Norm
ABGB §870 CIIIRechtssatz
Hat der Beklagte durch ein betrügerisches Vorgehen die Einverleibung eines Pfandrechtes erwirkt, dann ist auch der hiedurch geschädigte bücherliche Einzelrechtsnachfolger des Liegenschaftseigentümers (der hier nur der Treuhänder des Klägers war) zur Klage auf Wiederherstellung des vorigen Zustandes (§ 1323 ABGB) durch Löschung des Pfandrechtes legitimiert, soferne ihm nicht bloß ein formelles, sondern auch ein materielles bücherliches Recht an der Liegenschaft zusteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0016033Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.10.2015