Norm: StGB §82StGB §83StGB §86
Rechtssatz: Führt eine vorsätzlich zugefügte Körperverletzung zum Tod, dann wird, wenn der Täter des Opfers noch vor dessen Ableben im Sinne des § 82 Abs 1 oder 2 StGB aussetzt, das Verbrechen der Aussetzung durch das der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang verdrängt (materielle Subsidiarität). Entscheidungstexte 9 Os 209/77 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.September 1956 geborene, beschäftigungslose Walter A u.a. unter Punkt A/1 - 5 des Urteilssatzes folgender in der Zeit vom 14. Dezember 1977 bis zum 16.Jänner 1978 verübter Straftaten schuldig erkannt: 1. des Verbrechens des Beischlafs mit Unmündigen nach dem § 206 Abs. 1 StGB.; 2. des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach dem § 207 Abs. 1 StGB.; - beide Delikte verübt an der am 7.September 1967 geborenen Schülerin Monika... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 25. Mai 1945 geborene Strafgefangene Franz A, der in der Strafvollzugsanstalt Stein eine lebenslange Freiheitsstrafe zu verbüßen hat, des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs. 2, 84 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 27. Dezember 1977 in der genannten Strafvollzugsanstalt den Strafgefangenen Franz B vorsätzlich durch Faustschläge gegen das Gesicht und durch Fußtritte am Körper mißhandelte und i... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §88 Abs2 Z4 C
Rechtssatz: § 88 Abs 2 Z 4 StGB ist beim Vorsatzdelikt (§ 83 StGB) nicht (analog) anwendbar. Entscheidungstexte 12 Os 122/78 Entscheidungstext OGH 21.09.1978 12 Os 122/78 10 Os 39/79 Entscheidungstext OGH 18.04.1979 10 Os 39/79 European ... mehr lesen...
Norm: StGB §83
Rechtssatz: Tatbegehung mit Misshandlungsvorsatz (§ 83 Abs 2) ist jener mit Verletzungsvorsatz (§ 83 Abs 1) rechtlich gleichwertig. Entscheidungstexte 13 Os 88/78 Entscheidungstext OGH 04.08.1978 13 Os 88/78 9 Os 209/77 Entscheidungstext OGH 17.10.1978 9 Os 209/77 Beisatz: Gilt auch, wenn § 83 StGB n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Johann A unter anderem der Vergehen der schweren Körperverletzung nach den § 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB. und des schweren Betruges nach den § 146, 147 Abs. 2 StGB. schuldig erkannt. Als schwere Körperverletzung liegt ihm zur Last, daß er am 9.Februar 1976 in Wien im einverständlichen Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgten Roland B als Beteiligtem (§ 12 StGB.) Kurt C durch Schläge und Tritte vorsätzlich am Körper verletzte, wobei die T... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 26.Jänner 1963 geborene Handelsschüler Klaus A und der am 12.Dezember 1962 geborene Schüler Alfred B von der wider sie erhobenen Anklage, die am 14.März 1964 geborene Elisabeth C Ende Juni 1977 und am 3.September 1977 durch das im
Spruch: beschriebene Verhalten zur Duldung unzüchtiger Handlungen genötigt und hiedurch das Vergehen der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB. begangen, sowie dabei am 3.September 1977 der Genannten Kratzwun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Juni 1941 geborene Tischlergeselle Wolfgang A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB., des Verbrechens der schweren Nötigung nach § 105, 106 Abs. 1 Z. 1 StGB. und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Dieses Urteil wird vom Angeklagten mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung bekämpft. Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde bereits vom Obersten Gerichtshof in nichtöffentlic... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Justizwachebeamten Alois A, geboren am 21.Mai 1948, Otto B, geboren am 26.Juli 1954, Herwig C, geboren am 20.April 1942, und Helmut D, geboren am 7. März 1944, von der Anklage, es haben in Graz vorsätzlich I.) alle vier Angeklagten am 3.November 1976 (unter Ausnützung ihrer Amtsstellung) 1.) im bewußt gemeinsamen Zusammenwirken als Mittäter den Strafgefangenen Erich E durch Versetzen von Faustschlägen, Fußt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Manfred R*** des Vergehens (richtig: Verbrechens) der absichtlichen schweren Körperverletzung nach dem § 87 Abs 1 StGB. und des Vergehens nach dem § 36 Abs 1 lit b WaffenG. schuldig erkannt, weil er in Wien 1.) am 12.Oktober 1976, indem er mit einem Fallmesser insgesamt achtzehnmal heftig auf Robert W*** einstach, eine schwere Körperverletzung (§ 84 Abs 1 StGB.), nämlich eine Stichwunde vor dem linken Oberlid mit Durchtrennun... mehr lesen...
