Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E15102000L80606 IPPC-Anlagen Seveso-II-Anlagen Steiermark001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung58/02 Energierecht83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 AWG 2002 §2 Abs7 Z1 AWG 2002 §2 Abs7 Z3 AWG 2002 §89 Abs4 litaEURallgGewO 1994 GewO 1994 §71b Z1GewO 1994 §§74ffIPPC-Anlagen Seveso-BetriebeG Stmk 2016 §2 Abs1 Z1MinroG 1999 §120a Z1 VwGG §42 Abs2 Z1VwRallg32010L0075 Industrie-Emissio... mehr lesen...
1 Die revisionswerbende Partei betreibt im örtlichen Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen (vor dem Verwaltungsgericht belangte Behörde) das Gastgewerbe in der Betriebsart „Gasthaus“ mit der Berechtigung gemäß § 111 Abs. 1 Z 2 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) (Gewerbeberechtigung für die Verabreichung von Speisen jeder Art und den Ausschank von Getränken). 2 Zudem betreibt sie ohne eine Gewerbeberechtigung nach § 111 Abs. 1 Z 1 GewO 1994 (Gewerbeber... mehr lesen...
Index: L94002 Sonstiges Gesundheitsrecht Kärnten50/01 Gewerbeordnung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: COVID-19 BH Feldkirchen 2020/03/14EpidemieG 1950 §20EpidemieG 1950 §40 Abs1 litcGewO 1994GewO 1994 §111 Abs1 Z1GewO 1994 §2 Abs13
Rechtssatz: § 2 Abs. 13 GewO 1994 ordnet die sinngemäße Geltung der für ein Gewerbe geltenden Vorschriften der GewO 1994 und der auf ihrer Basis erlassenen Verordnungen, sowie von... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Feldkirchen (belangte Behörde, Revisionswerberin) vom 7. August 2018 wurde dem Mitbeteiligten vorgeworfen, er habe es als verwaltungsstrafrechtlich Verantwortlicher zu verantworten, dass an einer näher bezeichneten Tankstelle zu einem näher bestimmten Zeitpunkt durch die im Betrieb beschäftigte Verkäuferin ein alkoholisches Getränk in Form einer Flasche Wodka an eine Jugendliche abgegeben worden sei, obwohl dies nach den lande... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §114VStG §5VStG §5 Abs1VStG §9 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/04/0125 B 3. März 2020 RS 1 Stammrechtssatz Bei dem Delikt des § 114 GewO 1994 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt, weil zum Tatbestand dieser Übertretung nicht der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr gehört und über das zur Strafbarkeit erforderliche Verschulden ... mehr lesen...
Index: L46002 Jugendförderung Jugendschutz Kärnten40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §114JSchG Krnt 1998 §12 Abs3VStG §9 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2019/04/0125 B 3. März 2020 RS 4 Stammrechtssatz Schulungen und Arbeitsanweisungen bzw. Betriebsanweisungen einschließlich deren Dokumentation als unterstützende Teile eines wirksamen Kontrollsystems haben die Mitarbeiter ausdrückli... mehr lesen...
1 1. Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 21. November 2019 wurde über den Mitbeteiligten wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen § 367a iVm § 114 GewO 1994 eine Geldstrafe in der Höhe von Euro 700,00 verhängt. Er habe es als nach außen vertretungsbefugtes Organ eines näher bezeichneten Unternehmens zu vertreten, dass im Rahmen des von diesem betriebenen Gastgewerbes an namentlich bezeichnete Jugendliche Alkohol ausgeschenkt worden sei, obwohl diesen der Genuss von Al... mehr lesen...
