Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes ist zutreffend, daß die Klage auf nachträgliche Zustimmung zur Entlassung einer schwangeren Dienstnehmerin, die beim Diebstahl eines Lippenstiftes ertappt und am Folgetag entlassen wurde, verspätet ist, wenn die Klage erst 14 Tage nach der Entlassung bei Gericht einlangte. Es genügt daher auf dessen rechtliche Beurteilung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Rechtsansicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Entlassung des Klägers berechtigt war, zutreffend bejaht. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der ange... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 2. 11. 1980 bei der Beklagten - einer Tochtergesellschaft des multinational tätigen P*****Konzerns - als unmittelbar dem Geschäftsführer unterstellter Angestellter beschäftigt; ab 29. 11. 1995 war er Geschäftsführer. Das Dienstverhältnis endete am 5. 7. 1996 durch Entlassung. Die Beklagte vertreibt ua Frankier-, Falz- und Kuvertiermaschinen. Es ist üblich, daß Produzenten von Briefkuverts dem Vertreiber solcher Maschinen die zu deren Vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Vorinstanzen haben das Verhalten des Beklagten zu Recht als beharrliche Pflichtverletzung gemäß § 121 Z 3 ArbVG beurteilt, sodaß es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die Richtigkeit des angefochtenen Urteiles zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die Vorinstanzen haben das Verhalten des Beklagten zu Recht als beharrliche Pflichtverletzung gemäß Paragraph 121, Ziffer 3, ArbVG beurteilt, sodaß es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 1. 7. 1993 bis 11. 12. 1996 als Lagerangestellter beschäftigt. Mit der Behauptung, er sei ungerechtfertigt entlassen worden, begehrte er von der Beklagten S 157.704,80 brutto abzüglich S 5.048,30 netto sA an Kündigungsentschädigung, restlichen aliquoten Sonderzahlungen, Urlaubsentschädigung und Abfertigung. Die Beklagte stellte das Klagebegehren bis auf einen Betrag von S 4.179,80 (Urlaubsentschädigung nur für 13 und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 1. 9. 1974 als Angestellter in die Dienste der Rechtsvorgängerin der Beklagten. Seit 1. 1. 1976 war er Mitglied des Vorstandes der Beklagten und in dieser Funktion für das Finanz-, Personal- und Rechtsressort zuständig. Am 5. 6. 1989 erklärte der Kläger unter Berufung auf den dienstvertraglich vereinbarten Austrittsgrund der grundlegenden Änderung des Kreises der Aktionäre oder des Mehraktionärs der Gesellschaft seinen vorzeitigen Austritt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die rechtliche
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Entlassung der Klägerin wegen ihres Unterlassens der Dienstleistung ohne rechtmäßigen Hinderungsgrund während einer den Umständen nach erheblichen Zeit am 26. 9. 1997 sei berechtigt (§ 27 Z 4 erster Tatbestand AngG), ist zutreffend (§ 510 Abs 3 ZPO). Die rechtliche
Begründung: der Berufungsentscheidung, die Entlassung der Klägerin wegen ihres Unterlassens ... mehr lesen...
