Rechtssatz: Bei der gegenständlichen, in einem Wohnhaus untergebrachten Betriebsanlage (einer "A-Backfiliale"), in der ua auch das Gastgewerbe in der Betriebsart einer Imbißstube ausgeübt wird, handelt es sich im Hinblick auf die im angefochtenen Straferkenntnis angelastete Gefährdung der Nachbarn im Brandfall und Beeinträchtigung der Nachbarn durch Lärm und Geruch durch die mechanische Abluftanlage (diese weist für den Lokal- und den Kellerbereich jeweils einen Schalldruckpegel von 36 dB(... mehr lesen...
Begründung: Das angefochtene Straferkenntnis enthält folgende Tatanlastung: "Sie haben es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der M-AG zu verantworten, daß diese die gemäß § 74 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) durch den Betrieb eines Gastgewerbes in der Betriebsart eines Buffets genehmigungspflichtige Betriebsanlage in Wien, P-straße, am 24.11.1995 um 10.00 Uhr ohne die erforderiche Genehmigung betrieben hat, als durch die Verwendung eines Pultes mit Tee- und Kaffeemaschine sowie ein... mehr lesen...
Begründung: Mit angefochtenem Straferkenntnis wurde der Beschuldigten zu I) wie folgt zur Last gelegt: "I) Sie haben als Inhaber der Betriebsanlage in Wien, D, im Bereich des Fußgängerüberganges von der B-Brücke (flußaufwärts gelegene Wendel) und Gewerbeberechtigter (Gastgewerbe in der Betriebsart eines Buffets mit den Berechtigungen nach § 189 Abs 1 GewO 1973) in der Zeit von 14.06.1995 bis 17.06.1996 diese mit rechtskräftigen Bescheiden vom 18.10.1984, MBA 21 - BA 17.264/1/84 und vom 27.... mehr lesen...
Rechtssatz: Der Bescheid der Baupolizei, der bei Genehmigung der Bauführung lediglich die Kompetenz zukam, zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen die Herstellung der baulichen Änderungen aus Sicht der baubehördlichen Vorschriften zulässig ist, vermag den Bescheid einer für andere Belange zuständigen Behörde (hier der Gewerbebehörde) nicht zu ersetzen. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird das Gastgewerbe in der Betriebsart eines Buffets durch den Ausschank von alkoholischen und nichtalkoholischen Getränken unter Verwendung eines Pultes mit Tee- und Kaffeemaschine und eines Stehpultes mit vier Verabreichungsplätzen, die in einem Selbstbedienungsladen im hintersten Bereich des ca 340 m2 großen Verkaufsraumes entlang einer Außenwand, an die ein öffentlicher Durchgang anschließt, aufgestellt sind, ausgeübt, wobei sich zwischen dem hinteren Verkaufsraum und dem ... mehr lesen...
Begründung: Das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den 6./7. Bezirk, vom 11.3.1997, Zl MBA 6/7 - S/6/2464/97, hat folgenden
Spruch: "Sie haben es als gewerberechtliche Geschäftsführerin gemäß § 370 Abs 2 GewO 1994 idgF der F-GmbH zu verantworten, daß diese Gesellschaft eine aufgrund der Verwendung von 2 deichselgeführten Gehhubwagen (Handhubwagen), die weder vom Genehmigungsbescheid vom 20.12.1927, Zl MBA VI-4751/1927, noch vom Genehmigungsbesche... mehr lesen...
Rechtssatz: Da die Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage (bzw deren Änderung) ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt ist, stellt die bescheidmäßige Vorschreibung von Auflagen für die Verwendung von Geräten (hier: deichselgeführte Gehhubwagen) keine Genehmigung dar, wenn die deichselgeführten Gehhubwagen nicht im Antrag auf Erteilung der Betriebsanlagengenehmigung (bzw nicht im Abänderungsantrag) enthalten sind, denn eine derartige Genehmigung setzt bei sonstiger Rechtswidrigkeit ein... mehr lesen...
