Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der tunesische Staatsbürger Limeiem S*** (zu A/) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 dritter Fall StGB und (zu B/) des Verbrechens des Raubes nach § 142 (Abs. 1) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien nachgenannten Personen dadurch, daß er ihnen Betäubungsmittel einflößte, sohin mit Gewalt gegen ihre Person, wobei die Gewaltanwendung zumindest in einem Fall eine ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Werner J*** auf Grund des Wahrspruches der Geschworenen des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang "nach § 86 StGB" schuldig erkannt; da diese Strafbestimmung kein eigenes Delikt, sondern lediglich einen qualifizierten Fall der Körperverletzung nach § 83 normiert (vgl. Leukauf-Steininger, StGB 2 , RN 6 zu § 86), sind allerdings der Formvorschrift des § 260 Abs 1 Z 4 StPO in Verbindung mit §§ 270 Abs 2 Z 4, 342 StPO zuwider... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Stefan H*** des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs. 2, "84 Abs. 1", 86 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 18. Oktober 1984 in Tulln den Milorad M*** durch Zubodenreißen und Versetzen von Tritten gegen den Leib, die eine an sich schwere Körperverletzung, nämlich einen Riß des Dünndarms und Zerreißungen des Gekröses zur Folge hatten, vorsätzlich am Körper verletzt, wobei die Tat den Tod des Genannten z... mehr lesen...
Gründe: Der am 21.September 1961 geborene Freileitungsmonteur Bruno L*** wurde des Verbrechens der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB. (1) und des Vergehens der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB. (2) schuldig erkannt. Darnach hat er in Graz im Jänner 1986 (seine ehemalige Lebensgefährtin) Brunhilde A*** mit Gewalt, nämlich durch Versetzen von Faustschlägen und Ohrfeigen, zum außerehelichen Beischlaf zu nötigen versucht (1) und diese am 18.Februar... mehr lesen...
Norm: StGB §83StGB §84 Abs1 BStGB §85 C
Rechtssatz: Auch rein psychische Einwirkungen können eine Gesundheitsstörung bewirken, wenn dadurch ein körperlich oder seelisch krankhafter Zustand herbeigeführt wird. In gleicher Weise können schwerere qualifizierende Tatfolgen im psychischen Bereich liegen, sofern sie den Gesamtzustand des Tatopfers in einem den §§ 84 Abs 1 oder 85 StGB entsprechenden Ausmaß beeinträchtigen. Entsche... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Jürgen W*** des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs 2, 86 StGB schuldig erkannt, weil er am 18.August 1985 in Reisenberg den Karl T*** durch Versetzen eines Stoßes, wodurch T*** zu Boden stürzte, am Körper mißhandelte, wobei die Tat den Tod des Geschädigten zur Folge hatte. Rechtliche Beurteilung Diesen Schuldspruch bekämpft der Angeklagte mit einer nominell auf die Ziffern 5 und 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Leopold G*** (1.) des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB sowie (2.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 28.November 1985 in Amstetten (zu 1.) dadurch, daß er einen mit Platzpatronen geladenen Schreckschußrevolver, aus dem er einen Schuß abgab, den Kassieren Franz K*** und Hans P*** vorhie... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.November 1961 geborene Angeklagte Andreas Markus S***-Ö***, geborener P*** (zu I/1. bis 3.) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB; (zu I/4.) des Verbrechens der Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach §§ 83 Abs. 2, 86 StGB; (zu II) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB; (zu III) des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit a und b WaffG und (zu IV) des Vergehens der Hehlerei nach § 164 Abs. 1... mehr lesen...
