Index: L46005 Jugendförderung Jugendschutz Salzburg40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §114;GewO 1994 §367a;JugendG Slbg 1999 §36;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Der Bf wurde wegen einer Übertretung gemäß § 114 erster Satz GewO 1994 iVm § 36 Slbg JugendG 1999 bestraft (Ausschank alkoholischer Getränke an Jugentliche). Seinem Vorbringen, dass jeder Lokalbesucher kontrolliert werde und - wenn er... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung58/02 Energierecht
Norm: GewO 1994;MinroG 1999 §115;MinroG 1999 §197;MinroG 1999 §217 Abs2;MinroG 1999 §217 Abs4;
Rechtssatz: Mit dem am 1. Jänner 1999 in Kraft getretenen MinroG 1999 sollten alle mineralischen Rohstoffe einem einheitlichen Regime unterzogen werden (zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieser Normsetzungstechnik siehe das E des Verfassungsgerichtshofes vom 10. Mär... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis des Bürgermeisters der Landeshauptstadt Klagenfurt vom 8. November 2006 wurde der Mitbeteiligte wie folgt schuldig gesprochen und bestraft: "Sie sind anlässlich der Tanzveranstaltung 'The Deca Dance' am 24.3.2005 am Messegelände in der Messehalle 1, ... , 9020 Klagenfurt, der Ihnen als Veranstalter obliegenden Verpflichtung, im Rahmen Ihrer Veranstaltung dafür Sorge zu tragen, dass die Bestimmungen des Kärntner Jugendschutzgesetzes beachtet werden, nicht ... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen vom 7. Dezember 2005 wurde der Mitbeteiligte wie folgt schuldig erkannt und bestraft: "Der Beschuldigte hat, wie dies am 06.02.2005 gegen 01.50 Uhr durch den Gendarmerieposten Feldkirchen festgestellt wurde, als Gewerbeinhaber des 'Gastgewerbes in der Betriebsart Bar mit den Berechtigungen gemäß § 111 Abs. 1 Ziffer 2 GewO für den Standort ..., somit als Unternehmer im Rahmen seines Gastgewerbebetriebes mit der Betriebsbezeichn... mehr lesen...
Rechtssatz: Eine Doppelbestrafung, die durch den Gesetzeswortlaut nicht ausdrücklich vorgesehen ist, ist durch verfassungskonforme Interpretation der entsprechenden Bestimmungen hintanzuhalten. Ist eine verfassungskonforme Auslegung möglich, dann ist diese vorzunehmen, selbst dann, wenn in den Materialien entgegenstehende Aussagen enthalten sind (Hinweis E VfGH 19. Juni 1998, VfSlg 15199). Aus dem Wortlaut des § 16 Krnt JSchG 1998 lässt sich nicht entnehmen, dass eine kumulative Bestrafung... mehr lesen...
Index: L46002 Jugendförderung Jugendschutz Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein19/05 Menschenrechte50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §111 Abs1 Z2;GewO 1994 §114;GewO 1994 §367 Z35;JSchG Krnt 1998 §12 Abs2;JSchG Krnt 1998 §16 Abs1;JSchG Krnt 1998 §16;JSchG Krnt 1998 §6 Abs1;JSchG Krnt 1998 §6;MRKZP 07te Art4;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2006/11/0222 E 18. Juni 2008 RS 2 Stammrechtssatz Eine Doppel... mehr lesen...