Begründung: Der 1943 geborene Nebenintervenient, der den Beruf eines Großhandelskaufmannes erlernt hatte, war seit 1. 7. 1981 bis zu seiner am 4. 7. 1995 ausgesprochenen Entlassung, also durch 14 Jahre, bei der beklagten Partei angestellt und im Außendienst eingesetzt; sein Dienstverhältnis unterlag dem Kollektivvertrag für Angestellte der Banken und Bankiers. Zuletzt verdiente er S 41.500,-- brutto 14 mal jährlich. Er war mit der Akquisition von Kredit- und Leasingaufträgen im ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, die Beklagte habe die Entlassung des Klägers rechtzeitig ausgesprochen, ist zutreffend. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Rechtsauffassung des Berufungsgerichtes, die Beklagte habe die Entlassung des Klägers rechtzeitig ausgesprochen, ist zutreffend. Es reicht daher inso... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bei der Beklagten als Kellnerin beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete am 20. 9. 1995 durch Entlassung. An diesem Tag hatte ein von der Beklagten eingeschaltetes Detektivunternehmen einen Bericht vorgelegt, in dem Malversationen der Klägerin zu Lasten der Beklagten aufschienen. Mit der Behauptung, die Entlassung sei ungerechtfertigt erfolgt, begehrte die Klägerin im Verfahren 20 Cga 190/95h des Erstgerichtes von der Beklagten Entgelt in der Höhe ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit zutreffend verneint. Auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung kann daher verwiesen werden (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat das Vorliegen des Entlassungsgrundes der Vertrauensunwürdigkeit zutreffend verneint. Auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung kann daher verwiesen werden (Paragraph 510, Absat... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend die Rechtswirksamkeit des Entlassungsausspruches durch die Zweitbeklagte bejaht und Verfall bzw Verjährung der geltend gemachten Ansprüche verneint. Insoweit reicht es daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend die Rechtswirksamkeit des Entlassungsausspruches durc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 2. 1. 1991 bis 4. 4. 1997 als Diplomkrankenschwester im Orthopädischen Spital ***** der beklagten Partei beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Entlassung. Der monatliche Bruttolohn der Klägerin betrug zuletzt S 27.382. Die Klägerin begehrt den Zuspruch von S 328.351,57 brutto sA, bestehend aus entlassungsabhängigen Ansprüchen (Kündigungsentschädigung, Abfertigung und Urlaubsentschädigung) sowie offenen Gehältern, insbesondere ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben das Vorliegen eines Entlassungsgrundes zu Recht verneint, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Die Vorinstanzen haben das Vorliegen eines Entlassungsgrundes zu Recht verneint, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die zutreffende
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzen... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CII01AngG §27 A5
Rechtssatz: Gestaltungsrechte wie Kündigungen und Entlassungen unterliegen nicht dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz. Werden nicht alle Arbeitnehmer, die Anlass zur Kündigung gegeben oder einen Entlassungsgrund gesetzt haben, gekündigt oder entlassen, so können sich die Betroffenen nicht darauf stützen, dass alle anderen auch entlassen werden müssten bzw die Lösung des Dienstverhältnisses deswegen ... mehr lesen...
Norm: AngG §7 Abs1AngG §27 Z3 E3
Rechtssatz: Der Entlassungstatbestand nach § 27 Z 3 AngG, erster Tatbestand, dient der Sicherung des Konkurrenzverbotes des § 7 Abs 1 AngG erster Fall, derjenige des § 27 Z 3 AngG, zweiter Tatbestand der Sicherung des Konkurrenzverbotes des § 7 Abs 1 zweiter Fall AngG. Die beiden Entlassungstatbestände decken sich demnach mit dem jeweiligen Verbot des § 7 AngG. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsgrund der Aktenwidrigkeit liegt schon deshalb nicht vor, weil das Berufungsgericht die Feststellungen des Erstgerichtes zur Gänze übernommen und keine darüber hinausgehenden getroffen hat. Die Behauptung, daß dem Berufungsgericht bei der Überprüfung der Beweiswürdigung Irrtümer und Fehler unterlaufen seien, legt hingegen keine Aktenwidrigkeit dar (RIS-Justiz RS0043203). Im übrigen hat das Berufun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; sie liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; sie liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Frage, ob die Selbstkündigung des Klägers nach erklärter Bereitschaft der Beklagten, die Entlassung bei seiner Selbstkündigun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die vom Berufungsgericht vertretene Rechtauffassung, der Entlassungsgrund des § 27 Z 1 AngG, 3. Tatbestand (Vertrauensunwürdigkeit), sei nicht verwirklicht, ist zutreffend. Es reicht daher aus, insofern auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zu verweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Die vom Berufungsgericht vertretene Rechtauffassung, der Entlassungsgrund des Paragraph 27, Ziffer eins, AngG, 3.