Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die vom Kläger begehrte Aufhebung der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses und den Zuspruch einer in eventu begehrten Kündigungsentschädigung zu Recht verneint (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die vom Kläger begehrte Aufhebung der einvernehmlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses und den Zuspruch einer in eventu begehrten K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers, welcher als begünstigter Behinderter Bestandschutz genießt, unwirkam war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 30. 8. 1999 als Hilfsarbeiter bei der Beklagten beschäftigt. Er wurde als Lackierhelfer für Schleif- und Abdeckarbeiten aufgenommen und später zusätzlich in der Spenglerei eingesetzt. Die ihm in der Lackiererei und in der Spenglerei aufgetragenen Arbeiten erledigte er stets ohne Widerspruch. Mit Ende September 2000 ging der Hausarbeiter der Beklagten in Pension, dem bis dahin die tägliche Reinigung der Werkstättenhalle und die in mehrwöchigen I... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. 5. 1983 bis 29. 5. 1999 bei der beklagten Partei als Außendienstmitarbeiter angestellt. Das Arbeitsverhältnis endete durch Entlassung mittels Schreiben vom 28. 5. 1999, welches dem Kläger am 29. 5. 1999 zuging. Mit seiner Klage begehrte er zuletzt S 703.648,90 brutto für ausständiges Gehalt, Kündigungsentschädigung, Sonderzahlungen zur Kündigungsentschädigung, Abfertigung und Urlaubsentschädigung sowie S 56.000 brutto an entgangener Provisi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die mangelnde Berechtigung der von der Beklagten ausgesprochenen Entlassung zutreffend bejaht, sodass es ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: zu verweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Das Berufungsgericht hat die mangelnde Berechtigung der von der Beklagten ausgesprochenen Entlassung zutreffend bejaht, sodass es ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: zu verweisen (Paragraph 510... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ausgehend von den Feststellungen, dass die Klägerin, die für den Lehrberuf einer Köchin und Restaurantfachfrau im Betrieb des beklagten (Hotel, Restaurant, Fleischerei) ausgebildet wurde, nach Ende der Berufsschule am 22. 12. 2000, 23. und 27. 12. 2000 unentschuldigt nicht im Betrieb des Beklagten erschien und erst im Laufe des 27. 12. 2000 mit der Gattin des Beklagten Kontakt aufnahm, die ihr mitteilte, dass sie "nicht mehr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unter Hinweis auf seine Stellung als begünstigter Behinderter iSd BEinstG begehrt der Kläger die Feststellung der "Unwirksamkeit seiner Entlassung und des aufrechten Fortbestandes des Dienstverhältnisses". Die Beklagte stützte die Entlassung in ihrem verfahrenseinleitenden Schriftsatz darauf, dass der als Kontrollarzt für die Betriebskrankenkasse der beklagten Partei (BKK) tätige Kläger im Widerspruch zu § 128 ASVG und § 57 BKUVG sowie § 23 Abs 1 Z 8 lit b und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 29. 1. 1996 bis zum 27. 4. 1999 als Arbeiter bei der nunmehrigen Gemeinschuldnerin beschäftigt, über deren Vermögen am 21. 1. 1999 der Konkurs eröffnet wurde; Masseverwalter ist der Beklagte. Zu den Aufgaben des Klägers gehörte es, Regiescheine auszufüllen, auf deren Grundlage die Buchhaltung des Arbeitgebers Rechnungen ausstellte. Er gab die Regiescheine ab und zu verspätet ab, wobei nicht feststellbar ist, ob dies auf Nachlässigkeit oder dar... