RS OGH 2001/6/6 13Os43/01, 13Os77/02, 15Os40/04, 13Os38/07y, 14Os18/08s, 14Os161/09x, 15Os132/13w, 1

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Veröffentlicht am 06.06.2001
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Norm

StGB §28
StGB §83
StGB §105

Rechtssatz

Echte Konkurrenz liegt zwischen Nötigung und einer dadurch hervorgerufenen leichten Körperverletzung vor, während Konsumtion nur bei jenen Delikten gilt, bei denen die schwere Körperverletzung eine Erfolgsqualifikation bildet, was bei Nötigung nicht der Fall ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115230

Im RIS seit

06.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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