RS Vwgh 2007/7/3 2005/05/0253

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Veröffentlicht am 03.07.2007
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Index

L10013 Gemeindeordnung Gemeindeaufsicht Gemeindehaushalt
Niederösterreich
L82000 Bauordnung
L82003 Bauordnung Niederösterreich
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung

Norm

AVG §1;
BauPolZuständigkeitsübertragung NÖ 1997 §1;
BauRallg;
B-VG Art118 Abs7;
GdO NÖ 1973 §32 Abs4;
GewO 1994;

Rechtssatz

Für die Lösung der Zuständigkeitsfrage nach § 1 NÖ Bau-Übertragungsverordnung, LGBl. 1090/2, kommt es allein darauf an, ob das eingereichte Projekt eine Betriebsanlage darstellt, die einer Genehmigung durch die Gewerbebehörde bedarf; dies ist - auch wenn es letztlich um bau- und raumordnungsrechtliche Gesichtspunkte geht - zunächst anhand der Bestimmungen der Gewerbeordnung zu beurteilen.

Schlagworte

Verhältnis zu anderen Rechtsgebieten Kompetenztatbestände Baupolizei und Raumordnung BauRallg1sachliche Zuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005050253.X05

Im RIS seit

23.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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