Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, der Kläger habe den Entlassungsgrund des § 82 lit f GewO, 2. Tatbestand, verwirklicht, ist zutreffend. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Ergänzend ist den Revisionsausführungen entgegenzuhalten: Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, der Kläger habe den Entlassungsgrund des Par... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei, einem Elektro-Installationsunternehmen mit einem eigenen großen Lager, für den eigentlichen Wareneinkauf, die Werkzeugverwaltung, den Werkzeugeinkauf sowie die Materialausgabe und die Retournierung des Materials zuständig. Entgegen der ausdrücklichen Weisung, Waren grundsätzlich nur gegen Lieferschein zu beziehen, ließ sich der Kläger selbst oder Mitarbeitern unter Ausnützung der günstigen Zahlungskonditionen der be... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine schlüssige Austrittserklärung des Arbeitnehmers darf nur dann angenommen werden, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles keinen vernünftigen Grund übrig lässt, an seiner auf eine vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses aus wichtigen Gründen gerichteten Absicht zu zweifeln (vgl OGH 8 ObA 129/99z mwN = SZ 68/218; Arb 9517 ua; RIS-Justiz RS0014490). Ob diese Vor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft, liegt aber nicht vor ( § 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat überzeugend dargelegt, warum es die Durchführung eines Lokalaugenscheins für nicht erforderlich erachtete. Ein vom Berufungsgericht verneinter Mangel des Verfahrens erster Instanz kann in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden (vgl Kodek in Rechberger ZPO2 § 503 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen der Entlassungsgründe der Vertrauensunwürdigkeit und der beharrlichen Dienstverweigerung iSd § 27 Z 1 und Z 4 AngG zutreffend bejaht. Es reicht daher grundsätzlich aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen der Entlassungsgründe der Vertrauensunwürdigkeit und der beharrlichen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Soweit die Beklagte in ihrer Revision im Rahmen der Rechtsrüge unzulässigerweise die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen zu bekämpfen versucht, ist die Revision nicht ordnungsgemäß ausgeführt. Ausgehend von den Tatsachenfeststellungen der Vorinstanzen ist die rechtliche Beurteilung des Berufungsgerichtes, dass die Beklagte ihre Hausbesorgerdienstpflichten, insbesondere was die Reinigung betrifft, trotz meh... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung der Sache nach § 503 Z 4 ZPO, auf den sich der Revisionswerber ausschließlich stützt, ist nur bei unrichtiger rechtlicher Beurteilung in materiellrechtlicher Beziehung gegeben, wogegen zur Bekämpfung einer unrichtigen Anwendung der Prozessgesetze die Revisionsgründe der Nichtigkeit oder der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens dienen (Kodek in Rechb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 3. 7. 1989 bei der Beklagten, einem Reinigungsunternehmen, beschäftigt, und zwar zuletzt als Gruppenleiter und Vorarbeiter. Die Beklagte war dauernd mit der Durchführung der Reinigungsarbeiten im Betrieb der K***** mbH (im Folgenden kurz K*****), einem Lebensmittelproduktionsbetrieb, betraut. Dem Kläger oblag die Aufsicht über alle ReinigungsarbeiterInnen der Beklagten bei K*****. Bei den Arbeiten gelangten häufig stark ätzende Reinigungs... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, dass das Dienstverhältnis des Klägers auch über den 31. 12. 1999 hinaus aufrecht fortbesteht, weil sein Verhalten nicht das Gewicht des Kündigungsgrundes der gröblichen Dienstpflichtverletzung oder der Vertrauensunwürdigkeit erreichte, ist zutreffend. Insoweit kann auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung verwiesen werden (§ 510 Abs ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerinnen bringen in ihren Klagen jeweils vor, sie seien im Unternehmen der Beklagten als Reisebüroangestellte beschäftigt gewesen und hätten ihre Dienstverhältnisse im August bzw. September 1999 durch Austritt wegen Vorenthaltung des Entgelts beendet. Mit Ausnahme der Zweit- und der Fünftklägerin brachten sie überdies vor, dass bereits am 14. 6. 