Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die vom Kläger geltend gemachten Mängel des Berufungsverfahrens oder eine relevante Aktenwidrigkeit liegen nicht vor. Diese Beurteilung bedarf gemäß § 510 Abs 3 3. Satz ZPO keiner
Begründung: . Die vom Kläger geltend gemachten Mängel des Berufungsverfahrens oder eine relevante Aktenwidrigkeit liegen nicht vor. Diese Beurteilung bedarf gemäß Paragraph 510, Absatz 3, 3. Satz ZPO keiner
Begründung: . Im Übrigen ist der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Vorweg ist darauf hinzuweisen, dass sowohl das auf dem Rückschein über die Zustellung der Berufungsentscheidung vom 21. 3. 2002 an den Beklagten angegebene Datum "04. 03. 02" als auch das im Vorlagebericht des Erstgerichtes angeführte Datum "04. 04. 02" unrichtig sind; in beiden Fällen wäre die am 3. 5. 2002 zur Post gegebene Revision des Beklagten verspätet. Tatsächlich wurde die Berufungsentscheidung - wie vom OGH durch Aufforderung an den Beklagten, die Ausfe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger durch sein Verhalten den Entlassungsgrund nach § 82 lit e zweiter Fall GewO 1859 und/oder § 82 lit f erster bzw dritter Fall GewO 1859 verwirklicht hat, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger durch sein Verhalten den Entlassungsgrund nach Parag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dadurch, dass dem Kläger der Führerschein auf die Dauer von 13 Monaten entzogen wurde, der Entlassungsgrund des § 82 lit b GewO alt gegeben ist, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dadurch, dass dem Kläger der Führerschein auf die Dauer von 13 Monaten entzogen wu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAaABGB §1162 IBaAngG §26 IAngG §27 A5Vlbg GdBG §130
Rechtssatz: Da das Vlbg GdBG die
Gründe: für einen vorzeitigen Austritt nicht näher konkretisiert, ist der vom Obersten Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung vertretene Grundsatz anwendbar, dass ein Arbeitsverhältnis nur dann sofort aufgelöst werden kann, wenn die Interessen des Vertragspartners so schwer verletzt werden, dass eine weitere Zusammenarbeit auch nicht für die Z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem. § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb es gem. Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihre Freundin arbeiteten bereits auf der Grazer Herbstmesse für die beiden Beklagten. Zu dieser Zeit vereinbarten sie gemeinsam eine Tätigkeit auf dem Adventmarkt im Leoben für den Zeitraum von 1. bis 23. 12. 2000, bei der sie als Schankgehilfen einen Weihnachtsverkaufsstand bzw eine Weihnachtshütte betreiben sollten. Nach dem anzuwendenden Kollektivvertrag für Handelsarbeiter gebührt ihnen ein Stundenlohn von S 82 brutto. Auch eine weitere Fre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 20. 8. 1997 bei dem Beklagten als Bauspengler mit einem Stundenlohn von zuletzt S 113,31 brutto beschäftigte Kläger war vorweg von 10. 8. 2000 bis 25. 8. 2000 wegen eines Hautausschlages in Krankenstand. Am Samstag, dem 26. 8. 2000 rutschte er zu Hause aus. Er fiel auf seinen rechten Unterarm, den er sich bereits einmal im Rahmen eines Arbeitsunfalles bei der Beklagten gebrochen hatte und deshalb eine Metallplatte im Bereich des rechten Ellbogengelenkes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Stadtgemeinde ist Rechtsträger des Krankenhauses B*****. Der Kläger bekleidete vom 1. September 1998 bis 15. November 1999 die Stelle eines Primararztes für Chirurgie in diesem Krankenhaus. Beim Krankenhaus B***** handelt es sich seit Jahrzehnten um ein öffentliches Krankenhaus, welches über den Vorarlberger Spitalsfonds abgerechnet wird und über 180 Betten verfügt. Entsprechend der Anstaltsordnung verfügt das Krankenhaus über sechs Abteilungen, da... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z2 E2ASVG §273 Abs1
Rechtssatz: Die Berufsunfähigkeit im Sinne des § 273 ASVG muss nicht gleichzeitig auch die Dienstunfähigkeit im Sinne des § 27 Z 2 AngG bedeuten, weil es für die Dienstunfähigkeit auf den konkreten Arbeitsplatz und nicht die allgemeinen Anforderungen am Arbeitsmarkt für diese Berufstätigkeit ankommt. Abweichungen stellen aber Sonderfälle dar, die sich etwa aus spezifischen Vereinbarungen oder besonderen Umstän... mehr lesen...
