RS OGH 1961/11/15 5Ob363/61

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Veröffentlicht am 15.11.1961
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Norm

ABGB §870 CIII
ABGB §1323
GBG §61 B4

Rechtssatz

Hat der Beklagte durch ein betrügerisches Vorgehen die Einverleibung eines Pfandrechtes erwirkt, dann ist auch der hiedurch geschädigte bücherliche Einzelrechtsnachfolger des Liegenschaftseigentümers (der hier nur der Treuhänder des Klägers war) zur Klage auf Wiederherstellung des vorigen Zustandes (§ 1323 ABGB) durch Löschung des Pfandrechtes legitimiert, soferne ihm nicht bloß ein formelles, sondern auch ein materielles bücherliches Recht an der Liegenschaft zusteht.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 363/61
    Entscheidungstext OGH 15.11.1961 5 Ob 363/61

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0016033

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.10.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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