Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, welches auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch des jugendlichen Mitangeklagten Kurt V***** enthält, wurde der am 29. Juni 1984 geborene Patrick S***** - abweichend von der gegen ihn wegen des Verbrechens nach § 87 Abs 1 und 2 zweiter Fall StGB erhobenen Anklage (ON 92) - zu I des Verbrechens (richtig: vgl. Leukauf/Steininger Komm3 RN 42 und Burgstaller in WK2 Rz 75 je zu § 84) der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Ab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Raimund Z***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 129 Z 1 StGB (1.) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 (2.) StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Raimund Z***** des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach Paragraphen 127,, 129 Ziffer eins, StGB (1.) und des Vergehens der versuchten Nötigung nach Paragraphen 15,, 105 Absatz eins, (2.) StGB schuldig erkannt. Nac... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde der am 10. Oktober 1981 geborene Hamdi G***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren, gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 (rechtsirrig auch erster Satz erster Fall) zweiter Satz zweiter Fall; 15 StGB (I) und des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB (II) schuldi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Blagoja B***** des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (I.), (richtig:) der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (II.), des Vergehens der "teils vollendeten, teils versuchten" Nötigung nach §§ 105 Abs 1 und 15 StGB (III, richtig: der Vergehen der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB [III 1 a und b] und des Vergehens der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB [III 2]) sowie des Verbrechens der versuchten sch... mehr lesen...
Norm: StGB §28StGB §83StGB §105
Rechtssatz: Echte Konkurrenz liegt zwischen Nötigung und einer dadurch hervorgerufenen leichten Körperverletzung vor, während Konsumtion nur bei jenen Delikten gilt, bei denen die schwere Körperverletzung eine Erfolgsqualifikation bildet, was bei Nötigung nicht der Fall ist. Entscheidungstexte 13 Os 43/01 Entscheidungstext OGH 06.06.2001 13 Os 43/01 ... mehr lesen...
Gründe: Antal Laszlo M***** wurde (teilweise abweichend von der Anklage) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 130 erster Fall und 15 StGB (A./) und der Vergehen der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (B./a) und b)) sowie der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB (C./) schuldig erkannt. Antal Laszlo M***** wurde (teilweise abweichend von der Anklage) des Verbr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Tuc V***** unter anderem der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach § 202 Abs 1 StGB (Punkt 1 des Schuldspruches) und des Verbrechens der Vergewaltigung nach § 201 Abs 2 StGB (Punkt 2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Tuc V***** unter anderem der Vergehen der geschlechtlichen Nötigung nach Paragraph 202, Absatz eins, StGB (Punkt 1 des Schuldspruches) und des Verbrechens der Vergewaltigung nach Paragraph 201, Ab... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Walter R***** der Verbrechen des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 (Satz 1) zweiter Fall StGB (A.), des räuberischen Diebstahls nach §§ 127, 131 erster Fall StGB (B.) und des als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB begangenen Verbrechens nach § 28 Abs 2 und Abs 3 erster Fall SMG (C.) sowie der Vergehen nach § 27 Abs 1 (erster und zweiter Fall) SMG (D.), der Körperverletzung nach ... mehr lesen...
