Mit dem angefochtenen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Innsbruck wurde der B. GmbH die Genehmigung für die Änderung der genehmigten gewerblichen Betriebsanlage für die Zwischenlagerung von Bodenaushub auf Grundstücken Nr. XY, XY, XY, XY, XY, XY, XY, KG F., nach Maßgabe der einen wesentlichen Bestandteil dieses Bescheides bildenden mit dem zugehörigen Genehmigungsvermerk versehenen Plänen und sonstigen Unterlagen unter einer Reihe von Auflagen gemäß §§ 81 Abs 1 und 74 Abs 2 GewO 1994 in ... mehr lesen...
Mit dem Bescheid vom 14.02.2007 zu GZ: 4.1-34/2005 erteilte die Bezirkshauptmannschaft Fürstenfeld der I Ziviltechniker GmbH, G, F Straße 4, unter Anwendung der §§ 74 und 77 iVm § 359 Abs 1 GewO 1994 idgF, im Zusammenhalt mit § 93 des ASchG idgF die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Biomasse- und Klärschlammverwertungsanlage auf Grundstück Nr. 1723/1, KG H, Gemeinde G, nach Maßgabe der mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Projektunterlagen, unter Zug... mehr lesen...
Rechtssatz: Die gewerbliche Betriebsanlage zur Trocknung und Verbrennung von Klärschlamm zu Asche fiel aus nachstehenden Gründen unter die abfallrechtliche Genehmigungspflicht nach § 37 Abs 1 AWG mit dem Landeshauptmann als Genehmigungsbehörde erster Instanz: Nach § 37 Abs 2 Z 4 AWG unterliegen der Genehmigungspflicht gemäß Abs 1 nicht Verbrennungs- oder Mitverbrennungsanlagen "zur thermischen Verwertung" für nicht gefährliche Abfälle..., sofern sie gemäß den §§ 74 ff GewO 1994 genehmigung... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 07.12.2005 hat F. J. G., bei der Bezirkshauptmannschaft Imst um die gewerbebehördliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines Getränkestandes auf dem Gst 851 GB U. angesucht. Bei der mündlichen Verhandlung am 19.12.2005 hat der Nachbar und nunmehrige Berufungswerber L. G. Einwendungen dahingehend erhoben, dass er Lärmbelästigungen durch die gegenständliche Betriebsanlage befürchte. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Imst vom 23.02.2006, Zahl 2.1-2048/8, w... mehr lesen...
Mit dem bekämpften Bescheid erteilte die Bezirkshauptmannschaft Lienz der B. Bistro Betriebs GmbH gemäß § 81 GewO 1994 in Verbindung mit § 93 Abs 2 ASchG die betriebsanlagenrechtliche Genehmigung für eine Änderung des genehmigten Gastgewerbebetriebes in der Betriebsart Buffet im M. Lebensmittelmarkt auf Gst 87/2, KG Lienz, in der Weise, dass der Gastgewerbebetrieb auch an Sonn und Feiertagen zwischen 07.00 Uhr und 17.00 Uhr offen gehalten werden kann. Werktags richten sich die Öffnungszeit... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer durch die Errichtung einer ?Diskothek" bzw. ?Tanzbar" und deren regelmäßigen Betrieb seit zumindest Anfang Oktober 2004 ohne die aufgrund der Eignung zur Belästigung der Nachbarn durch Lärm erforderliche Genehmigung geändert und zumindest in den Nächten vom 3.11.2004 auf den 4.11.2004 und vom 8.1.2005 auf den 9.1.2005 verbotenerweise betrieb, ist verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Schlagworte Gewerbe, Gewerbebewilligung, Gastgewerbebewilligung, Diskothek, Tanzba... mehr lesen...
