Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG 1996 §5 Abs1GelVerkG 1996 §5 Abs3GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §87 Abs1 Z3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/03/0086 E 21. Juni 2017 RS 3 Stammrechtssatz § 5 Abs 1 GelVerkG 1996 fasst im Zusammenhang mit Abs 3 unter dem Begriff der Zuverlässigkeit nicht nur Zuverlässigkeitsregelungen im Sinne der GewO 1994, sondern auch T... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung
Norm: GelVerkG 1996 §5 Abs1GelVerkG 1996 §5 Abs3GewO 1994 §87 Abs1 Z1GewO 1994 §87 Abs1 Z3 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2016/03/0086 E 21. Juni 2017 RS 3 Stammrechtssatz § 5 Abs 1 GelVerkG 1996 fasst im Zusammenhang mit Abs 3 unter dem Begriff der Zuverlässigkeit nicht nur Zuverlässigkeitsregelungen im Sinne der GewO 1994, sondern auch T... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Korneuburg (belangte Behörde) vom 26. Juli 2018 wurde die Bestellung des Revisionswerbers zum gewerberechtlichen Geschäftsführer für das Gewerbe "Reisebüro" für die R GmbH am Standort in L gemäß § 91 Abs. 1 in Verbindung mit § 87 Abs. 1 Z 3 GewO 1994 widerrufen. 2 2.1. Die dagegen erhobene Beschwerde des Revisionswerbers gemäß § 361 Abs. 3 GewO 1994 wies das Landesverwaltungsgericht Nied erösterreich (Verwaltungsgericht) mit dem ang... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 26. Jänner 2018 wurde dem Revisionswerber gemäß § 87 Abs. 1 Z 3 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart "Restaurant" an einem näher bezeichneten Standort entzogen. 2 2. Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich (Verwaltungsgericht) wurde die dagegen erhobene Beschwerde des Revisionswerbers als unbegründet abgewiesen und der bekämpfte Bescheid b... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Beurteilung, ob das Vorliegen bestimmter Verstöße zu der Schlussfolgerung zu führen hat, dass der Gewerbetreibende die für die Ausübung dieses Gewerbes erforderliche Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt (§ 87 Abs. 1 Z 3 GewO 1994), hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalles ab. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBGGewO 1994 §87 Abs1 Z3
Rechtssatz: Beim Verbot der Beschäftigung von nach dem AuslBG hiezu nicht berechtigten Arbeitnehmern handelt es sich um eine für die Aufrechterhaltung eines geordneten Arbeitsmarktes besonders wichtige
Norm: , deren Einhaltung zu den in § 87 Abs. 1 Z 3 GewO 1994 genannten Schutzinteressen zählt (vgl. et... mehr lesen...
1 1. Mit Bescheid der belangten Behörde vom 21. November 2018 wurde dem Revisionswerber die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des reglementierten Gewerbes "Baumeister" an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z 3 GewO 1994 entzogen. 2 2. Mit dem angefochtenen Erkenntnis wies das Landesverwaltungsgericht Burgenland (Verwaltungsgericht) die dagegen erhobene Beschwerde des Revisionswerbers als unbegründet ab und sprach aus, dass eine Revision an den Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Über den Komplementär der revisionswerbenden Partei M D wurde als gemäß § 9 Abs. 1 VStG zur Vertretung nach außen berufenes Organ der revisionswerbenden Partei mit rechtskräftigen Straferkenntnissen des Magistrats der Stadt Wien jeweils vom 29. Mai 2013 aufgrund der Beschäftigung eines serbischen Staatsbürgers in der Zeit von 28. Jänner 2013 bis 5. Februar 2013, wegen Verstoßes gegen das Verbot der Beschäftigung von nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) hierzu nicht b... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Linz (belangte Behörde) vom 29. Oktober 2013 wurde der Revisionswerberin gemäß § 87 Abs. 1 Z 3 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung "Massage" an einem näher bezeichneten Standort entzogen. Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Oberösterreich (Verwaltungsgericht) wurde die gegen diesen Bescheid erhobene Beschwerde der Revisionswerberin als unbegründet abgewiesen und der Bescheid bestätigt (Spruchpunkt I.) sowie... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien (belangte Behörde) wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Baumeister (§ 202 GewO 1994)" an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 entzogen. Begründend stützte die belangte Behörde die Entziehung auf das Wesentlichste zusammengefasst auf Feststellungen des Landesgerichtes W in dessen Urteil vom 31. Mai 2007, wonach der Beschwerdeführer Vertrag... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;AVG §45 Abs3;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/04/0012 E 29. Juni 2005 VwSlg 16667 A/2005 RS 4 Stammrechtssatz Der Tatbestand des § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 kann auch ohne Vorliegen von rechtskräftigen Bestrafungen verwirklicht sein (Hinweis E vom 18. Mai 2005, Zl. 2005/04/0029). Dazu ist allerdings erforderlich, dass di... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: "Schwerwiegende Verstöße", die den Tatbestand des § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 verwirklichen, können auch vorliegen, wenn keine Bestrafung erfolgt ist. Da es sich bei der Entziehung einer Gewerbeberechtigung nicht um eine Strafe, sondern um eine administrativ-rechtliche Maßnahme handelt, sind die der Entziehung zugrunde liegenden Fakten einer Verjä... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung "Planung, Betreuung und das Styling von Modeschauen" gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 iVm § 13 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) entzogen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, die Beschwerdeführerin sei mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 29. Februar 2012 schuldig erkannt worden, versucht zu haben, dem P absichtlich eine s... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 18. Jänner 2010 (richtig: 2011), wurde die Bewilligung zum Aufstellen und Betrieb von Geld- und Unterhaltungsspielapparaten im Bundesland Steiermark, lautend auf die Beschwerdeführerin, ausgestellt am 7. März 2006, gemäß § 12 Abs. 1 iVm § 5a Abs. 1 und § 6 Abs. 2 "Z. 3" Stmk. Veranstaltungsgesetz zurückgenommen. In der Begründung: dieses Bescheides wird u.a. ausgeführt, die Beschwerdeführerin sei im Besitz der genannten Bewilligung. Gemäß § 6 Abs. 2a ... mehr lesen...
Index: L70706 Theater Veranstaltung SteiermarkL70716 Spielapparate Steiermark50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3;VeranstaltungsG Stmk 1969 §12 Z1 idF 1986/029;VeranstaltungsG Stmk 1969 §5a Abs1 idF 2005/087;VeranstaltungsG Stmk 1969 §6 Abs1 idF 1986/029;VeranstaltungsG Stmk 1969 §6 Abs2 idF 1986/029;
Rechtssatz: Nach den Bestimmungen des Stmk. Veranstaltungsgesetzes wird - anders als nach § 87 Abs. 1 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführerin die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilienverwalter, Bauträger), eingeschränkt auf Bauträger" gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 iVm § 91 Abs. 2 GewO 1994 entzogen. In der Begründung: vertrat die belangte Behörde die Ansicht, der namentlich genannte handelsrechtliche Geschäftsführer und alleinige Gesellschafter der Beschwerdeführerin, Herr J.S., habe den Entzie... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung ergibt sich Folgendes: Mit dem angefochtenen Bescheid wurden dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 iVm § 13 Abs. 2 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) die Gewerbeberechtigungen "Handelsgewerbe mit Ausnahme der reglementierten Handelsgewerbe, zu welchen insbesondere der Handel mit Medizinprodukten, Waffen und pyrotechnischen Artikeln zählen" sowie "Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung (Handwerk)" ... mehr lesen...
