Norm: StGB §83StGB §91
Rechtssatz: Nach dem § 91 StGB macht sich der Teilnehmer an einer Schlägerei oder einem Angriff mehrerer nur insoweit strafbar, als hiedurch der Tod oder eine schwere Verletzung eines anderen verursacht worden ist. Für die einer (weiteren) Person im Verlaufe eines solchen Raufhandels vorsätzlich zugefügten leichten Verletzungen haftet ein solcher Teilnehmer aber nach dem § 83 StGB. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Der Kraftfahrer Gottfried M*** wurde (zu I) des Verbrechens der Vergewaltigung nach dem § 201 Abs 2 StGB, (zu II) des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs 1 StGB und (zu III) des Vergehens der Freiheitsentziehung nach dem § 99 Abs 1 StGB schuldig erkannt und hiefür unter Bedachtnahme auf den § 28 StGB gemäß dem § 201 Abs 2 StGB zu einer, teilweise bedingt nachgesehenen, Freiheitsstrafe verurteilt. Nach dem Schuldspruch hat Gottfried M*** am 5.Mai 1990 seine ehemalige ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Michael H*** (3.) des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB sowie der Vergehen (1. a) der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB, (1. b) der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB und (2.) der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Schwere Körperverletzung hat er zu verantworten, weil er am 9. Dezember 1989 in Innsbruck Ferdinand R*** durch Faustschlä... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch andere Entscheidungen enthält, wurde Franz F*** unter anderem des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB (Punkt E./1.) schuldig erkannt. Darnach hat er am 9.Februar 1990 in Zeltweg Walter S*** durch Versetzen mehrerer Ohrfeigen und Fußtritte sowie durch Würgen am Körper verletzt, wobei die Tat Prellungen und Abschürfungen im Gesicht des Genannten zur Folge hatte. Nur dieses Urteilsfaktum wird von der Staatsanwaltschaft m... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8.Juli 1946 geborene Franz C*** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB (I) und des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 (§§ 83 Abs. 1, 223 Abs. 2, 224) StGB (II) schuldig erkannt. Darnach hat er in der Nacht zum 16.Jänner 1987 in Wien Frank M*** eine schwere Körperverletzung absichtlich dadurch zugefügt, daß er ihm mehrere Mess... mehr lesen...
Gründe: Der am 18.Jänner 1952 geborene beschäftigungslose Herbert K*** wurde des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs. 1, 86 StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 2.Jänner 1989 in Graz den Gottfried K*** durch Versetzen von Faustschlägen und Fußtritten gegen den
Kopf: und Körper verletzt, wobei die Tat den Tod des K*** auf Grund eines Hirnödems und eines Subduralhämatoms zur Folge hatte. Dieses Urteil bekämpft der Angeklagte mit einer auf § 281 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Gastwirt Karl F*** des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach den §§ 15, 202 Abs 1 StGB (Punkt A/ des Urteilssatzes), des Vergehens der Nötigung nach dem § 105 Abs 1 StGB (Punkt B/ des Urteilssatzes) und des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB (Punkt C/ des Urteilssatzes) schuldig erkannt. Es liegt ihm zur Last, am 5.November 1986 in Senftenegg die Stanislawa O*** A/ mit Gewalt, indem er ihr Faustsc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 16.2.1981 kam es um etwa 17.00 Uhr zunächst im Gebäude der I*** Gesellschaft mbH in Linz, Lunzerstraße 25, und sodann im Hof des Firmengeländes jeweils zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen den Streitteilen. Mit der Behauptung, der Beklagte habe ihm im Büro der genannten Firma den Telefonhörer auf den
Kopf: geschlagen, ihm mehrere Faustschläge ins Gesicht versetzt, ihn sodann am Kragen gefaßt und über eine 6 m lange Stiege hinuntergeworfen, wodurch ... mehr lesen...
Norm: StGB §83
Rechtssatz: § 83 StGB setzt - im Gegensatz zu § 411 StG 1945 - beim Opfer nicht das Eintreten von "sichtbaren Merkmalen und Folgen" voraus. Es genügt vielmehr, daß es eine "Gesundheitsschädigung" erlitt, welche auch in bloßen Schmerzen bestehen kann, wobei auch (nur) zeitweise auftretende Schmerzen genügen (ZVR 1978/269), sofern sie zeitlich die Einwirkung auf den Körper überdauern (EvBl 1983/23 = ÖJZ-LSK 1982/154). ... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §99 D
Rechtssatz: Freiheitsentziehung kann mit Körperverletzung eintätig zusammentreffen. Entscheidungstexte 14 Os 20/89 Entscheidungstext OGH 26.04.1989 14 Os 20/89 15 Os 17/94 Entscheidungstext OGH 05.05.1994 15 Os 17/94 13 Os 6/10x Entscheidungstext OGH 04.03... mehr lesen...
