Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1;AuslBG §3 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Die GmbH hat am 7. Dezember 1998 einen Ausländer ohne entsprechende Berechtigung nach dem AuslBG beschäftigt. Der dafür verantwortliche M. wurde nach § 28 Abs. 1 Z. 1 AuslBG mit einer Geldstrafe von ATS 90.000,-- recht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §37;GewO 1994 §87 Abs1 Z3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/04/0012 E 29. Juni 2005 VwSlg 16667 A/2005 RS 4(hier nur erster Satz) Stammrechtssatz Der Tatbestand des § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 kann auch ohne Vorliegen von rechtskräftigen Bestrafungen verwirklicht sein (Hinweis E vom 18. Mai 2005, Zl. 2005/04/0029). Dazu ist allerdings erforderlich... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3;GewO 1994 §91 Abs2;
Rechtssatz: Das Wesen einer Aufforderung gemäß § 91 Abs. 2 GewO 1994 erschöpft sich in der Bekanntgabe der Rechtsansicht der Behörde über das Vorliegen eines Entziehungsgrundes in der betroffenen Person und darüber, dass dieser Person ein maßgebender Einfluss auf den Betrieb der Geschäfte des Gewerbetreibenden zukommt, verbunden mit der ni... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3;GewO 1994 §91 Abs2;VStG §31;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/04/0078 E 21. Dezember 1993 RS 4 Stammrechtssatz Die der Entziehung einer Gewerbeberechtigung zugrundeliegenden Fakten sind einer Verjährung nicht zugänglich, weil die Entziehung keine Strafe, sondern eine administrative Maßnahme i... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 11. März 2008 dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Stukkateure und Trockenausbauer, eingeschränkt auf Trockenausbauer" an einem näher bezeichneten Standort entzogen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei mit Straferke... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes für Steiermark der Beschwerdeführerin die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Sicherheitsgewerbe, eingeschränkt auf Bewachungsgewerbe" gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: wurde im Wesentlichen ausgeführt, Franz L., dem als alleinigen handelsrechtlichen Geschäftsführer der Beschwerdeführerin zweifellos ... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 11. März 2008 dem Beschwerdeführer gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Stukkateure und Trockenausbauer, eingeschränkt auf Trockenausbauer" an einem näher bezeichneten Standort entzogen. In der Begründung: führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer sei mit Straferke... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes für Steiermark der Beschwerdeführerin die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Sicherheitsgewerbe, eingeschränkt auf Bewachungsgewerbe" gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: wurde im Wesentlichen ausgeführt, Franz L., dem als alleinigen handelsrechtlichen Geschäftsführer der Beschwerdeführerin zweifellos ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1;AuslBG §3 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Beim Verbot der Beschäftigung von nach dem AuslBG hiezu nicht berechtigten Arbeitnehmern handelt es sich um eine für die Aufrechterhaltung eines geordneten Arbeitsmarktes besonders wichtige
Norm: , deren Einhaltung zu den in § 87 Abs. 1 Ge... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Frage des im letzten Halbsatz des § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 genannten Tatbestandsmerkmales (der in der Eigenart der strafbaren Handlung und der Persönlichkeit des Verurteilten begründeten Befürchtung der Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes) ist zufolge der damit ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;AuslBG §28 Abs1 Z1;AuslBG §3 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z3;
Rechtssatz: Beim Verbot der Beschäftigung von nach dem AuslBG hiezu nicht berechtigten Arbeitnehmern handelt es sich um eine für die Aufrechterhaltung eines geordneten Arbeitsmarktes besonders wichtige
Norm: , deren Einhaltung zu den in § 87 Abs. 1 Ge... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z2;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Frage des im letzten Halbsatz des § 87 Abs. 1 Z. 1 GewO 1994 genannten Tatbestandsmerkmales (der in der Eigenart der strafbaren Handlung und der Persönlichkeit des Verurteilten begründeten Befürchtung der Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bei Ausübung des Gewerbes) ist zufolge der damit ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart einer Bar im näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 entzogen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 2008/04/0043 protokollierte Beschwerde, mit der ein Antrag verbunden ist, dieser Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Begründet wird dieser Antrag mit dem Vorbringen, die wirtschaftliche Existenz des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Entziehung der Gewerbeberechtigung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart einer Bar im näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 entzogen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in dem die auf... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart einer Bar im näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 entzogen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 2008/04/0043 protokollierte Beschwerde, mit der ein Antrag verbunden ist, dieser Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Begründet wird dieser Antrag mit dem Vorbringen, die wirtschaftliche Existenz des Beschwerdeführ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §87 Abs1 Z3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Entziehung der Gewerbeberechtigung - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Gewerbeberechtigung für das Gastgewerbe in der Betriebsart einer Bar im näher bezeichneten Standort gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 GewO 1994 entzogen. Der Verwaltungsgerichtshof hat in dem die auf... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Landeshauptfrau von Salzburg der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung zur Ausübung näher umschriebener Handelsgewerbe im bezeichneten Standort gemäß § 91 Abs. 2, § 87 Abs. 1 Z. 2 und § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Begründend wurde ausgeführt, mit näher bezeichnetem Beschluss des Landesgerichtes S sei ein Antrag der Sozialversicherung der ... mehr lesen...
