Norm
GBG §61 ARechtssatz
Gegen das Löschungsbegehren wegen Ungültigkeit des bücherlichen Erwerbstitels kann auch die Berechtigung aus einem anderen Titel eingewendet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0060494Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.06.2012