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die mangelnde Berechtigung der von der Beklagten ausgesprochenen Entlassung zutreffend bejaht, sodass es ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: zu verweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die mangelnde Berechtigung der von der Beklagten ausgesprochenen Entlassung zutreffend bejaht, sodass e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der aus der Türkei stammende, im Zeitpunkt seiner Entlassung im Dezember 1997 erst 36jährige Kläger verfügt über ausreichende Deutschkenntnisse, um Alltagsgespräche zu führen. Er wurde von der beklagten Glasverarbeitungsfirma 1985 als Hilfsarbeiter aufgenommen und unter anderem für das Tragen von Glasplatten, Zerlegen von Kisten, Streichen von Fenstern sowie einfache Montagetätigkeiten eingesetzt. Als er dann mehr verdienen wollte, wurde er auch als Fahrer b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Da die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese zu verweisen (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Das Berufungsgericht war der Ansicht, dass die Kündigung des Klägers, der als Außendienstmitarbeiter bei der beklagten Versicherungs AG beschäftigt war, w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt weshalb es gem. § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt weshalb es gem. Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Der von... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stand vom 16. 3. 1998 bis 23. 12. 1999 in einem Angestelltendienstverhältnis zur Beklagten. Er bezog ein Bruttogehalt von zuletzt S 35.500,-- zuzüglich Bruttoprämien von S 10.000,-- jeweils 14 Mal jährlich. Die Arbeitszeit des Klägers begann täglich um 8.00 Uhr und endete von Montag bis Donnerstag um 17.00 Uhr und am Freitag um 14.00 Uhr. Im Einstellungsgespräch wies der Kläger darauf hin, dass ihm die Einhaltung des Arbeitsbeginnes schwer fallen würde. Der Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gestützt auf seine unberechtigte Entlassung begehrt der Kläger im Wesentlichen Kündigungsentschädigung samt anteiligen Sonderzahlungen, Urlaubsentschädigung und Abfertigung. Er war vom 15. 1. 1996 bis 23. 11. 1999 als Schweißer bei der beklagten Partei beschäftigt. Vom 12. 11. bis 22. 11. 1999 befand er sich im Krankenstand. Nach Ablauf des Krankenstandes wurde er vom behandelnden Augenarzt insoweit für bedingt arbeitsfähig erklärt, als in einer schriftlic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte in erster Instanz die Zahlung von S 290.237,75 brutto und S 702.247,24 netto sA. Er habe vom 1. 2. 1996 bis 19. 3. 1999 bei der beklagten Partei als Projektleiter gearbeitet. Das Arbeitsverhältnis sei am 19. 3. 1999 durch ungerechtfertigte Entlassung beendet worden. Aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses stünden ihm Kündigungsentschädigung, Urlaubsentschädigung, anteilige Sonderzahlungen und Abfertigung in der Gesamthöhe von S 290.23... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Entlassung des Klägers gemäß § 27 Z 1 AngG 3. Tatbestand (Vertrauensunwürdigkeit) zutreffend bejaht. Es reicht daher, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Entlassung des Klägers gemäß Paragraph 27, Ziffer eins, AngG 3. Tatbestand (Vertrauensunwürdigk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung der Kündigung der Klägerin nach § 37 Abs 2 lit a NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 1976 [GVBG] zutreffend gelöst. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien standen bis zuletzt im Angestelltendienstverhältnis zur beklagten Partei und arbeiteten im Kaufhaus "Franz Josefs-Bahnhof", welches am 15. 8. 1996 endgültig geschlossen wurde. Der Zweitkläger war Vorsitzender des Betriebsrates des genannten Betriebes, die Erst- und Drittklägerin waren Betriebsratsmitglieder. Nachdem sämtliche drei Kläger zunächst ihre per 31. 12. 1996 ausgesprochenen Kündigungen als auch die am 16. 9. 1996 schriftlich ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die zutreffende
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die zutreffende
