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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §68 Abs1;Rechtssatz
Zurückweisung - Gewerbliche Betriebsanlage - Mit einer (bloß) nachgereichten Bescheinigung des (bereits im ersten Antrag auf aufschiebende Wirkung) behaupteten Vermögensschadens ohne Darstellung einer rechtserheblichen Änderung des zum Zeitpunkt des abweisenden Beschlusses (über den ersten Antrag nach § 30 Abs. 2 VwGG) vorgelegenen Sachverhaltes ließ sich das Entscheidungshindernis der Rechtskraft des abweisenden Beschlusses rechtlich nicht erfolgreich beseitigen. Darüber hinaus wurde auch nicht dargetan, durch welchen Vollzug der den Beschwerdeführerinnen selbst erteilten gewerbebehördlichen Genehmigungen - der Fall der Ausübung einer mit Bescheid eingeräumten Berechtigung durch einen Dritten gemäß § 30 Abs. 2 VwGG liegt nicht vor - diesen überhaupt ein unverhältnismäßiger Nachteil drohen sollte (Hinweis auf die bei Mayer, Das österreichische Bundes-Verfassungsrecht3 (2002), 729, zu § 30 VwGG angeführte hg. Rechtsprechung).
Schlagworte
Begriff der aufschiebenden Wirkung Besondere Rechtsgebiete Gewerberecht Darlegung der Gründe für die Gewährung der aufschiebenden Wirkung Begründungspflicht Verfahrensrecht Vollzug Zurückweisung wegen entschiedener SacheEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2006:AW2006040006.A01Im RIS seit
03.05.2006