Index: L46002 Jugendförderung Jugendschutz Kärnten50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §111;GewO 1994 §114;JSchG Krnt 1998 §6;
Rechtssatz: Das Krnt JSchG 1998 umfasst im § 6 die Strafbarkeit von "Unternehmen und Veranstaltern sowie deren Beauftragten". Lediglich eine spezielle Gruppe der Unternehmer, nämlich die Gastwirte, sind nicht nach den Bestimmungen des Krnt JSchG 1998 strafbar, weil die Strafbarkeit ihres V... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer die Nachsicht vom Ausschluss von der Ausübung des Gewerbes "Schlosser (Handwerk) als gewerberechtlicher Geschäftsführer in der Funktion eines Arbeitnehmers" verweigert. Gegen diesen Bescheid richtet sich die zur hg. Zl. 2008/04/0010 protokollierte Beschwerde, mit der ein Antrag verbunden ist, dieser Beschwerde die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Begründet wird dieser Antrag mit dem Vorbringen, der Beschwerdeführer bezi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie AW 92/04/0025 B 13. Mai 1992 RS 1
(hier betreffend Verweigerung der Nachsicht von einem
Gewerbeausschlussgrund) Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Nachsicht vom Befähigungsnachweis - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde dem ASt die Nachsicht von der Erbringung des Befähigungsnachweises verweiger... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 31. August 2006 hat der Unabhängige Verwaltungssenat für Kärnten den Antrag der Beschwerdeführerin auf Feststellung, dass im Vergabeverfahren des Mitbeteiligten zur Vergabe der Bauarbeiten für den Kunstrasenplatz, die Vergrößerung der Hauptspielfläche, die Flutlichtanlage und die automatische Bewässerungsanlage im Sportpark W wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften im Bereich des öffentlichen Auftragswesens der Zuschlag nicht gemäß den Angaben in der Ausschreibung de... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemein50/01 Gewerbeordnung97 Öffentliches Auftragswesen
Norm: BVergG 2002 §7 Abs1 Z2 lita;EURallg;GewO 1994;
Rechtssatz: Beim Terminus "gewerblicher Art" handelt es sich um einen gemeinschaftsrechtlichen Begriff, der autonom auszulegen ist, was eine Definition allein anhand der Gewerbeordnung 1994 unzulässig macht (vgl. Holoubek/Fuchs, in Schramm/Aicher/Fruhmann/Thienel, Kommentar zum Bund... mehr lesen...
I. 1. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom 22. April 2005 wurde der mitbeteiligten Partei gemäß § 119 Mineralrohstoffgesetz, BGBl. I Nr. 38/1999 idF BGBl. I Nr. 21/2002 (im Folgenden: MinroG), § 94 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz sowie § 12 Abs. 2 Arbeitsinspektionsgesetz 1993 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb einer Bergbaustraße auf näher genannten Grundstücken in der KG Unterhall, Gemeinde Hal... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung58/02 Energierecht
Norm: AVG §8;GewO 1994;MinroG 1999 §119 Abs6 Z3;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/04/0117 2005/04/0116
Rechtssatz: Die Rechtsstellung des Nachbarn im Verfahren zur Bewilligung einer Bergbauanlage ist jener des Nachbarn im gewerblichen Be... mehr lesen...
(Bestehender Konsens:) Der auf den Grundstücken der Beschwerdeführer Nr. 1817 und 1816/1, EZ 38, KG G, und Nr. 783, 782 und 781, EZ 141, KG V, bestehende Konsens stellt sich wie folgt dar: Die mit Bescheid des Bürgermeisters der Marktgemeinde G (im Folgenden: Bürgermeister) vom 7. April 1995 erteilte Baubewilligung betraf die Errichtung eines Pferdeunterstandes mit Boxen sowie einer Einstell- bzw. Lagerhalle auf den Grundstücken Nr. 1817 und 1816/1. Der 695,82 m2 große Pferdeunte... mehr lesen...
Index: L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §1;BauPolZuständigkeitsübertragung NÖ 1997 §1;BauRallg;B-VG Art118 Abs7;GdO NÖ 1973 §32 Abs4;GewO 1994;
Rechtssatz: Für die Lösung der Zuständigkeitsfrage nach § 1 NÖ Bau-Übertragungsverordnung... mehr lesen...
Der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wird damit begründet, dass es durch den Betrieb der genehmigten Betriebsanlage (Biomassefernheizwerk) und die dadurch verursachten Luftschadstoffimmissionen zu einer Gesundheitsgefährdung der Beschwerdeführer komme. Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer an ihn gerichteten Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage - Der Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung wird damit begründet, dass es durch den Betrieb der genehmigten Betriebsanlage (Biomassefernheizwerk) und die dadurch verursachten Luftschadstoffimmissionen zu einer Gesundheitsgefährdung der Besch... mehr lesen...
Mit Ansuchen vom 25. Februar 2004 beantragte die Erstmitbeteiligte die Errichtung folgender Zubauten: o vollautomatisches Palettenregallager auf den Grundstücken Nr. 211/2 und 479/2 o Lagerhalle sowie überdachte Schleuse in Verbindung zur bestehenden Versandhalle auf dem Grundstück Nr. 216/2 o Lager für Einweg- und Mehrweggebinde auf dem Grundstück Nr. 216/2 und o überdachte Altstoffsammelinsel auf dem Grundstück Nr. 216/2. Die Baugrundstücke sind als "Mischge... mehr lesen...
