Norm
AngG §27 Z1Rechtssatz
Nicht jede strafbare Handlung ist ein Entlassungsgrund nach § 82 lit d GewO. Es kommt für die Frage, ob ein Arbeitnehmer vertrauensunwürdig wird, immer darauf an, ob zufolge seines Verhaltens für den Arbeitgeber die objektiv gerechtfertigte Befürchtung besteht, dass seine Interessen und Belange durch den Arbeitnehmer gefährdet sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0060407Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.05.2022