Begründung: der angefochtenen Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat über den Vertagungsantrag der beklagten Partei wegen beruflicher Verhinderung ihres zur mündlichen Berufungsverhandlung geladenen und dort nicht erschienenen Zeugen beschlossen, weitere Beweise nicht aufzunehmen. Dieser unbekämpfbare den Antrag erledigende Beschluss des Berufungsgerichtes (RIS-Justiz RS0043... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 14. 9. 1992 Vertragslehrerin der beklagten Partei; seit 1. 12. 1992 war sie an der Volksschule O***** tätig. Sie befand sich zunächst in einem befristeten, seit 1. 10. 1996 in einem unbefristeten Dienstverhältnis. Die Klägerin kaufte täglich in einem Lebensmittelgeschäft in O***** ein. Am 13. 3. 2000 steckte sie ein Stück Käse im Wert von S 20 in ihre Stofftasche, deklarierte es aber nicht an der Kasse; am nächsten Tag, dem 14. 3. 2000,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung ist die Entlassung unverzüglich auszusprechen (RIS-Justiz RS0029131). Dieser Grundsatz beruht auf dem Gedanken, dass ein Arbeitgeber, der eine Verfehlung seines Arbeitnehmers nicht sofort mit der Entlassung beantwortet, dessen Weiterbeschäftigung nicht als unzumutbar ansieht und auf die Ausübung des Entlassungsrechtes verzichtet (RIS-Justiz RS0029249). Bei offenkundigen Entlassungsgründen du... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger ist der Bruder der Ehegattin des Beklagten. Die Zweitklägerin ist die Gattin des Erstklägers. Die Kläger führen mehrmals jährlich Telefongespräche mit der Ehegattin des Beklagten. Der Beklagte ließ die Telefongespräche seiner Gattin mit Hilfe eines Tonbandes abhören. Es wurden ein Gespräch des Erstklägers mit seiner Schwester und in der Woche nach Ostern 1996 ein Telefongespräch der Zweitklägerin mit der Gattin des Beklagten aufgezeichnet. Zw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt nach Modifizierung die Feststellung, dass sein Arbeitsverhältnis zur beklagten Partei ungeachtet der ausgesprochenen, seiner Ansicht nach ungerechtfertigten Entlassung über den 8. und 9. 9. 1999 hinaus aufrecht fortbestehe; in eventu beantragt er, die ausgesprochene Entlassung vom 9. 9. 1999 für rechtsunwirksam zu erklären. Aufgrund einer Sozialpartnervereinbarung über die Einführung der Kurzarbeit sei die beklagte Partei verpflichtet ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der bei der Beklagten als Angestellter beschäftigte Kläger wurde auf Grund einer Anzeige seiner geschiedenen Ehegattin am 28. 2. 2000 wegen des Verdachtes der schweren Nötigung in Verwahrungshaft genommen und am 29. 2. 2000 ins Landesgericht für Strafsachen Wien überstellt. Am 1. 3. 2000 wurde er von der Journalrichterin einvernommen, die über ihn die Untersuchungshaft verhängte. Auf Grund des noch am selben Tag von der Staatsanwaltschaft Wien erhobenen Str... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 2. März 1998 als Mechaniker beim Beklagten in 1100 Wien mit einem Bruttomonatslohn von S 17.720,- beschäftigt. Der Beklagte erteilte dem Kläger gelegentlich kleine Rügen wegen Oberflächlichkeit bei Reparaturen, an die sich der Kläger auch hielt. Am 19. Mai 1999 war ein Kundenfahrzeug im Garantieweg zu reparieren, wobei als Fertigstellungstermin der 20. Mai, 12 Uhr, vereinbart war. Der Kläger zerlegte vorerst am 19. Mai den Motor und stell... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Trifft beide Teile ein Verschulden an der vorzeitigen Lösung des Arbeitsverhältnisses, so hat der Richter nach freiem Ermessen zu entscheiden, ob und in welcher Höhe ein Ersatz gebührt (§ 1162c ABGB). Diese Bestimmung findet auch auf die der GewO 1859 unterliegenden Arbeitsverhältnisse Anwendung (Kuderna, DRdA 1967, 181). Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine gerechtfertigte vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältn... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die vom Kläger selbst ausgesprochene Kündigung unter einem anfechtbaren Willensmangel zustandegekommen ist, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die vom Kläger selbst ausgesprochene Kündigung unter einem anfechtbare... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger und der Zweitkläger waren Funkleiter bei der erstbeklagten Partei, der Erstkläger war überdies Leiter der Personalabteilung. Das Verhältnis zwischen den Klägern und dem Geschäftsführer der erstbeklagten Partei Nikolaus N***** war seit etwa Juli 1999 getrübt. Im Oktober 1999 trat die Telefonistin Erika P***** an den Zweitkläger heran und ersuchte ihn, sich bei dem diesem schon lange bekannten Geschäftsführer der Fa. V***** zu erkundigen, ob e... mehr lesen...