Rechtssatz: Kommt im Berufungsverfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat für Kärnten durch Sachverständigenbeweis hervor, dass bei Erfüllung und Einhaltung der von den Amtssachverständigen vorgeschlagenen und in den erstinstanzlichen Bescheid aufgenommenen Auflagen bei der Errichtung der Betriebsanlage ? vorliegend ein Lebensmittelmarkt und Erdwärmeanlage ? eine Gesundheitsgefährdung oder unzumutbare Belästigung der Berufungswerber nicht zu erwarten ist, ist die Berufung abzuweisen. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Aus §§ 74, 75 Gewerbeordnung ist zu entnehmen, dass Parteistellung nur jenen Personen (Nachbarn) zukommt, die durch die Errichtung, den Bestand oder den Betrieb einer Betriebsanlage gefährdet oder belästigt werden können und sie rechtzeitig Einwendungen erheben; die bloße Möglichkeit einer Gefährdung oder Belästigung reicht aus (VwGH 23.9.2004, 2004/07/0055). Eine Einwendung, die die Parteistellung bewirkt, liegt jedoch nur dann vor, wenn der Nachbar die Verletzung eines subjek... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde von der Berufungswerberin als gewerberechtlicher Geschäftsführerin der Betriebsanlage Hotel eine Änderung der Betriebsanlage (Errichtung eines Cafes und eines Speisesaales sowie eines Wellnessbereiches mit Sauna, Solarium, Dampf- und Hallenbad und einer Heizung) ohne die Genehmigung der Gewerbebehörde durchgeführt, so ist eine derartige Anlage aufgrund ihrer Betriebsweise und ihrer Ausstattung geeignet, das Leben oder die Gesundheit der Gäste zu gefährden und in Anbetrach... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde im erstinstanzlichen Verfahren den Nachbarn entsprechende Parteistellung eingeräumt und haben lediglich zwei Nachbarn, A und B, Berufung erhoben, war im Berufungsverfahren nur noch deren nachbarschaftliche Stellung zu berücksichtigen und iSd § 74 Abs. 2 Z 2 Gewerbeordnung zu klären, ob die durch die verfahrensgegenständliche Betriebsanlage durch Geruch, Lärm, Rauch, Staub, Erschütterung oder in anderer Weise belästigt werden könnten. Wurde vor dem KUVS durch Sachverständi... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine allfällige Befürchtung, dass der Betriebsanlageninhaber die genehmigte Anlage entgegen dem Projekt betreibt oder Auflagen nicht einhält, berechtigt die Behörde nicht zu einer Versagung der Genehmigung. Nach herrschender Rechtsprechung ist von der Behörde das vorgelegte Projekt zu beurteilen. Wenn der Betriebsanlageninhaber die Anlage entgegen dem Projekt errichtet oder Auflagen nicht einhält, so ist nach den entsprechenden Bestimmungen der Gewerbeordnung (§ 360 GewO 1994, ... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Schutz der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs ist von der Gewerbebehörde von Amts wegen wahrzunehmen. Nachbarn einer Betriebsanlage sind nicht berechtigt, den Schutz dieser Interessen geltend zu machen. § 74 Abs. 2 Z 4 GewO 1994 räumt den Nachbarn bezüglich eines erhöhten Verkehrsaufkommens keine Stellung ein, deren Beeinträchtigung von ihnen als Verletzung ihrer subjektiven öffentlichen Rechte geltend gemacht werden könnte (VwGH vom 12.12.2001, Zahl: 200... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine persönliche Verständigung des Berufungswerbers in einem Betriebsanlagengenehmigungsverfahren ist dann nicht erforderlich, wenn es dem Berufungswerber an der Anrainereigenschaft mangelt. Der Hinweis, der Berufungswerber hat von dem an der Gemeindetafel kundgemachten Verhandlungstermin keine Kenntnis erlangen können, weil er sich zum Verhandlungszeitpunkt geschäftlich im Ausland aufgehalten hat, reicht in Ermangelung der erforderlichen Konkretisierung über die Dauer seiner A... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Stellungnahme in einem Gewerbebetriebsanlagengenehmigungsverfahren: ?Wir betreiben ? wie bereits im Grundbescheid vom 20.2.1989 angeführt ? seit Jahrzehnten eine Schweinemasthaltung. Sollten wir die Absicht haben, unseren derzeitigen Tierhaltungsbetrieb auf eine andere Tierart (z.B. Puten, Rinder, Hühner usw.) umzustellen, so dürfen uns keine Einschränkungen irgendwelcher Art in der Landwirtschaft auferlegt werden. Weiters fordern wir, dass bei Abbundarbeiten, die aufgrund ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 359b Abs. 1 Z 2 GewO 1994 hat die Behörde, wenn sich aus dem Genehmigungsansuchen und dessen Beilagen (§ 353) ergibt, dass das Ausmaß der der Betriebsanlage zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten und sonstigen Betriebsflächen insgesamt nicht mehr als 1000 m² beträgt und die elektrische Anschlussleistung der zur Verwendung gelangenden Maschinen und Geräte 100 kW nicht übersteigt, das Projekt durch Anschlag in der Gemeinde und durch Anschlag in den der Anlage unmittelbar ... mehr lesen...