Begründung: Mit den Urteilen des Landesgerichtes St.Pölten vom 12.1.1990, 18 E Vr 1101/87, Hv 70/88-41, sowie vom 25.4.1990, 31 Vr 1021/87, Hv 7/87-42, wurden die beiden Beklagten (der Erstbeklagte zu Hv 70/88-41, der Zweitbeklagte zu Hv 7/87-42), jeweils rechtskräftig wegen des Verbrechens der schweren Körperverletzung mit Dauerfolgen nach den §§ 83 Abs 1, 85 Z 1 und 3 StGB zu einjährigen Freiheitsstrafen verurteilt, weil sie am 4.7.1987 in U***** im einvernehmlichen Zusammenw... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 B1StGB §83
Rechtssatz: Psychische Beeinträchtigungen im Sinne des § 1325 ABGB sind (insoweit über den strafrechtlichen Begriff hinausgehend) jedenfalls dann als Körperverletzung zu werten, wenn es sich um eine massive Einwirkung in die psychische Sphäre des Betroffenen handelt. Entscheidungstexte 12 Os 104/95 Entscheidungstext OGH 14.12.1995 12 Os 104/95 ... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §105 EStGB §201 Abs2StGB §202StGB §203
Rechtssatz: Aus Sexualakte gerichtete Nötigungen sind in den §§ 201 ff StGB abschließend und unter Ausschluß des allgemeinen Tatbestandes der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB geregelt. Auch der von §§ 201, 202 StGB verdrängte Tatbestand der (leichten) Körperverletzung nach § 83 StGB lebt durch den Wegfall des Antrages der Verletzten nicht wieder auf. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §88 Abs1 A
Rechtssatz: Schmerzen (als solchen) kommt lediglich eine Indizfunktion für das Vorliegen einer Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung zu. Die (bloße) Aufrechterhaltung eines - auf eine bereits bestehende Krankheit zurückzuführenden - Schmerzzustandes stellt für sich allein noch keine Gesundheitsschädigung dar. Entscheidungstexte 14 Os 193/94 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §88 Abs1 A
Rechtssatz: § 88 Abs 1 StGB normiert als Fahrlässigkeitsvariante zum Delikt nach § 83 Abs 1 StGB ein Erfolgsdelikt. Ein solches setzt den Eintritt einer von der Tathandlung zumindest gedanklich trennbaren Wirkung in der Außenwelt voraus. Entscheidungstexte 14 Os 193/94 Entscheidungstext OGH 28.02.1995 14 Os 193/94 ... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §84 BStGB §88 Abs1 A
Rechtssatz: An der Gesundheit schädigt, wer eine Krankheit herbeiführt, wobei unter Krankheit ein Zustand zu verstehen ist, dem Krankheitswert im medizinischen Sinn zukommt; auch eine Verschlimmerung einer bereits bestehenden Krankheit entspricht nach herrschender Auffassung dem Begriff der Gesundheitsschädigung, bei der es primär (im Gegensatz zur Verletzung am Körper) um eine Funktionsstörung geht. ... mehr lesen...
Norm: StGB §83
Rechtssatz: Prellungen sind nach gefestigter Rechtsprechung (unabhängig von der Dauer der Gesundheitsschädigung) grundsätzlich als im Sinn des § 83 StGB relevante Verletzungsfolgen zu beurteilen. Entscheidungstexte 12 Os 67/94 Entscheidungstext OGH 07.07.1994 12 Os 67/94 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §84 Abs4StGB §84 Abs2 Z4StGB §269 Abs1StGB §270 Abs1
Rechtssatz: Das Vergehen der schweren Körperverletzung (an einem Beamten) nach § 83 Abs 1, § 84 Abs 2 Z 4 StGB kann zwar mit dem Vergehen des Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach § 269 Abs 1 StGB, nicht aber mit jenem des tätlichen Angriffs auf einen Beamten nach § 270 Abs 1 StGB eintätig zusammentreffen. Hat somit der tätliche Angriff gegen eine Beamten eine Körperverl... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BbStGB §83
Rechtssatz: Bei allen Delikten, bei denen der Eintritt schwerer Verletzungsfolgen zur Ausmessung der Strafe nach einem höheren Strafsatz führt, ist die leichte Verletzung nicht als idealkonkurrierendes Delikt zu werten. Dies gilt insbesondere im Verhältnis zu Gewaltdelikten wie §§ 131, 140 , 142, 201, 202, 312 Abs 1 StGB, aber auch im Verhältnis zu dem Verbrechen nach § 207 Abs 1 StGB, sodass hiebei erfolgte leichte Kö... mehr lesen...