Rechtssatz: Ergibt sich aus dem rechtskräftigen Bertriebsanlagengenehmigungsbescheid iVm einer Auflage, daß die Sperrzeit der Betriebsstätte 24.00 Uhr ist und ist die Betriebsstätte um 3.30 Uhr noch geöffnet, so macht sich der handelsrechtliche Geschäftsführer der die Betriebsstätte betreibenden Gesellschaft mbH verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Betreibt der Beschuldigte eine Musikanlage im Gastgewerbebetrieb so laut, daß eine Unterhaltung nur mehr durch lautes Sprechen möglich gewesen ist und verletzt damit die im Betriebsanlagengenehmigungsbescheid die Auflage, daß die im Lokal befindliche Musikanlage ausschließlich als Hintergrundmusik-Berieselung betrieben werden darf, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Wird in der Gewerbebewilligung eines Gasthauses an einem bestimmten Standort die Auflage erteilt, bei der Musikanlage einen blombierten Lärmregelbegrenzer einzubauen und erfüllt der Beschuldigte dies nicht, ist er verwaltungsstrafrechtlich verantwortlich. mehr lesen...
Rechtssatz: Ist im Betriebsanlagenbescheid einer Schottergrube die Auflage erteilt, Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen sowie Samstag nach 11.00 Uhr einzuhalten und ist im Verfahren vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat erweislich, daß ein Angestellter des das Gewerbe besitzenden Beschuldigten an einem Samstag einen LKW auf einen neben der Zufahrtsstraße zur betrieblichen Anlage befindlichen Feld abstellt, so ist der Beschuldigte verwaltungsstrafrechtlich exkulpiert (Einstellung des Verfah... mehr lesen...
Rechtssatz: Durch den Verweis im § 367 Z 25 GewO werden die in Verordnungen oder Bescheiden enthaltenen Gebote und Verbote zum Teil des Straftatbestandes. Die Strafbarkeit der Nichtbefolgung besteht jedoch nicht schlechthin, sondern nur, wenn der Genehmigungswerber von der ihm erteilten Genehmigung Gebrauch macht. Nur für den Fall der Gebrauchnahme vom erteilten Recht wird ein bestimmtes Verhalten (Tun, Unterlassen, Dulden) vorgeschrieben. Auflagen sind "bedingte Polizeibefehle"; im Fall d... mehr lesen...
Rechtssatz: Unbestritten und aus der Aktenlage klar ersichtlich ist, daß über Antrag der Ehegatten T mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft U-U vom 12.7.1993, Zl., diesen die Errichtung und der Betrieb eines Tanzcafes in der Liegenschaft F Nr.X gewerbebehördlich genehmigt wurde. Grundlagen hiefür sind a) die bei der mündlichen Verhandlung am 24.6.1993 vorgelegenen Projektsunterlagen, nämlich technische Beschreibung vom 14.11.1992, Nachtrag zur technischen Beschreibung, Einreichplan vom Ok... mehr lesen...
Rechtssatz: Was die Tatseite anbelangt, bringt der Berufungswerber vor, daß auf dem spruchgegenständlichen Grundstück Nr., Grundbuch L, die Kraftfahrzeuge nur gewaschen würden; als "Abstellplatz" werde diese Grundfläche nicht verwendet, weil das Transportunternehmen auf der gegenüberliegenden Straßenseite über einen eigenen Abstellplatz verfüge. Tatsächlich ist die dem Schuldspruch zugrundegelegte Annahme des Betreibens der nämlichen Grundfläche (auch) als "Abstellplatz" (offenbar in dem S... mehr lesen...
Rechtssatz: Mit der Umschreibung "am ... im Standort X, eine genehmigungspflichtige Betriebsanlage durch Zu- und Abfahrten von Fahrzeugen ... ohne im Besitz der dafür erforderlichen Betriebsanlagengenehmigung zu sein, betrieben zu haben" läßt nicht erkennen, um welche Betriebsanlage bzw um welche örtlich gebundene Einrichtung im Sinne des § 74 es sich im konkreten Fall handelt und erfüllt eine solche Umschreibung die im § 44a VStG aufgestellten Anforderungen nicht (Einstellung des Verfahre... mehr lesen...