Norm: StGB §83
Rechtssatz: Gemütsbewegungen (wie Wut und Jähzorn) schließen einen Mißhandlungsvorsatz nicht aus. Entscheidungstexte 12 Os 112/76 Entscheidungstext OGH 07.07.1977 12 Os 112/76 Veröff: SSt 48/55 = EvBl 1977/259 S 640 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0092426 Dokumentnum... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §84 HStGB §91
Rechtssatz: § 91 ist nicht die speziellere
Norm: zu den Tatbeständen des § 83 ff StGB, sondern als reines Gefährdungsdelikt ein Auffangstatbestand zu den Körperverletzungsdelikten. Entscheidungstexte 11 Os 47/77 Entscheidungstext OGH 14.06.1977 11 Os 47/77 Veröff: SSt 48/48 10 Os 8/78 Entschei... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §84 HStGB §91
Rechtssatz: Gemeinsamer Mißhandlungsvorsatz und Verletzungsvorsatz schließt § 91 Abs 1 StGB aus. Entscheidungstexte 11 Os 47/77 Entscheidungstext OGH 14.06.1977 11 Os 47/77 Veröff: SSt 48/48 10 Os 181/78 Entscheidungstext OGH 17.01.1979 10 Os 181/78 ... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §105 Abs1 EStGB §106 Abs1 Z1StGB §216
Rechtssatz: Die vorsätzliche Misshandlung einer Frau durch Versetzen von Schlägen, wodurch sie fahrlässig am Körper verletzt wurde, um sie zur Ausübung der geheimen Prostitution zu zwingen, kann in Idealkonkurrenz sowohl den Tatbestand des § 83 StGB als auch den des § 216 StGB verwirklichen. Die durch Drohung mit dem Zerschneiden des Gesichts erfolgte Nötigung einer Frau zur geheimen Pros... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §83StGB §109
Rechtssatz: Hausfriedensbruch konsumiert nicht die dabei vorgenommene Körperverletzung. Entscheidungstexte 12 Os 21/77 Entscheidungstext OGH 14.04.1977 12 Os 21/77 Veröff: SSt 48/31 = EvBl 1977/225 S 495 11 Os 173/80 Entscheidungstext OGH 14.01.1981 11 Os 173/80 ... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §91 Abs1
Rechtssatz: Wurde bei einer Schlägerei nur der Täter selbst schwer verletzt, so kann er nicht nach § 91 Abs 1 StGB zur Verantwortung gezogen werden, doch hat er, wenn er (im Verlauf der Schlägerei) nachweislich einem anderen eine leichte Körperverletzung vorsätzlich zugefügt hat, dies unter dem Gesichtspunkt des § 83 StGB zu verantworten. Entscheidungstexte 11 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §83
Rechtssatz: Ein bloßer Schlafzustand (hier: durch Schlafmittel), der weder mit einer Beeinträchtigung der körperlichen Integrität verbunden ist noch Krankheitswert im medizinischen Sinn besitzt, ist weder Körperverletzung noch Gesundheitsschädigung. Entscheidungstexte 9 Os 146/76 Entscheidungstext OGH 08.12.1976 9 Os 146/76 Veröff: SSt 47/74 ... mehr lesen...
Norm: StGB §28 BaStGB §83StGB §105StGB §106
Rechtssatz: Eintätiges Zusammentreffen von § 105 (§ 106) StGB und § 83 (§ 84) StGB, wenn die ausgeübte Gewalt eine (mit der Tat nicht zwangsläufig verbundene) Verletzung zur Folge hat. Entscheidungstexte 10 Os 126/76 Entscheidungstext OGH 05.10.1976 10 Os 126/76 10 Os 3/77 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §84 Abs2 Z4 GStGB §269StGB §287
Rechtssatz: Kein Verletzungswillen oder Mißhandlungswillen, wenn ein Faustschlag nur einen Teil des Widerstands nach § 269 StGB bildet. Entscheidungstexte 9 Os 167/75 Entscheidungstext OGH 23.06.1976 9 Os 167/75 Veröff: SSt 47/35 13 Os 39/79 Entscheidungstext OGH 26.04.1979... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §83StGB §84
Rechtssatz: Der Täter handelt durch das provozierende Versetzen einer Ohrfeige und die Aufnahme des sich daraufhin sofort entwickelnden Kampfes bis zum Eintritt der schweren Verletzung des Gegners zumindest bedingt vorsätzlich in Mißhandlungsabsicht; dabei ist der Eintritt einer auch schweren Verletzung bei Durchführung des Ringkampfes auf einem Steinboden leicht vorhersehbar (§ 7 Abs 2 StGB). ... mehr lesen...