Der vorliegenden Beschwerde und der dieser angeschlossenen Bescheidausfertigung zufolge wurde mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Landeshauptfrau von Salzburg der Beschwerdeführerin die Gewerbeberechtigung zur Ausübung näher umschriebener Handelsgewerbe im bezeichneten Standort gemäß § 91 Abs. 2, § 87 Abs. 1 Z. 2 und § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Begründend wurde ausgeführt, mit näher bezeichnetem Beschluss des Landesgerichtes S sei ein Antrag der Sozialversicherung der ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §26;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/04/0016 E 28. März 2001 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 91 Abs. 2 GewO 1994 vor, vermag daran auch nichts zu ändern, dass möglicherweise die Voraussetzungen... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs3;GewO 1994 §26 Abs2;GewO 1994 §26;GewO 1994 §87 Abs1 Z2;GewO 1994 §91 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/04/0016 E 28. März 2001 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Liegen die Voraussetzungen für die Entziehung der Gewerbeberechtigung nach § 91 Abs. 2 GewO 1994 vor, vermag daran auch nichts zu ändern, dass möglicherweise die Voraussetzungen... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Berechtigung des Beschwerdeführers zur Ausübung des Gewerbes Steinmetzmeister gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 iVm § 13 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (kurz: GewO) entzogen. Zur Begründung: stellte die belangte Behörde fest, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 21. Dezember 2005 rechtskräftig schuldig erkannt worden "I.)/ dadurch, dass er kridaträchtig handelte A./ von 1997 ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Berechtigung des Beschwerdeführers zur Ausübung des Gewerbes Steinmetzmeister gemäß § 87 Abs. 1 Z. 1 iVm § 13 Abs. 1 Gewerbeordnung 1994 (kurz: GewO) entzogen. Zur Begründung: stellte die belangte Behörde fest, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 21. Dezember 2005 rechtskräftig schuldig erkannt worden "I.)/ dadurch, dass er kridaträchtig handelte A./ von 1997 ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §159 Abs1;StGB §159 Abs2;StGB §159 Abs4 Z1;StGB §159 Abs5 Z3;StGB §159 Abs5 Z4;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer (Gewerbeinhaber) hat die Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach den §§ 159 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 Z. 1, Abs. 5 Z. 3 und 4 StGB begangen. Für die Beurteilung der Pers... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §159 Abs1;StGB §159 Abs2;StGB §159 Abs4 Z1;StGB §159 Abs5 Z3;StGB §159 Abs5 Z4;
Rechtssatz: Der Beschwerdeführer (Gewerbeinhaber) hat die Vergehen der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach den §§ 159 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 4 Z. 1, Abs. 5 Z. 3 und 4 StGB begangen. Für die Beurteilung der Pers... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Gewerbeberechtigung des Beschwerdeführers gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: verwies die belangte Behörde auf den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 12. Juli 2006, mit dem der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beschwerdeführers mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde. Das Ermittlungsverfahren habe ergeben, dass der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Gewerbeberechtigung des Beschwerdeführers gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Zur Begründung: verwies die belangte Behörde auf den Beschluss des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 12. Juli 2006, mit dem der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beschwerdeführers mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wurde. Das Ermittlungsverfahren habe ergeben, dass der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 30. Oktober 2006 wurde dem Beschwerdeführer eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Begründend führte die belangte Behörde aus, mit rechtskräftigem Beschluss des Landesgerichts Ried im Innkreis vom 7. Oktober 2005 sei der Konkurs über das Vermögen des Beschwerdeführers mangels Kostendeckung nicht eröffnet worden. Diese Konkursabwei... mehr lesen...
I. Mit dem erstangefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 6. Juli 2005 wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug die Gewerbeberechtigung für das Handelsgewerbe gemäß § 103 Abs. 1 lit. b Z 25 GewO 1973 im Standort B, R-Straße 2, gemäß § 87 Abs. 1 Z 1 und 3 iVm § 13 Abs. 1 Z 1 lit. b und Z 2 GewO 1994 entzogen sowie der Antrag des Beschwerdeführers auf Erteilung einer Nachsicht vom Vorliegen eines Ausschlussgrundes nach § 13 leg. cit. gemäß § 26 Abs. 1 GewO 1... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. Juli 2006 wurde die Gewerbeberechtigung der Beschwerdeführerin zur Ausübung des Gewerbes "Baumeister" gemäß § 87 Abs. 1 Z. 3 iVm § 91 Abs. 2 Gewerbeordnung 1994 entzogen. Dieser Bescheid wurde der Beschwerdeführerin zu Handen ihres Rechtsvertreters am 4. August 2006 zugestellt. Mit Schriftsatz vom 30. August 2006 beantragte die Beschwerdeführerin die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsfrist und erhob gleichzeitig Beru... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 30. Oktober 2006 wurde dem Beschwerdeführer eine näher bezeichnete Gewerbeberechtigung gemäß § 87 Abs. 1 Z. 2 iVm § 13 Abs. 3 GewO 1994 entzogen. Begründend führte die belangte Behörde aus, mit rechtskräftigem Beschluss des Landesgerichts Ried im Innkreis vom 7. Oktober 2005 sei der Konkurs über das Vermögen des Beschwerdeführers mangels Kostendeckung nicht eröffnet worden. Diese Konkursabwei... mehr lesen...