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L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht GemeindehaushaltNorm
AVG §1;Rechtssatz
Für die Lösung der Zuständigkeitsfrage nach § 1 NÖ Bau-Übertragungsverordnung, LGBl. 1090/2, kommt es allein darauf an, ob das eingereichte Projekt eine Betriebsanlage darstellt, die einer Genehmigung durch die Gewerbebehörde bedarf; dies ist - auch wenn es letztlich um bau- und raumordnungsrechtliche Gesichtspunkte geht - zunächst anhand der Bestimmungen der Gewerbeordnung zu beurteilen.
Schlagworte
Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1sachliche ZuständigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2007:2005050253.X05Im RIS seit
23.07.2007Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017