Norm: StGB §83
Rechtssatz: Ausschluß der Idealkonkurrenz mit §§ 131, 140, 142 Abs 1, 201, 202, 203, 204 StGB (so schon 9 Os 108/75 = RZ 1976/14). Entscheidungstexte 9 Os 12/76 Entscheidungstext OGH 25.02.1976 9 Os 12/76 11 Os 57/80 Entscheidungstext OGH 14.05.1980 11 Os 57/80 Vgl; Beisatz: Bei Wegfall dieser Delikte... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §84 HStGB §142 EStGB §143 C
Rechtssatz: Keine Idealkonkurrenz bloß leichter, nicht die Qualifikation des § 84 Abs 1 StGB erreichender Verletzung mit Raub nach den §§ 142 und 143 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 124/75 Entscheidungstext OGH 09.01.1976 11 Os 124/75 9 Os 12/76 Entscheidungstext OGH 25.02.1976 9 Os 12/76 ... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §105 E
Rechtssatz: Hat die durch den Nötigenden ausgeübte Gewalt eine leichte Körperverletzung zur Folge, dann ist im allgemeinen eintätiges Zusammentreffen zwischen dem Vergehen der Nötigung und dem Vergehen der Körperverletzung nach § 83 StGB anzunehmen. Entscheidungstexte 9 Os 137/75 Entscheidungstext OGH 17.12.1975 9 Os 137/75 Veröff: SSt 46/79 ... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §83StGB §84 A
Rechtssatz: Vorhersehbarkeit des Erfolges, wenn zur Tathandlung eine weitere Ursache für den Schaden hin zugekommen ist, deren Hinzutreten zwar nicht schon nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten gewesen, aber noch nicht ganz außergewöhnlich und deswegen außerhalb der menschlichen Erwartung gelegen ist. Entscheidungstexte 11 Os 103/75 Entsc... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §142 Abs1 EStGB §143 CStGB §201StGB §202StGB §203StGB §204
Rechtssatz: Der Tatbestand der Delikte nach §§ 142 Abs 1, 201 - 204 StGB erfasst auch die bei Anwendung körperlicher Gewalt dem Opfer zugefügten leichten Verletzungen (daher keine Idealkonkurrenz mit § 83 StGB). Schwere Verletzungen führen zur Anwendung des jeweiligen Abs 2 der §§ 201 bis 204 StGB beziehungsweise des § 143 StGB. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §7 Abs2StGB §83StGB §84 H
Rechtssatz: Der Täter hat grundsätzlich nur für einen Verletzungserfolg einzustehen, der im Verhältnis zur Tathandlung "adäquat" und sohin im Rahmen des vom Täter eingegangenen Gefahrenrisikos gelegen ist, nicht aber für einen solchen, der nur infolge einer ganz außergewöhnlichen Verkettung für ihn nicht vorhersehbarer Umstände eingetreten ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §3 A1StGB §83StGB §91
Rechtssatz: Tätlichkeiten im Zuge eines Raufhandels, die in ihrer unmittelbaren Wirksamkeit primär der Abwehr dienen sollen, dürfen nicht isoliert betrachtet und schon deshalb allein als eine nur auf Abwehr gerichtete Verteidigung im Sinne des § 3 Abs 1 StGB angesehen werden; denn sie zielen doch regelmäßig in gleicher Weise wie unmittelbare Angriffe im Raufhandel letzten Endes auf die gewaltsame Überwindung des... mehr lesen...
Norm: StGB §3 A1StGB §83StGB §91
Rechtssatz: Notwehr liegt beim Raufhandel nur vor, wenn das Angriffselement auf der Seite eines Beteiligten völlig in den Hintergrund getreten oder überhaupt weggefallen ist, sodaß er sich nur zum Zweck der Abwehr verteidigt. Entscheidungstexte 11 Os 117/75 Entscheidungstext OGH 14.11.1975 11 Os 117/75 Veröff: ÖJZ-LSK 1976/37 ... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §84 Abs1 HStGB §86
Rechtssatz: Die rechtliche Wertung einer Tat richtet sich nicht nach Zwischenerfolgen, sondern nach dem Enderfolg; verletzt daher der Täter seine Opfer, zunächst vorsätzlich schwer, woraus sodann dessen Tod erfolgt, so haftet er nach den §§ 83, 86 StGB und nicht (auch) nach § 84 Abs 1 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 91/75 Entscheidungstext OGH 02.10.... mehr lesen...
Norm: StGB §6 Abs1 A3StGB §7 Abs2StGB §83StGB §84 HStGB §85 D
Rechtssatz: Laienhaftung im Rahmen adäquater Vorhersehbarkeit (§ 7 Abs 2 StGB). Entscheidungstexte 9 Os 88/75 Entscheidungstext OGH 17.09.1975 9 Os 88/75 12 Os 171/75 Entscheidungstext OGH 04.03.1976 12 Os 171/75 Veröff: RZ 1976/52 S 79 ... mehr lesen...