Begründung: Die begünstigte Behinderte wurde vorerst Anfang Jänner ungerechtfertigt entlassen, bestritt durch ihren Vertreter (Arbeiterkammer) die Berechtigung der Entlassung und erklärte, nach Beendigung ihres Krankenstandes arbeitsbereit zu sein. Nach Beendigung des Krankenstandes am 11. 2. 2001 erschien die Klägerin am 12. 2. 2001 nicht zur Arbeit und erklärte auf Anfrage der Gattin des Beklagten am 15. 2. 2001, ob sie nicht im Büro arbeiten würde, sie habe von der Arbeiterkammer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der seit 10 Jahren als Autospengler bei der beklagten Partei, die einen Kfz-Handel und Werkstätte betreibt, beschäftigt war, wurde von dieser entlassen, weil er seine Kraftfahrzeuge und die seiner Verwandten, die nicht Kunden der beklagten Partei waren, - mit zulässigerweise zu ermäßigten Preisen von der beklagten Partei bezogenem Material - repariert hat, ein Probefahrtkennzeichen zumindest einmal privat verwendet hat - wobei allerdings die diesbezü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit und Mangelhaftigkeit der Entscheidung des Berufungsgerichtes liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Die Frage, ob weiteren Feststellungen zu treffen gewesen wären, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung (vgl MGA ZPO15 § 503 E 144 mwN etwa MietSlg 51.735). Alleine der Umstand, dass das Berufungsgericht den Kläger zur Berufungsverhandlung geladen hat ohne ihn ergänzend zu befrage... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens nach § 503 Z 2 ZPO liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO); es sei nur darauf hingewiesen, dass eine absichtliche Entgeltschmälerung ohnehin nicht angenommen wurde. Im Übrigen hat das Berufungsgericht die Frage, ob der vorzeitige Austritt der Klägerin berechtigt war, zutreffend bejaht (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend und zur Vermeidung allfälliger Missverständnisse ist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Auch im Verfahren nach dem ASGG können vom Berufungsgericht verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz nicht mehr in der Revision gerügt werden (SZ 62/157; JBl 1998, 643 uva). Ebensowenig ist der Oberste Gerichtshof Tatsacheninstanz vor der die Beweiswürdigung der Vorinstanzen bekämpft werden könnte (10 ObS 4/97d; 10 ObS 325/98m uva). Die Vorinstanzen haben den Sachverhalt rechtlich richtig beurteilt, weshalb e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers gerechtfertigt war, zutreffend bejaht, sodass es ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: der Berufungsentscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers gerechtfertigt war, zutreffend bejaht, sodass es ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z2 E2
Rechtssatz: Der Arbeitgeber ist - umso mehr, je länger das Arbeitsverhältnis bereits dauert - verpflichtet, dem nur mehr beschränkt leistungsfähigen Arbeitnehmer nach Möglichkeit Arbeiten zuzuweisen, zu deren Verrichtung er auch weiterhin in der Lage ist. Allerdings kommen nur solche Verweisungstätigkeiten in Betracht, die auch dem Arbeitgeber vernünftigerweise zumutbar sind. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, seinen B... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war seit 1974 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten als Verkäuferin angestellt. Sie war in einer Filiale in 1060 Wien eingesetzt, in der sie alle vorkommenden Tätigkeiten (Kassieren, Warenübernahme, Nachschlichten von Regalen) zu verrichten hatte. Wegen eines Herzleidens - 1992 wurde ihr erstmals ein Herzschrittmacher eingesetzt - befand sie sich von 13. 3. bis 23. 3. 1991, von 6. 4. bis 8. 4. 1992, von 9. 4. bis 27. 6. 1992, von 19. 3. bis 28. 3. 1993, vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und Aktenwidrigkeit (§ 503 Z 2 und 3 ZPO) liegen nicht vor. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). Zum Vorwurf der Mangelhaftigkeit sei nur darauf hingewiesen, dass es zwar richtig ist, dass das Berufungsgericht nicht schon durch die bloße Erstattung einer Berufungsbeantwortung von der Mitteilung laut § 473a Abs 1 Satz 1 ZPO an den B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und der Beklagte führten am 5. 7. 