Index: L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragVorarlbergL81708 Baulärm Umgebungslärm VorarlbergL82000 BauordnungL82008 Bauordnung Vorarlberg10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §42 Abs1 idF 2004/I/010;AVG §8;BauG Vlbg 2001 §26 Abs1 litc;BauG Vlbg 2001 §8;BauRallg;GewO 1994;VwGG §42 Abs2 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden)... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer an ihn gerichteten Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit dem Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Bei der Entscheidung über eine... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Genehmigung der Erweiterung einer Betriebsanlage - Bei der Entscheidung über einen auf § 30 Abs. 2 VwGG gestützten Antrag, einer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, ist die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides noch nicht zu prüfen. Vielmehr ist in... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof einer an ihn gerichteten Beschwerde auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegenstehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit dem Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Bei der Entscheidung über eine... mehr lesen...
Mit Bauansuchen vom 12. Dezember 2003 (eingelangt bei der erstinstanzlichen Behörde am 15. Dezember 2003) beantragte der Mitbeteiligte die Erteilung der Baubewilligung für die Errichtung eines Wohnhauses mit Tischlerei auf dem in seinem Eigentum stehenden Grundstück Nr. 815/3, KG A. Das Baugrundstück wurde mit der Flächenwidmungsplanänderung (Beschluss des Gemeinderates vom 9. August 2001, Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde mit Bescheid vom 15. März 2002 und Kundmachung ... mehr lesen...
Index: L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolL82000 BauordnungL82007 Bauordnung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §52;BauO Tir 2001 §25 Abs3 lita;BauRallg;GewO 1994;ROG Tir 2001 §40 Abs1;ROG Tir 2001 §40 Abs2;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Gutachten eines anderen Verwaltungsverfahrens (hier: gewerberechtliches Verfahren) können im ba... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde im Instanzenzug der Erstbeschwerdeführerin die gewerbebehördliche Genehmigung für die Verlängerung der Betriebszeiten des Baumarktes und für die Abänderung der Betriebsanlage durch die Aufstellung und den Betrieb eines Flüssiggas-Flaschenlagers sowie der Zweitbeschwerdeführerin die gewerbebehördliche Genehmigung für die Abänderung der Betriebsanlage durch den Betrieb eines Transportgewerbes erteilt und unter anderem jeweils drei näher bezeichnete, ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §68 Abs1;GewO 1994;VwGG §30 Abs2;VwGG §62 Abs1;
Rechtssatz: Zurückweisung - Gewerbliche Betriebsanlage - Mit einer (bloß) nachgereichten Bescheinigung des (bereits im ersten Antrag auf aufschiebende Wirkung) behaupteten Vermögensschadens ohne Darstellung einer rechtserheblichen Änderung des zum Zeitpunkt des abweisenden Bes... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer führen zur Begründung: ihres Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Wesentlichen aus, der aufschiebenden Wirkung stünden öffentliche Interessen nicht entgegen und eine Interessenabwägung ergebe, dass die im angefochtenen Bescheid vorgeschriebene Errichtung einer Lärmschutzwand "enorme Kosten nach sich ziehen würde". Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof auf Antrag des Beschwerdeführers die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuz... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - gewerbliche Betriebsanlage - Die Beschwerdeführer führen zur
Begründung: ihres Antrages auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung im Wesentlichen aus, der aufschiebenden Wirkung stünden öffentliche Interessen nicht entgegen und eine Interessenabwägung ergebe, dass die im angefochtenen Bescheid vorg... mehr lesen...
1. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Kufstein (BH) vom 5. Mai 2003 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 81 Abs. 1 GewO 1994 die gewerbebehördliche Genehmigung zur Änderung seines Sägewerks erteilt sowie diverse zusätzliche Auflagen vorgeschrieben. Mit dem angefochtenen Bescheid wurden die gegen diesen Bescheid gerichtete Berufung der mitbeteiligen Parteien als unbegründet abgewiesen und der Bescheid der BH insoferne abgeändert, als unter anderem (im Spruchpunkt II.) als Aufla... mehr lesen...
Gemäß § 30 Abs. 2 VwGG hat der Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung mit Beschluss zuzuerkennen, insoweit dem nicht zwingende öffentliche Interessen entgegen stehen und nach Abwägung aller berührten Interessen mit dem Vollzug oder mit der Ausübung der mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten für den Beschwerdeführer ein unverhältnismäßiger Nachteil verbunden wäre. Die Beschwerdeführerinnen bringen im wesentlichen vor, dass das gegenständliche Projekt ... mehr lesen...