Norm: StGB §83
Rechtssatz: Ein Auftreten von Schmerzen, das nicht auf pathologische Veränderungen zurückzuführen ist, bedeutet eine Schädigung an der Gesundheit, wenn ein vom Betroffenen als Leiden empfundener Schmerzzustand von einiger (wenn auch nicht besonders langer) Dauer vorliegt und dieser Zustand zeitlich über die unmittelbare Einwirkung auf den Körper hinausreicht. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §83
Rechtssatz: Da es sich bei der Verletzung am Körper und der Schädigung an der Gesundheit um gleichwertige Begehungsweisen ein und desselben Deliktes handelt, ist eine Abgrenzung dieser beiden Begriffe, die in exakter Weise ohnehin kaum möglich ist, rechtlich nicht geboten. Entscheidungstexte 11 Os 133/93 Entscheidungstext OGH 23.11.1993 11 Os 133/93 ... mehr lesen...
Norm: StGB §83
Rechtssatz: Unter dem Begriff einer Körperverletzung sind nur jene Eingriffe in die körperliche Integrität zu verstehen, welche gemeinhin als Wunden, Schwellungen, Verstauchungen, Verrenkungen, Brüche und sonstige Läsionen (zB innerer Organe) bezeichnet werden, wobei freilich die Sichtbarkeit kein essentielles Kriterium darstellt. Schmerzen allein entsprechen hingegen nicht dem Begriff einer Verletzung am Körper, sondern haben in... mehr lesen...
Norm: StGB §12 AcStGB §83StGB §86
Rechtssatz: Ein gemeinsamer Verletzungsvorsatz oder Mißhandlungsvorsatz kann zwar auch spontan gefaßt werden, doch kann er, wenn jeder andere Anhaltspunkt für ein bewußtes und gewolltes Zusammenwirken mehrerer an einem Verletzungsdelikt fehlt, nur aus gleichzeitigen oder abwechselnden Tätigkeiten erschlossen werden. Entscheidungstexte 13 Os 63/93 En... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch unbekämpft gebliebene Teilfreisprüche enthält - wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen schuldig erkannt: 1. Waltraud W***** (zu A/I bis V und D/) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Mordes nach §§ 75 und 15 StGB, teilweise als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB, und (zu A/VI) des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB; 2. Irene L***** (zu B/) des Verbrechens des ... mehr lesen...
Norm: StGB §83
Rechtssatz: Die (heimliche) Verabreichung von in Alkohol aufgelösten Rohypnol-Tabletten, wodurch das Opfer nicht bloß einschlief, sondern in einen Zustand der Bewußtlosigkeit verfiel, hatte einer derart gewichtige Funktionsstörung in Richtung eines gravierenden Betäubungszustandes zur Folge, daß der dadurch indizierte Krankheitswert nach Art und Ausmaß als Gesundheitsschädigung im Sinne des § 83 StGB zu qualifizieren ist. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Manfred K***** des Verbrechens der schweren Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 (ergänze: Abs. 1), 84 Abs. 2 Z 1, 86 StGB schuldig erkannt, weil er am 29.März 1990 in Wien Helmut E***** durch einen Pistolenschuß in den Bauch, der eine Bauchsteckschußverletzung zur Folge hatte, welche unter anderem zur Eröffnung der unteren Hohlvene und der Körperhauptschlagader führte, vorsätzlich am Körper verletzte und dabei mit einem solche... mehr lesen...
Gründe: Die am 8.Mai 1963 geborene Andrea B***** wurde mit dem angefochtenen Urteil aufgrund der gegen sie wegen des Verbrechens des Quälens oder der Vernachlässigung unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen nach dem § 92 Abs. 2 und Abs. 3, zweiter Fall, StGB erhobenen Anklage der Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und Abs. 4, erster Fall, StGB (I.a des Urteilssatzes) und dem § 88 Abs. 1 StGB (I.b) sowie der fahrlässigen Tötung nach dem § 80 StGB (II... mehr lesen...