2000 bei Arbeitsbeginn ein Streitgespräch über die Dauer des neun Tage später anzutretenden Urlaubs. Während der Kläger unter Hinweis auf bereits gebuchte Hin- und Rückflüge in die bzw. aus der Türkei vier Wochen begehrte, war der Beklagte zur Gewährung von nur 14 Tagen bereit. Der Beklagte schob den Kläger in den zur Abfahrt bereiten Klein-LKW, um den Beginn der Arbeit zu beschleunigen. Als der Kläger mit seinem Fuß ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 15. 4. 1994 bis 31. 8. 2000 als Vertragsbedienstete in einem Pflegeheim der beklagten Partei beschäftigt. Im Jahr 1997 besuchte sie freiwillig eine Schulung für Pflegehelfer/innen. Damals fiel sie von einem Sessel und erlitt eine Verschiebung des fünften und sechsten Lebenwirbels. Nach dieser Verletzung traten bei der Klägerin neben physischen Schmerzen verstärkt psychische Probleme auf, welche eine pflichtgemäße Erfüllung der Arbeiten beein... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Versicherung vom 1. 4. 1999 bis zu seiner Entlassung am 11. 4. 2000 als Vertriebsassistent angestellt. Er war damit betraut, die Außendienstmitarbeiter, aber auch Innendienstmitarbeiter, zu betreuen. Er hatte die von ihm betreuten Mitarbeiter in den einzelnen Beratungsstellen des Unternehmens zu beraten und zu schulen. Vor allem war er für das "Coaching des Außendienstes" zuständig. Im Rahmen der Einschulung der Mitarbeiter musst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes des § 82 lit f GewO zweiter Tatbestand zutreffend bejaht. Es reicht daher grundsätzlich aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 501 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes des Paragraph 82, Litera f, GewO zweiter Tatbestand zutreffend bejaht. Es reicht daher grundsätzlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war im Angestelltenverhältnis für das Service und die Instandsetzung aller technischen Anlagen der beklagten Partei, die eine Großbäckerei betreibt und ausschließlich in den Nachtstunden produziert, verantwortlich. Der Beginn seiner Normalarbeitszeit war wunschgemäß zwischen 7 und 8 Uhr früh festgelegt worden. Nachdem der Kläger bereits mehrfach wegen Pflichtverletzungen verwarnt und ihm die Entlassung angedroht worden war, wurde er von der beklagten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend verneint, sodass auf die Berufungsentscheidung hingewiesen werden kann (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend verneint, sodass auf die Berufungsentscheidung hingewiesen w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (Paragraph 5... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte im ersten Rechtsgang vom Beklagten letztlich S 65.017,- brutto sA (restliches Gehalt, Kündigungs- und Urlaubsentschädigung). Sie sei vom 19. 6. 1995 an als Ordinationshilfe beim Beklagten angestellt gewesen und sei am 24. 6. 1996 unberechtigt entlassen worden. Sie habe Anspruch auf restliches Gehalt, Kündigungsentschädigung und Urlaubsentschädigung. Der Beklagte beantragte, das Klagebegehren abzuweisen. Die Klägerin sei berechtigt entlassen worden, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Fragen, ob der Kläger durch sein Verhalten einen Entlassungsgrund verwirklicht bzw eine (sachlich unberechtigte) Entlassungserklärung der beklagten Partei schuldhaft herbeigeführt hat, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Fragen, ob der Kläger durch sein Verhalten einen Entlassungsgrund verwirkl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Eine Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens (§ 502 Z 3 ZPO) liegt nicht vor. Diese Beurteilung bedarf keiner
Begründung: (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO); auf den Vorwurf, das Berufungsgericht habe eine "Überraschungsentscheidung" getroffen, wird jedoch noch einzugehen sein. Im Übrigen hat das Berufungsgericht die Rechtfertigung der Entlassung des Widerklägers zutreffend bejaht, sodass auf die Richtigkeit der
Begründung: d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war bei der beklagten Partei seit dem 1. 6. 1997 als Raumpflegerin im Angestelltenverhältnis beschäftigt. Gemäß dem Bescheid des Bundessozialamtes Wien, Niederösterreich, Burgenland vom 15. 11. 2000 ist sie rückwirkend mit 19. 9. 2000 als begünstigte Behinderte im Sinne des BehEinstG anzusehen. Bei einem Arbeitsunfall am 15. 9. 2000 hatte die Klägerin einen Bruch des 6. Halswirbels und an der rechten Schulter einzelne Faserrisse erlitten, weshalb si... mehr lesen...