RS Vwgh 2007/9/12 2005/04/0115

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.09.2007
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren
50/01 Gewerbeordnung
58/02 Energierecht

Norm

AVG §8;
GewO 1994;
MinroG 1999 §119 Abs6 Z3;
VwRallg;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2005/04/0117 2005/04/0116

Rechtssatz

Die Rechtsstellung des Nachbarn im Verfahren zur Bewilligung einer Bergbauanlage ist jener des Nachbarn im gewerblichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren nachgebildet, wie sie in der GewO 1994 geregelt ist (Hinweis E 30. Juni 2004, 2002/04/0027; und zu § 119: RV BlgNR XXI. GP, 106). Ausgehend davon ist es nicht als rechtswidrig zu erkennen, wenn der Gutachter von einer dem Stand der medizinischen Wissenschaft entsprechenden, objektiven Gegebenheiten Rechnung tragenden Durchschnittsbetrachtung ausgegangen ist.

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitAuslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtsanspruch Antragsrecht Anfechtungsrecht VwRallg9/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2005040115.X06

Im RIS seit

22.10.2007

Zuletzt aktualisiert am

26.05.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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