höhe der entlassungsbedingten Ansprüche an sich hat der Beklagte keine Revisionsausführungen erstattet. ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Petrag als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Langer und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Martin Oedendorfer und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Josef W. D*****, Arbeiter, *****, vertreten durch Dr. Wolfgang Miller, Rechtsanwalt in Wi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, dass das Verhalten der Klägerin den Entlassungsgrund der Vertrauensunwürdigkeit nach § 27 Z 1 AngG, 3. Tatbestand, verwirklicht. Diese Rechtsauffassung ist zutreffend, sodass es insofern ausreicht, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen. Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, dass das Verhalten der Klä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen von Gründen, die die Beklagte zur Entlassung gemäß § 27 AngG berechtigen würden, zutreffend verneint. Es ist daher grundsätzlich ausreichend, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen von Gründen, die die Beklagte zur Entlassung gemäß Paragraph 27, AngG berechtigen würden, zutreffend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers wegen eines Verstoßes nach § 27 Z 1 AngG berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: des Berufungsgerichtes zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers wegen eines Verstoßes nach Paragraph 27, Ziffer eins, AngG berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sämtliche Klägerinnen waren als Hausarbeiterinnen (Bedienerinnen) bei der beklagten Partei beschäftigt, wobei auf die Dienstverhältnisse die Wiener VBO anzuwenden ist. Die Klägerinnen wurden am 20. 1. 2000 aus dem Grund des § 45 Abs 2 Z 2 Wiener VBO entlassen, weil sie beim Verlassen der Dienststelle dabei betreten worden waren, wie sie im Eigentum der beklagten Partei stehende Lebensmittel, teilweise auch Gebrauchsgegenstände mitnehmen wollten. Sämtliche Kläge... mehr lesen...