1 Wegen eines Verstoßes gegen die Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) verhängte die belangte Behörde über E K eine Verwaltungsstrafe, wogegen E K, vertreten durch den Revisionswerber, Beschwerde erhob. 2 Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Landesverwaltungsgericht Kärnten (Verwaltungsgericht) den Revisionswerber gemäß § 38 VwGVG iVm § 24 VStG und § 10 Abs. 3 AVG in diesem Beschwerdeverfahren nicht als Vertreter des Beschwerdeführers zugelassen und ausgesprochen, dass die Revis... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: AVG §10 Abs3EGVG Art3 Abs1 Z1GewO 1994VwGG §30 Abs2
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Nichtzulassung eines Vertreters gemäß § 10 Abs. 3 AVG in einem Verwaltungsstrafverfahren nach der GewO - Mit dem angefochtenen Beschluss wurde die Nichtzulassung des bevollmächtigten Revisionswerbers ausgesprochen, womit dessen Vertretungsbefugni... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Steiermark (Verwaltungsgericht) wurde in der Sache dem Revisionswerber vorgeworfen, er habe § 114 GewO 1994 iVm § 18 Abs. 2 Steiermärkisches Jugendgesetz verletzt, weil er es als gewerberechtlicher Geschäftsführer der U Handelsges.m.b.H. & Co KG in einer näher genannten Filiale zu verantworten habe, dass am 21. März 2019, um ca. 11:00 Uhr, an eine näher genannte damals siebzehnjährige Jugendliche ein Getränk mit... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §114VStG §5VStG §5 Abs1VStG §9
Rechtssatz: Bei dem Delikt des § 114 GewO 1994 handelt es sich um ein Ungehorsamsdelikt, weil zum Tatbestand dieser Übertretung nicht der Eintritt eines Schadens oder einer Gefahr gehört und über das zur Strafbarkeit erforderliche Verschulden nichts bestimmt ist, sodass nach der in § 5 Abs. 1 zweiter Satz VStG
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Index: L46006 Jugendförderung Jugendschutz Steiermark50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §114JSchG Stmk 2013 §18 Abs2
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat zu § 114 GewO 1994 idF BGBl. I Nr. 111/2002 ausgesprochen, dass der Gewerbetreibende, um der ihm durch § 114 GewO 1994 auferlegten Verpflichtung nachzukommen, im Zweifelsfall an Jugendliche keinen Alkohol ausschenken darf (vgl. VwGH 28.3.2008, 2007/04/023... mehr lesen...
Index: L46006 Jugendförderung Jugendschutz Steiermark40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §114JSchG Stmk 2013 §18 Abs2VStG §9
Rechtssatz: Schulungen und Arbeitsanweisungen bzw. Betriebsanweisungen einschließlich deren Dokumentation als unterstützende Teile eines wirksamen Kontrollsystems haben die Mitarbeiter ausdrücklich dahin zu unterweisen, dass von einer Ausweiskontrolle bei Abgabe vo... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...
Index: L70300 Buchmacher Totalisateur WettenL70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4GewO 1994Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs1VwGG §34 Abs1WettenG Wr 2016 §3WettenG Wr 2016 §4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/02/0031 B 1. Februar 2018 RS 1 Stammrechtssatz Im Anwendungsbereich des ... mehr lesen...
1 Am 20. April 2017 führte die belangte Behörde in einem von der revisionswerbenden Partei betriebenen Lokal eine Überprüfung nach dem Wiener Wettengesetz durch. Dabei habe der Verdacht bestanden, dass die revisionswerbende Partei die Tätigkeit der gewerbsmäßigen Vermittlung von Wettkundinnen und Wettkunden aus Anlass sportlicher Veranstaltungen an eine näher bezeichnete Buchmacherin ohne entsprechende Bewilligung ausübe bzw. zwei Wettterminals und einen Tresor als "sonstiges tech... mehr lesen...
Index: L70300 Buchmacher Totalisateur WettenL70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4GewO 1994Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs1VwGG §34 Abs1WettenG Wr 2016 §3WettenG Wr 2016 §4 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie Ra 2018/02/0031 B 1. Februar 2018 RS 1 Stammrechtssatz Im Anwendungsbereich des ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis wurde, im Wesentlichen durch Bestätigung des Straferkenntnisses der belangten Behörde vom 13. Oktober 2017, der Revisionswerber schuldig erkannt, er habe der Jugendlichen O. am 8. August 2017 um 01:00 Uhr in der G. Bar in V. alkoholische Getränke in Form von "Wodka/Red Bull" zum Konsum überlassen, obwohl Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr Getränke mit einem höheren Alkoholgehalt als 12 Vol. % und Mischgetränke, die gebrannte alkoholisc... mehr lesen...
Index: L46002 Jugendförderung Jugendschutz Kärnten50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §114JSchG Krnt 1998 §5JSchG Krnt 1998 §6
Rechtssatz: Die systematische Betrachtung der Bestimmungen des Krnt JSchG 1998 zeigt, dass die darin normierten Verhaltenspflichten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen - abhängig vom jeweiligen Normadressaten - einen unterschiedlichen Umfang haben. So haben etwa Aufsichtspersonen und ... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenen Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes Tirol (LVwG) wurde dem Revisionswerber vorgeworfen, er habe § 114 GewO 1994 iVm § 18 Abs. 3 Tiroler Jugendgesetz verletzt, weil er es als Gewerbeinhaber des näher bezeichneten Gastgewerbes am näher bezeichneten Standort zu verantworten habe, dass am 17. März 2018 gegen 21:05 Uhr an drei näher genannte Jugendliche näher bezeichnete alkoholische Getränke ausgeschenkt worden seien, obwohl es untersagt sei, alkoholis... mehr lesen...