Gründe: Miklos K*** und Lajos B*** wurden der Verbrechen der Freiheitsentziehung nach § 99 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (I) und der versuchten schweren Nötigung nach §§ (zu ergänzen: 15), 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 2 StGB (II) sowie des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 2 StGB (III) schuldig erkannt. Darnach haben sie am 6.September 1987 in Wien im einverständlichen Zusammenwirken als Beteiligte (gemeint: als unmittelbare Täter) den Istvan G*** I. durch mehrstündiges E... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9.Dezember 1965 geborene Elektrikergeselle Peter P*** des Verbrechens der Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach §§ 83 Abs 1, 85 Z 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 6.Juni 1987 in Böhlerwerk den Helmut K*** durch Versetzen eines Schlages, wodurch der Genannte mit dem
Kopf: auf den Asphalt der Straße aufschlug, vorsätzlich am Körper verletzt, wobei die Tat für immer ein schweres Leiden des Helmut K***, nämlich eine H... mehr lesen...
Begründung: Die Staatsanwaltschaft Salzburg erhob gegen den Kläger, Herfried Manfred S***, Martin H***, Manfred P*** und Erich E*** Strafantrag, die Genannten hätten am 19. August 1984 in Saalfelden an einer Schlägerei teilgenommen, wodurch Johann S*** einen Schienbeinbruch (richtig Schienbeinkopfbruch) rechts und Jim G*** einen Bruch des Mittelhandknochens, eine Wunde am Kinn, Abschürfungen vor dem linken Ohr und Bißwunden an den Fingern, sohin schwere Verletzungen erlitten hätte... mehr lesen...
Norm: StGB §83
Rechtssatz: Die Ansteckung eines anderen mit dem die Immunschwächekrankheit AIDS hervorrufenden Humanen Immunmangel-Virus (HIV) erfüllt den objektiven Tatbestand der Körperverletzung. Als Gesundheitsbeschädigung ist jedes Hervorrufen oder Steigern eines vom Normalzustand der körperlichen Funktionen des Opfers nachteilig abweichenden Zustands anzusehen, gleichgültig, auf welche Art und Weise die Beeinträchtigung erfolgt, mit einer... mehr lesen...
Gründe: Mit dem oben näher bezeichneten Urteil wurde der 33jährige Paul H*** (zu 1.) des Verbrechens der schweren Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach §§ 83 (Abs. 2), 85 Z 2 StGB, (zu 2 a) des Vergehens des Hausfriedensbruches nach § 109 Abs. 1 StGB und (zu 2 b) des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er - zusammengefaßt wiedergegeben - am 3.Juni 1987 in Kalsdorf seiner Ehefrau Rosemarie H*** mit Mißhandlungsvorsatz eine im... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §84 Abs1 AStGB §125
Rechtssatz: Ein (hier zwecks Stabilisierung des Nasenrückens vor längerer Zeit) implantierte Knochenspan ist keine unter den Sachbegriff fallende Prothese, sondern Teil des Körpers des Verletzen. Die Frage der Schwere der durch den Bruch dieses Knochenspans bewirkten Körperverletzung ist nach den dafür im allgemeinen maßgeblichen Kriterien zu lösen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Gert E*** wurde von der Anklage, am 26.März 1987 in Innsbruck Angelika H*** mit Gewalt, nämlich durch Versetzen von Schlägen gegen Gesicht und
Kopf: , sowie durch gefährliche Drohung, nämlich durch Ankündigung weiterer Schläge, zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen getrachtet und hiedurch das Verbrechen der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB begangen zu haben, gemäß § 259 Z. 3 StPO freigesprochen. Nach den mit der Verantwortung des Angeklagten si... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10.Juli 1971 geborene, somit jugendliche Bertram M*** des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 3.Dezember 1986 in Bregenz den Christoph O*** fahrlässig am Körper verletzt, indem er ihm einen Stoß versetzte, wodurch der Genannte zu Boden stürzte und er selbst mit vollem Körpergewicht auf ihn fiel, was bei Christoph O*** eine schwere Körperverletzun... mehr lesen...
Gründe: Walter P*** wurde mit dem angefochtenen Urteil (zu 1.) des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs. 1, 86 StGB, sowie der Vergehen (zu 2.) des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB und (zu 3.) der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er 1. am 6.Juli 1987 in Graz seine Ehefrau Renate P*** durch zumindest zwei Faustschläge ins Gesicht vorsätzlich am Körper verletzt, wobei die Tat... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden der am 18.Juli 1951 geborene Gerhard K*** und sein am 20.Mai 1960 geborener Bruder Robert K*** (zu 1.) des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB sowie (zu 2.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 9.April 1987 in Oberstockstall 1. in Gesellschaft als Beteiligte versucht, dem Walter V***... mehr lesen...