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1. November 1979 bis zu seiner Entlassung am 22. Mai 1996 bei der Beklagten zuletzt bis Sommer 1995 als Leiter des Kongreßhauses V***** beschäftigt. Mit Wirksamkeit 1. 1. 1990 war er nach § 94 des Villacher Vertragsbedienstetenrechtes in ein unkündbares Dienstverhältnis übernommen worden. Anfang 1996 teilte der Magistratsdirektor dem Bürgermeister mit, daß der Kläger nicht geeignet sei, die neuen Aufgaben des Kongreßhausdirektors zu bewäl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die - im Rahmen der Rechtsrüge - geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; sie liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die - im Rahmen der Rechtsrüge - geltend gemachte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens wurde geprüft; sie liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Im übrigen hat das Berufungsgericht die Rechtmäßigkeit und Rechtzeitigkeit der gegenüber dem Kläger ausgesp... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend begründet, daß das wiederholte verspätete "Einstempeln" des Klägers, das nachfolgende Verlassen des Betriebsgeländes und die erst etwas spätere Rückkehr ohne neuerliches Einstempeln (Manipulationen bei der Zeiterfassung) eine Entlassung gemäß § 27 Z 1 dritter Tatbestand AngG rechtfertigt, weshalb die Entlassungsanfechtung des Klägers gemäß § 107 ArbVG unberechtigt sei (§ 510 ... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z4 E4d
Rechtssatz: Haben Arbeitgeber und Arbeitnehmer miteinander eine bestimmte Arbeitszeiteinteilung vereinbart, ist der Arbeitnehmer nicht verpflichtet, einer einseitig vom Arbeitgeber verfügten Änderung der Arbeitszeit Folge zu leisten. In diesem Fall bildet die Verweigerung der Arbeitsleistung keinen Entlassungsgrund. Die von der Rechtsprechung anerkannte Ausnahme, daß die Individualvereinbarung gegen zwingende Normen verstö... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die gerügte Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Mängel des Verfahrens erster Instanz, deren Vorliegen das Berufungsgericht verneint hat, können nach ständiger Rechtsprechung in der Revision nicht neuerlich geltend gemacht werden (RIS-Justiz RS0042963). Der Revisionsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Entlassung des Beklagten als Betriebsratsmitglied zuzustimmen sei, zutreffend bejaht. Es kann daher auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hingewiesen werden (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Entlassung des Beklagten als Betriebsratsmitgli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß die Entlassung des Klägers nicht unverzüglich erfolgt und das Entlassungsrecht der Beklagten daher erloschen ist. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der diesbezüglichen
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß die Entlassung des Klägers nicht unverzüglich erfolgt und d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 19. 1. 1987 bis 6. 9. 1996 bei der beklagten Partei als Angestellte beschäftigt und bezog zuletzt ein monatliches Bruttogehalt von S 27.834,-- 14 x jährlich. Die beklagte Partei ist der Druckvorstufenbetrieb der im selben Haus befindlichen H***** Druck & Verlags GesmbH, deren Geschäftsführer gleichzeitig auch Geschäftsführer der beklagten Partei ist. Die beklagte Partei arbeitet jedoch nicht ausschließlich für dieses Druckunternehmen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen des von der Beklagten geltend gemachten Entlassungsgrundes nach § 27 Z 4 AngG, 2. Tatbestand, bejaht, sodaß es insoweit ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend das Vorliegen des von der Beklagten geltend gemachten Entlassungsgrundes nach Paragraph 27, Ziffer 4... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Die
Begründung: des Berufungsgerichtes ist zutreffend, sodaß es ausreicht, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (Paragraph 510, Absatz 3, Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin entgegenzuhalten: Rechtliche Beurteilun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit der angefochtenen Entscheidung bestätigte das Berufungsgericht das Urteil des Erstgerichtes, mit dem das Zahlungsbegehren des Klägers abgewiesen wurde, im Umfang der Abweisung von S 245.003,56 sA als Teilurteil. Im Umfang der Abweisung von weiteren S 15.450,- hob es (mit Beschluß) das Ersturteil zur Verfahrensergänzung und neuerlichen Entscheidung durch das Erstgericht auf. Der zuletzt genannte Aufhebungsbeschluß enthält keinen Zulassungsausspruch iS § ... mehr lesen...