Im Beschwerdefall steht unstrittig fest, dass der Konkurs des Beschwerdeführers mangels eines zur Deckung der Kosten des Konkursverfahrens voraussichtlich hinreichenden Vermögens mit Beschluss des Bezirksgerichtes Voitsberg vom 5. Jänner 2006 nicht eröffnet wurde. Unstrittig ist nach der Beschwerde weiters, dass der Zeitraum, in dem in der Insolvenzdatei Einsicht in den genannten Insolvenzfall gewährt wird, im Sinne des § 13 Abs. 3 GewO 1994 noch nicht abgelaufen ist. Ausgeh... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland (LH) vom 22. November 2005 wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 87 Abs. 1 Z 1 iVm § 13 Abs. 1 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Handel mit nichtmilitärischen Waffen und nichtmilitärischer Munition" in einem näher bezeichneten Standort entzogen. Begründet wurde die Entziehung mit einem Urteil des Bezirksgerichtes Neusiedl am See (BG), mit welchem der Beschwerdeführer wegen § 170 Abs. 1 StGB (fahr... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland (LH) vom 22. November 2005 wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 87 Abs. 1 Z 1 iVm § 13 Abs. 1 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Handel mit nichtmilitärischen Waffen und nichtmilitärischer Munition" in einem näher bezeichneten Standort entzogen. Begründet wurde die Entziehung mit einem Urteil des Bezirksgerichtes Neusiedl am See (BG), mit welchem der Beschwerdeführer wegen § 170 Abs. 1 StGB (fahr... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 5. August 2008 hat die Landeshauptfrau von Salzburg (die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für das Tischlergewerbe an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994 (GewO) entzogen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde aus, dass mit Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom 2. März 2007 der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Besch... mehr lesen...
Herr Uka B. ist unstrittig Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der Erstbeschwerdeführerin, welche unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Zweitbeschwerdeführerin ist. Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden je vom 17. Juli 2008 wurde den Beschwerdeführerinnen jeweils gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 Gewerbeordnung 1994 (GewO) die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger" an einem näher bezeichneten Standort entzogen. In ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1;AuslBG §3 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;GewO 1994 §91 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2008/04/0136
Rechtssatz: Beim Verbot der Beschäftigung von nach dem AuslBG hiezu nicht berechtigten Arbeitnehmern handelt es sich um ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 5. August 2008 hat die Landeshauptfrau von Salzburg (die belangte Behörde) dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für das Tischlergewerbe an einem näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994 (GewO) entzogen. Zur Begründung: führte die belangte Behörde aus, dass mit Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom 2. März 2007 der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Besch... mehr lesen...
Herr Uka B. ist unstrittig Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter der Erstbeschwerdeführerin, welche unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Zweitbeschwerdeführerin ist. Mit den im Instanzenzug ergangenen Bescheiden je vom 17. Juli 2008 wurde den Beschwerdeführerinnen jeweils gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 Gewerbeordnung 1994 (GewO) die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger" an einem näher bezeichneten Standort entzogen. In ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2008/04/0136
Rechtssatz: Bei den gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO "im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften und Schutzinteressen" kann es sich auch um solche handeln, die bei der Ausübung aller Gewerbe zu beachten sind. Darunter f... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1;AuslBG §3 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;GewO 1994 §91 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2008/04/0136
Rechtssatz: Beim Verbot der Beschäftigung von nach dem AuslBG hiezu nicht berechtigten Arbeitnehmern handelt es sich um ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2008/04/0136
Rechtssatz: Bei den gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO "im Zusammenhang mit dem betreffenden Gewerbe zu beachtenden Rechtsvorschriften und Schutzinteressen" kann es sich auch um solche handeln, die bei der Ausübung aller Gewerbe zu beachten sind. Darunter f... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf das hg. Erkenntnis vom 7. November 2005, Zlen. 2005/04/0206 bis 0210, verwiesen. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 13. Dezember 2007 wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 26 Abs. 1 GewO 1994 die Nachsicht vom Ausschluss von der Ausübung der Gewerbe "Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Immobilenverwalter, Bauträger)", "gewerbliche Vermögensberatung" und "Vermietung von K... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 13. Juni 2008 hat der Landeshauptmann von Wien der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigungen für das Kraftfahrzeugtechnikgewerbe und das Handelsgewerbe an einem bestimmt bezeichneten Standort entzogen. Dazu führte die belangte Behörde aus, dass die Beschwerdeführerin mit Verfahrensanordnung vom 6. Mai 2005 aufgefordert worden sei, ihren handelsrechtlichen Geschäftsführer und Mehrheitseigentümer Reinhold S. als Person mit maßgebendem E... mehr lesen...