Rechtssatz: Errichtung und Betrieb einer Hotelbetriebsanlage: § 74 zusammen mit § 77 sind die zentrale Bestimmung des materiellen Betriebsanlagenrechtes. § 74 Abs. 1 definiert den Begriff der gewerblichen Betriebsanlage, während Abs. 2 die Tatbestände festlegt, bei deren Vorliegen eine Genehmigungspflicht der gewerblichen Betriebsanlage gegeben ist. § 77 dagegen regelt die Genehmigungsfähigkeit einer Betriebsanlage, d.h. also, die Voraussetzungen, unter denen eine genehmigungspflichtige ge... mehr lesen...
Rechtssatz: § 74 zusammen mit § 77 GewO 1994 stellen die zentrale Bestimmung des materiellen Betriebsanlagenrechtes dar. § 74 Abs. 1 leg. cit. definiert den Begriff der gewerblichen Betriebsanlage, während Abs. 2 die Tatbestände festlegt, bei deren Vorliegen eine Genehmigungspflicht der gewerblichen Betriebsanlage gegeben ist. § 77 dagegen regelt die Genehmigungsfähigkeit einer Betriebsanlage, das heißt also, die Voraussetzungen, unter denen eine genehmigungspflichtige gewerbliche Betriebs... mehr lesen...
Rechtssatz: Bei der Beurteilung, ob eine Änderung das Emissionsverhalten einer bereits genehmigten Anlage ? vorliegend Änderung der Betriebstankstelle auf ?Tankstelle mit einem geschlossenen Benutzerkreis gemäß § 116 Abs. 2 der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, BGBl Nr. 240/1991 idgF ? nicht nachteilig beeinflusst, ist die Behörde an den Inhalt der Anzeige gebunden. Darin wurde vom Berufungswerber jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Änderung der (bereits bewilligten) F... mehr lesen...
Rechtssatz: Wer als Betreiber einer genehmigten Betriebsanlage es unterlässt, die ihm mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft A auferlegte Betriebszeit der Betriebsanlage in den Betriebsarten "Cafe-Restaurant" und "Bar" von 06.00 bis 04.00 Uhr einzuhalten - das Lokal war am 30.3.2001 bis 05.15 Uhr betrieben worden und hatten sich zu diesem Zeitpunkt mehrere Personen auf der Betriebsfläche des Lokals aufgehalten - so ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. Schlagworte Gewerbe,... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird im Beweisverfahren vor dem UVS dargetan, dass bei der zu bewilligenden Betriebsanlage eine Gesundheitsgefährdung der Anrainer oder eine unzumutbare Belästigung iSd § 74 Abs. 2 der Gewerbeordnung nicht zu erwarten ist und konnte die Berufungswerberin (Bürgerinitiative) dem eingeholten Sachverständigengutachten nichts Schlüssiges entgegenhalten, so ist die Berufung abzuweisen. Dies umso mehr, als einem schlüssigen und nachvollziehbaren Sachverständigengutachten mit der bloße... mehr lesen...
Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 10. Bezirk, vom 17.09.1998, Zl MBA 10 - S 10780/98, hat folgenden Spruch: "Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der B-GesmbH zu verantworten, dass in der Betriebsanlage in Wien, H-gasse zumindest am 1) 15.07.1998, 2) 20.07.1998 und 3) 23.07.1998 die folgende Auflage des nachstehend angeführten rechtskräftigen Bescheides nicht eingehalten wurde. Bescheid vom 16.06.1955, MBA 10 - H 237/54: P... mehr lesen...
Rechtssatz: "Lärm" wird in "Mayers Lexikon - das Wissen A - Z" als jenes störend empfundene laute Geräusch definiert, dessen Intensität psychologisch als Lautheit, physikalisch als Lautstärke bezeichnet wird. Laut "Mayers - Lexikon" kann es zur psychischen Beeinträchtung bereits bei 35 bis 65 dB (A) (Lärmstufe 1) kommen, zusätzliche physische oder psychische Störungen sind bei 65 bis 90 dB (A) (Lärmstufe 2) möglich; Hörschädigung bei Lärm zwischen 85 und 120 dB (A) (Lärmstufe 3); Lärm über... mehr lesen...