1999 die Geschäftsführerin der Beklagten mit sofortiger Wirkung enthoben, aber kein neuer Geschäftsführer bestellt w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht vertrat die Rechtsauffassung, dass selbst auf der Grundlage der von der Beklagten bekämpften erstgerichtlichen Feststellung die Entlassung des als Geschäftsführer tätigen Klägers gerechtfertigt erfolgt sei, weil er den Entlassungsgrund des § 27 Z 1 AngG verwirklicht habe. Diese Rechtsauffassung ist zutreffend, sodass es ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 15. 8. 1966 bis zu seiner Entlassung vom 21. 10. 1999 bei der beklagten Partei als Außendienstmitarbeiter angestellt. Sein Aufgabenbereich umfasste sowohl die Betreuung des bestehenden Kundenstocks, um als Ansprechpartner den geschäftlichen Kontakt aufrecht (für Bestellungen aber auch Reklamationen) zu erhalten, als auch die Anwerbung von Neukunden. Die Dauer und Anzahl der Kundenbesuche war völlig unterschiedlich und konnte für einen Kunden... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Nach rechtskräftiger Stattgebung der Klage und Abweisung des Hauptsowie ersten Eventualbegehrens der Widerklage sind nur noch das zweite Eventualbegehren der Widerklage sowie eine Kompensandoeinwendung der widerbeklagten Partei Gegenstand des zweiten Rechtsganges. Der Widerkläger begehrte von der widerbeklagten Partei zuletzt die Zahlung von S 4,736.541,33 brutto sA an seit dem 2. 12. 1996 fällig gewordenen Betriebspensionen sowie die Feststellung, dass i... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt aus dem Rechtsgrund der ungerechtfertigten Entlassung von dieser abhängige Ansprüche wie Jahresremuneration, Kündigungsentschädigung und Abfertigung von insgesamt S 80.766,27 brutto sA. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Der Kläger sei am 19. 4. 2000 unentschuldigt und ohne jede Vorankündigung von seinem Dienst als Bäckereimitarbeiter ferngeblieben, obwohl er verpflichtet gewesen wäre, um 3.00 Uhr früh den D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei ist ein österreichischer Verein, dessen Statuten ua folgende Bestimmungen enthalten: § 2 Paragraph 2, Zweck des Vereines Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und nicht auf Gewinn ausgerichtet ist, verfolgt die Zielsetzung, seinen Mitgliedern auf die Dauer von 99 Jahren gesicherte Ferienwohnrechte im Hotel "N*****" in Z***** zu verschaffen und hierbei seine Mitglieder zu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 18. 5. 1992 bei der Beklagten als Kellnerin mit Inkassobefugnis beschäftigt. Laut Kollektivvertrag für Arbeiter im Hotel- und Gastgewerbe wird die zweite Hälfte der Jahresremuneration (Weihnachtsremuneration) längstens bis zum 15. 12. des laufenden Jahres fällig. In den Jahren bis 1997 war es üblich, dass die Arbeitnehmer der Beklagten mit Zustimmung des Geschäftsführers die Weihnachtsremuneration um den jeweiligen 15. 12. selbst aus der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Austritt der Klägerin iSd § 26 AngG berechtigt war, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Austritt der Klägerin iSd Paragraph 26, AngG berechtigt war, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers aus dem Grunde des § 27 Z 6 AngG iVm § 33 Abs 2 lit d der Dienst-, Bezugs- und Pensions-Ordnung für die Bediensteten der Kammern für Arbeiter und Angestellte Österreichs (DBPO) berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Beruf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 17. 10. 1955 geborene Kläger war von 11. 7. 1977 an bei der Rechtsvorgängerin des Beklagten als Bauspengler beschäftigt. Der Beklagte übernahm den Betrieb, in dem er zuvor schon als Meister gearbeitet hatte, im Jahre 1997. Bereits vor dem Jahre 1997 war dem Kläger zweimal der Führerschein entzogen worden, zuletzt 1996 für die Dauer von sechs Monaten, nachdem er ein Firmenfahrzeug in stark alkoholisiertem Zustand gelenkt hatte. Anlässlich der Übernah... