Norm
StGB §28Rechtssatz
Echte Konkurrenz liegt zwischen Nötigung und einer dadurch hervorgerufenen leichten Körperverletzung vor, während Konsumtion nur bei jenen Delikten gilt, bei denen die schwere Körperverletzung eine Erfolgsqualifikation bildet, was bei Nötigung nicht der Fall ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115230Im RIS seit
06.07.2001Zuletzt aktualisiert am
18.08.2016