Rechtssatz: Betreibt der Beschuldigte den Gastgewerbebetrieb "Diskothek Exquisit" in der Betriebsart "Bar" ohne im Besitze einer hiezu erforderlichen gewerberechtlichen Bewilligung zu sein, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgenden
Spruch: "Sie haben es als gewerberechtlicher Filialgeschäftsführer im Sinne des § 370 Abs 5 der Gewerbeordnung 1994 der M Warenhandels Aktiengesellschaft mit Sitz in N zu verantworten, daß diese Gesellschaft am 24.03.1998 I) beim Betrieb ihrer Betriebsanlage in Wien, W-Gasse, den zum Schutz der Kunden und Nachbarn vorgeschriebenen Auflagen insofern zuwider gehandelt hat, als entgegen der Auflage Punkt 6) des rechtskräftigen ... mehr lesen...
Rechtssatz: Die eingangs des Punktes 3.5 der ÖNORM B 3850 in der Fassung vom 1.10.1986 enthaltene Forderung, dass "Brandschutztüren nach dem Öffnungsvorgang selbsttätig schließen (müssen)", kann nur so verstanden werden, dass dieser Vorgang jederzeit "funktionieren" muß, dh gewährleistet sein muß. Dass aufgrund dieser Bestimmung nicht nur Konstruktionsmerkmale einer Brandschutztüre verboten sind, die die entsprechende Funktion in Frage stellen würden, sondern auch sonstige nachteilige (äuß... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgende Tatanlastung: "Sie haben als gewerberechtlicher Geschäftsführer der A-Aktiengesellschaft zu verantworten, daß diese Gesellschaft mit Sitz in N vom 17.6.1996 bis zumindest 6.11.1996 in ihrer weiteren Betriebsstätte (1 Fleischzerlegeraum ca 10 m2, und ein daran anschließender Kühlraum, ca 8 m2) in Wien, A-Straße eine genehmigungspflichtige Betriebsanlage ohne die erforderliche Genehmigung betrieben hat, wobei am 6.11.1996 folgende... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn Anlagen bereits einmal Gegenstand (Inhalt) eines Betriebsanlagengenehmigungsbescheides waren (sei es ehemals auch in einer im Verhältnis zu ihrem aktuellen Zustand solchen "anderen" Art und Weise, daß sie nunmehr eine "Änderung" des Konsenses im Sinne des § 81 GewO 1994 darstellen), so besteht regelmäßig keine Rechtsgrundlage, diese Anlagen als eine gesonderte, der Genehmigungspflicht gemäß § 74 GewO 1994 unterliegende (eigene) Betriebsanlage anzusehen. Überall dort aber, ... mehr lesen...
Begründung: 1. Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgende Tatanlastung: "Sie haben als Betriebsinhaber im Betriebsort Wien, D-kanal, von 22.11.1997 bis 25.11.1997 bei Betrieb der gewerblichen Betriebsanlage insoferne nicht für die Einhaltung der in Betriebsanlagenbescheiden vorgeschriebenen Auflagen gesorgt, als 1) Sie entgegen Auflage Punkt 10 des Betriebsanlagenbescheides vom 19.4.1988, MBA 2 - Ba 1633/1/88 (Über die Tragfähigkeit sowie über die Schwimmfähigkeit (Konstruktion zuzü... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch dann, wenn ein Teil der aus gewerberechtlicher Sicht eine Einheit bildenden Betriebsanlage zivilrechtlich verpachtet und der Pächter in einem Teil dieser Betriebsanlage aufgrund einer eigenen Gewerbeberechtigung zur Ausübung eines Gewerbes (hier: Ausübung des Gastgewerbes in der Betriebsart eines Espressos) berechtigt ist, ist dennoch der Betriebsinhaber, an den die gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsbescheide gemäß den §§ 74 und 81 GewO 1994 gerichtet sind, fü... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgende Tatanlastung: "Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer sowie als Vorstandsmitgleid der A-Aktiengesellschaft und somit als zur Vertretung nach außen Berufener gemäß § 9 Abs 1 VStG zu verantworten, daß die genehmigungspflichtige Betriebsanlage (durch Errichtung einer mechanischen Abluftanlage und eines Aggregates eines Klimagerätes) dieser Gesellschaft in Wien, H-straße, in welcher die A-Aktiengesellschaft das Gewerbe ... mehr lesen...