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die behauptete Aktenwidrigkeit liegt nicht vor. Das Berufungsgericht ist lediglich davon ausgegangen, dass der Geschäftsführer der beklagten Partei hinreichende Detailkenntnisse über den Grund der erbetenen Dienstfreistellung hatte, nämlich dass die Klägerin ihre minderjährige Tochter, für die sie keine andere Begleitperson hatte, zum Flughafen begleiten wollte, weil diese nach Südafrika zu fliegen hatte. Im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seit 1978 bei der ersten Gemeinschuldnerin, der Johann R***** GmH & Co KG, als Orthopädietechniker mit einem Bruttogehalt von zuletzt S 47.989,-- beschäftigte Kläger schloss mit dieser im Jahr 1994 eine schriftliche Vereinbarung, in der neben einer 2 %igen Umsatzbeteiligung und der Beistellung eines Dienst-PKW ua auch ein Verzicht des Arbeitgebers auf Kündigung vorgesehen war. An der KG waren als Kommanditisten mit einer Vermögenseinlage von je S 2... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war beim Beklagten seit 1. 8. 1996 als kaufmännische Angestellte beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis endete am 25. 6. 1997 durch Entlassung. Am 6. 6. 1997 vertippte sich die Klägerin im Zuge des Kassaabschlusses bei der Eingabe der 10-Schilling-Stücke; sie gab 528 10-Schilling-Stücke ein, obwohl nur ein zweistelliger Stückbetrag (vermutlich 58 Stück) in der Kassa vorhanden war. Vor allem aus diesem Grund wies das ADV-System eine positive Kassen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Feststellung des Erstgerichtes, wonach der Beklagte "... bereits ab September 1998 ... City-Taxi-Karten entgegennahm", zwar unrichtig als Aktenwidrigkeit behandelt (- obwohl bezweifelt werden kann, dass die vom Erstgericht zitierten Beweismittel eine solche Feststellung zuließen; doch stehen sie damit nicht im direkten Widerspruch [RIS-Justiz RS0043397, RS0043421] -), doch ist dieser... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 1941 geborene und seit 1986 bei der Klägerin in einem Produktionsbetrieb für Sportartikel beschäftigte Kläger ist dort seit März 1995 Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrats und dienstfrei gestellt. 1999 wurde er erneut gewählt. Über Anregung verschiedener Vorarlberger Sportartikelfachhändler, die Abgabe der eigenen Sportartikel durch die Klägerin an ihre Mitarbeiter nicht ausufern zu lassen, regelte die Klägerin diese Mitarbeiteraktionen und fasste dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die S*****AG - im Folgenden "Klägerin" genannt - entwickelt und vertreibt Zugangssysteme (Skipass-Systeme, Parksysteme) samt den dazugehörigen Tickets. Robert G***** - im Folgenden "Beklagter" genannt - war ab 1. 2. 1979 bei der Klägerin beschäftigt. Zuletzt war er als Angestellter in leitender Funktion, ab 1987 als Leiter der Sparte CP (Consumable Products) und ab 1992 zusätzlich des Bereichs Marketing, tätig. Im schriftlichen Dienstvertrag vom 10. 4. 1996 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend verneint (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Berechtigung der Entlassung des Klägers zutreffend verneint (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Wesent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begann, nachdem sie ihre Lehramtsprüfung (Englisch/Geschichte) mit sehr gutem Erfolg absolviert hatte, im Schuljahr 1987/88 in einem Realgymnasium im 19. Wiener Gemeindebezirk als Vertragslehrerin II 1 der Beklagten zu unterrichten. Der Direktor dieser Schule wies in ihrer Dienstbeschreibung darauf hin, dass sie große Unsicherheiten, mangelnde Konsequenz und geringes Durchsetzungsvermögen im Umgang mit Schülern zeige, Probleme mit der Einordnun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes des § 82 lit g erster Tatbestand GewO 1859 zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes des Paragraph 82, Litera g, erster Tatbestand GewO 1859 zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Fragen, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war und rechtzeitig ausgesprochen wurde, zutreffend bejaht. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat die Fragen, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war und rechtzeitig ausgesprochen wurde, zutreffend bejaht.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war ab 1. Juli 1972 bei der beklagten Gemeinde Vertragsbediensteter nach dem nöGVBG, zuletzt als Gemeindesekretär beschäftigt. Am 10. November 1995 wurde seine Entlassung ausgesprochen. Der Kläger begehrte die Feststellung, dass sein Dienstverhältnis weiterhin aufrecht sei sowie den Zuspruch von laufendem Entgelt von S 611.530,40 brutto sA für den Zeitraum vom 11. November 1995 bis 31. Jänner 1997, in eventu, den Zuspruch von S 601.106,76 brutto sA an re... mehr lesen...