Norm: StGB §13StGB §83 ffStGB §142 DStGB §143 D
Rechtssatz: Handelt bei der (gemeinsamen) Ausübung von Gewalt gegen eine Person ein Beteiligter mit Raubvorsatz oder mit Raubvorsatz und Verletzungsvorsatz, ein anderer aber nur mit Verletzungsvorsatz, so hat unabhängig davon, ob dem Opfer die Verletzungen vorsätzlich oder fahrlässig zugefügt werden (§ 7 Abs 2 StGB), ersterer ausschließlich Raub, bei Zufügung einer schweren Verletzung Raub auch na... mehr lesen...
Gründe: Im zweiten Rechtsgang sind der am 31.Jänner 1963 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Christian Roland R*** des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143, dritter Fall, StGB. und der am 12.Februar 1965 geborene Hilfsarbeiter Robert Andreas R*** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB. sowie des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1 Z. 2, Abs. 3, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt worden. Darnach haben in de... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Reinhold H*** und Robert W*** (im zweiten Rechtsgang erneut) des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 und Abs. 2 (erster Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 3.Juni 1986 in Salzburg im bewußten und gewollten Zusammenwirken (als Mittäter) die Mathilde S*** mit Gewalt gegen ihre Person, indem sie ihr Faustschläge versetzten, sie über die Stiege in den Keller des Hauses Salzbu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der zur Tatzeit etwas weniger als fünfzehn Jahre alt gewesene (Haupt-) Schüler Harald M*** des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 2, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, wobei ihm das Erstgericht in teilweiser Abweichung von dem im
Spruch: wiedergegebenen Anklagevorwurf lediglich eine vorsätzliche Mißhandlung und eine solcherart fahrlässige Herbeiführung der schweren Verletzung des Tatopfers anlastete. Nach den hier wesent... mehr lesen...
Norm: StGB §83 ffStGB §87StGB §142 EStGB §143 C
Rechtssatz: Idealkonkurrenz zwischen den Körperverletzungsdelikten nach den §§ 83 bis 87 StGB mit dem Verbrechen des Raubes ist im Hinblick auf die beim Eintritt schwerer Verletzungsfolgen einsetzende höhere Strafdrohung nicht möglich. Entscheidungstexte 11 Os 115/87 Entscheidungstext OGH 20.10.1987 11 Os 115/87 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 23-jährige Hubert Michael M*** (im zweiten Rechtsgang) auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 25. oder 26.Juni 1985 in Wien den Hans Joachim S*** durch mehrere Schläge mit einer Mineralwasserflasche gegen den
Kopf: sowie durch zahlreiche Messerstiche in den Bereich des Halses vorsätzlich getötet zu haben. Die Geschwornen hatten die anklagekonforme Hau... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 21-jährige Kellner Robert P***, der 26-jährige Billeteur Ernst R*** und der 21-jährige beschäftigungslose Christian M*** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB (Punkt A des Urteilssatzes) sowie der Vergehen des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (Punkt B), der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB, Robert P*** teils in der Erscheinungsform des Versuchs nach § 15 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Alexander Ernst R*** des Verbrechens der Nötigung zum Beischlaf nach § 202 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und nach dieser Gesetzesstelle unter Bedachtnahme gemäß §§ 31, 40 StGB auf das Urteil des Amtsgerichtes Kleve vom 30. Jänner 1986, 14 Ls 6 Js 1925/85 (116/85) zu einer Zusatz-Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Bei der Strafbemessung wertete das Schöffengericht als erschwerend die Vorverurteilungen wegen des Vergehens der Körp... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte August C*** der Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB (Punkt A des Urteilssatzes), des Hausfriedensbruches nach § 109 Abs. 3 Z 1 und 2 StGB (Punkt B) und der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB (Punkt C) schuldig erkannt. Darnach (zu A) hat er am 19.August 1986 in Vösendorf Manfred P*** durch Faustschläge ins Gesicht vorsätzlich am Körper verletzt, was bei dem Genannten eine an sich sch... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §84 Abs1 B
Rechtssatz: Als Gesundheitsschädigung ist jede nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung des körperlichen oder seelischen Wohlbefindens einer Person anzusehen, wobei das Andauern diese Zustandes nicht mit der Heilungsdauer identisch sein muß. Sie liegt ua auch vor, so lange ein Körperteil einen Gipsverband benötigt. Entscheidungstexte 11 Os 42/87 Entsche... mehr lesen...