1 Nach der unstrittigen Aktenlage fand der Magistrat der Stadt Wien (die revisionswerbende Partei) am 28. April 2017 im Rahmen einer behördlichen Überprüfung in einem Lokal in Wien sieben Wettannahmeterminals, drei Wettinfoterminals und einen Wettannahmeschalter vor. Der Niederschrift zu dieser Überprüfung folgend seien die erforderlichen Bewilligungen nach dem Wiener Wettengesetz nicht vorgelegen. Es wurde unter anderem verfügt, dass der Betrieb geschlossen wird. 2 Die revi... mehr lesen...
1 Mit Straferkenntnis der belangten Behörde vom 27. Juni 2017 wurde über die Revisionswerberin als verwaltungsstrafrechtlich verantwortliche Gewerbeinhaberin zu Spruchpunkt I. gemäß § 366 Abs. 1 Z 2 iVm § 74 Abs. 2 GewO 1994 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 2.000,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 6 Tage) und zu Spruchpunkt II. gemäß § 368 GewO 1994 eine Geldstrafe in der Höhe von EUR 500,-- (Ersatzfreiheitsstrafe: 6 Tage) verhängt. 2 Innerhalb offener Beschwerdefrist beantragte ... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Re... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revisione... mehr lesen...
Index: L70300 Buchmacher Totalisateur WettenL70309 Buchmacher Totalisateur Wetten Wien10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: B-VG Art133 Abs4;GewO 1994;Totalisateur Buchmacherwetten Gebühren 1919 §1 Abs1;VwGG §34 Abs1;WettenG Wr 2016 §3;WettenG Wr 2016 §4; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):Ra 2018/02/0067 Hinweis auf Stammrechtssa... mehr lesen...
1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerich... mehr lesen...
1 Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien (belangte Behörde) vom 27. Juni 2016 wurde der Antrag der Revisionswerberin auf marktbehördliche Bewilligung für die Errichtung eines transparenten Windschutzvorhanges abgewiesen. Die belangte Behörde verwies u.a. auf die negativen Stellungnahmen der Magistratsabteilungen (MA) 36 (Gewerbetechnik), 37 (Baupolizei) und 59 (Marktservice), zu denen der Revisionswerberin Parteiengehör eingeräumt worden sei. 2 Mit dem angefochtenen Erk... mehr lesen...
1 Mit dem angefochtenem Erkenntnis wurde dem Revisionswerber vorgeworfen, er habe § 114 GewO 1994 iVm § 18 Abs. 4 Steiermärkisches Jugendgesetz verletzt, weil er es als Verantwortlicher (Filialgeschäftsführer) der H KG zu verantworten habe, dass am 23. März 2016 an einem bestimmten Standort an einen näher bezeichneten Jugendlichen Alkohol (eine Flasche Eierlikör) abgegeben worden sei, obwohl es untersagt sei, alkoholische Getränke an Jugendliche abzugeben oder abgeben zu lassen, ... mehr lesen...
Mit Eingabe vom 25. April 2012 beantragten die erst- und zweitmitbeteiligten Parteien die Erteilung der Baubewilligung für den Umbau und die Aufstockung des Hauses E 11, Grundstücke Nr. 459/19 und 459/21, KG H. Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des nordwestlich an die Bauliegenschaft unmittelbar angrenzenden Grundstückes Nr. 459/18. Die Grundstücke liegen im Gebiet der Marktgemeinde B. Bei der mündlichen Bauverhandlung am 21. Mai 2012 brachte die Beschwerdeführerin, soweit für d... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung81/01 Wasserrechtsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 1990 §30;AWG 1990 §31;AWG 1990 §32;AWG 2002 §62 Abs3;AWG 2002 §87b;AWG 2002;GewO 1994 §79 Abs3;GewO 1994;VwGG §42 Abs2 Z1;VwRallg;WRG 1959 §21a;
Rechtssatz: Im Gegensatz zur GewO 1994 ist es auf Grundlage des AWG 2002 möglich, außerhalb der Vorschreibung von (nicht wes... mehr lesen...