Norm
ABGB §830 B1Rechtssatz
Trotz der Veräußerung des Anteiles eines auf Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft belangten Miteigentümers kann im Falle der vorangegangenen Anmerkung der Teilungsklage ein Urteil im Sinne des Klagebegehrens ergehen, da dessen Vollstreckbarkeit gegen des Erwerber gemäß § 9 EO dann gegeben ist, wenn dieser sich nicht auf das Publizitätsprinzip und seinen guten Glauben berufen kann (JBl 1953,602).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0000318Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.03.2017