Rechtssatz: § 153 Abs 1 GewO regelt den gastgewerblichen Betrieb von bestimmten Gastgärten zu bestimmten Zeiten, wodurch Betriebszeiten (Sperrstunden)-regelungen in Betriebsanlagengenehmigungsbescheiden überlagert werden. Diese gesetzliche Erlaubnis (Ausübungsvorschrift) zum Betrieb von Gastgärten bis 23 Uhr gilt aber nur für betriebsanlagenrechtlich genehmigte Gastgärten, da die Genehmigungspflicht nach §§ 74 ff unberührt bleibt. Dies gilt auch für am 01 07 1993 (Inkrafttreten der Gewerb... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine hinreichende Konkretisierung iSd § 44a Z. 1 VStG, wenn im
Spruch: des Straferkenntnisses nicht jene Umstände angeführt sind, die die Genehmigungspflicht nach § 74 GewO begründen.
Spruch: des Straferkenntnisses ist in seiner Gesamtheit zu betrachen, d.h., daß eine Mehrheit von an sich selbständigen, nacheinander gesetzten Handlungen, von denen jede für sich den Tatbestand desselben Deliktes erfüllt und die in einem zeitlichen Zusammenhang stehen und von einem einheitlichen W... mehr lesen...
Rechtssatz: Auch wenn eine Auflage im Betriebsanlagengenehmigungsbescheid wegen Wegfall der ursprünglichen Voraussetzungen zur Auflage geändert wird, ist dazu ein eigenes Änderungsverfahren bei der Behörde einzuleiten. Ein Unterlassen dieser Pflicht begründet eine verwaltungsstrafrechtliche Verantwortung, für welche wegen des geringen Verschuldens des Beschuldigten mit einer Ermahnung das Auslangen gefunden werden kann. mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft xx vom 10. Dezember 1991, x, wurden über den Beschuldigten K K wegen Übertretung der Bestimmungen des §366 Abs1 Z4 erster und zweiter Fall Gewerbeordnung 1973, BGBl Nr 50/1974, (GewO 1973) gemäß §366 Abs1 Einleitungssatz GewO 1973 Geldstrafen von S 20.000,-- (Punkt a)) und S 5.000,-- (Punkt b)) (Ersatzfreiheitsstrafe insgesamt: 7 Tage) verhängt. In diesem Strafbescheid wird ihm angelastet, er habe es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird vom Verwaltungsgerichtshof der Bescheid womit eine Betriebsanlage gewerbebehördlich genehmigt wurde, behoben, und betreibt der Verantwortliche nach dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes die genehmigungspflichtige Betriebsanlage weiter, so geschah dies ohne entsprechende Bewilligung und verantwortet der gewerberechtliche Geschäftsführer die Verwaltungsübertretung nach § 366 Abs 1 Z 3 iVm § 74 GewO 1973. mehr lesen...
Rechtssatz: Behauptet der Beschuldigte als gewerberechtlicher Geschäftsführer, daß die GesmbH als juristische Person an einem bestimmten Standort keine gewerberechtliche Tätigkeit mehr ausübt weil eine Standortverlegung stattgefunden hat und belieferte diese GesmbH an den ursprünglichen Standort lediglich als Drittperson eine andere GesmbH mit ihrem Fuhrpark und werden Manipulationen, Be- und Entladungstätigkeiten mit Staplern und die damit verbundenen Fahrbewegungen durch die von dieser l... mehr lesen...
Rechtssatz: Wird mittels Bescheides die Errichtung einer gewerblichen Betriebsanlage (vorliegend Abfalldeponie für betriebseigene Abfälle) unter Vorbehalt einer Betriebsbewilligung und Zulassung eines Probebetriebes in der Dauer von einem Jahr ab Fertigstellung bewilligt, wird gegen diesen Bescheid Rechtsmittel von Anrainern erhoben, wird diesen Rechtsmitteln die aufschiebende Wirkung aberkannt, wird weiters diese Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof angefochten, darf der Antragsteller... mehr lesen...
Rechtssatz: Liegt eine Betriebsanlagengenehmigung nicht oder nicht rechtskräftig vor, ist der Hinweis die gewerbliche Tätigkeit am Standort nur in eingeschränktem Ausmaß auszuüben und die Arbeit den größtenteils an den von der Firma betriebenen Baustellen durchzuführen kein Ausschließungsgrund für eine allfällige Bestrafung. mehr lesen...