Gründe: Der am 6. Februar 1948 geborene Franz H*** wurde des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung mit tödlichem Ausgang nach § 87 Abs. 1 und 2, zweiter Fall, StGB. schuldig erkannt. Er hat am 15. Mai 1985 in Wien seinem Bruder Anton H*** durch einen Bruststich mit einem Küchenmesser eine schwere Körperverletzung absichtlich zugefügt, wobei die Tat den Tod des Anton H*** zur Folge hatte. Der Schuldspruch beruht auf dem Wahrspruch der Geschwornen, welche die ankla... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 29.April 1968 geborene Tischlerlehrling Roland Mathias K***, der am 11.März 1965 geborene Tischler Hartmann F*** und der am 13.Jänner 1969 geborene Schlosserlehrling Manfred F*** des Vergehens des Raufhandels nach dem § 91 Abs. 1 StGB (I), der Angeklagte K*** überdies auch des Vergehens der versuchten Täuschung nach den §§ 15, 108 Abs. 1 und Abs. 2 StGB (II) schuldig erkannt. Als Raufhandel liegt den drei Angeklagten zur Last, am ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem in Beschwerde gezogenen Teil des angefochtenen Urteils wurden Franz K*** und Ing.Mag. Dr.Anton F*** des Verbrechens der absichtlich schweren Körperverletzung nach § 87 Abs 1 und 2 (erster Fall) StGB, der Letztgenannte auch in der Entwicklungsstufe des Versuchs nach § 15 StGB schuldig erkannt. Darnach haben: Franz K*** und Gottfried K*** (der keine Nichtigkeitsbeschwerde erhoben hat) als Mittäter am 17.Jänner 1985 in Wien den Gabor B*** durch mehrere Messerstiche mi... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18.November 1958 geborene beschäftigungslose Matthias T*** des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB. (1) und des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffG. (2) schuldig erkannt. Den Schuldspruch wegen der Körperverletzung (1) bekämpft der Angeklagte mit einer auf § 281 Abs. 1 Z. 9 lit. b StPO. gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Er macht den Rechtfertigungsgrund der Notwehr (§ 3 StGB.), allenfa... mehr lesen...
Gründe: Nach Verkündung des oben bezeichneten Urteils meldeten der Angeklagte und die Staatsanwaltschaft jeweils 'Berufung wegen Strafe' an. Nach Zustellung einer Urteilsausfertigung an den Verteidiger am 19.Juli 1985 brachte dieser am 31.Juli 1985 die Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung zur Ausführung. Die Anklagebehörde zog ihre Berufung zurück. Mit dem angefochtenen Beschluß wurde hierauf die Nichtigkeitsbeschwerde zurückgewiesen und dies im wesentlichen damit be... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 22.Oktober 1966 geborene Kochlehrling Josef A des Vergehens des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 und Abs. 2 StGB. schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 21.Juli 1984 in Natters im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit den gemäß § 12 Abs. 1 JGG. außer Verfolgung gesetzten Michael B und Klaus C als Beteiligter den PKW. des Anton D ohne Einwilligung des Berechtigten in Gebrauch genommen zu haben, wobei er sic... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 30.Juni 1956 geborene Dieter A des Verbrechens der Erpressung nach dem § 144 Abs 1 StGB (I) und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (II) schuldig erkannt. Darnach hat er am 23.Juni 1984 in Palterndorf Josef B mit Gewalt und durch gefährliche Drohung, nämlich durch Versetzen von Schlägen und durch die Ankündigung weiterer Schläge, zur Bezahlung von Getränken genötigt, was diesen am Vermögen schädigte, wobei er mit ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 10. Juni 1967 geborene (demnach zur Tatzeit noch jugendliche) Heinz A des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 8.Jänner 1985 in Graz den Kriminalbeamten (Bezirksinspektor) der Bundespolizeidirektion Graz Franz B durch die Äußerung 'ich hau dir eine in die Goschn', wobei er ihm die Fäuste vor das Gesicht hielt, mit einer Verletzung am Körper gefährlich bedrohte, um ihn in Furcht und Un... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 24. Mai 1949 geborene beschäftigungslose Maler und Anstreicher Wilhelm A des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung mit Todesfolge nach dem § 87 Abs 1 und 2, zweiter Fall, StGB (1), des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB (2) und des Vergehens der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB (3) schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Gegen dieses Urteil ergriff der Angeklagte die... mehr lesen...
Norm: StGB §83
Rechtssatz: Das Ausmaß der bei derselben Tat zugefügten leichten Verletzungen ist mit Nichtigkeitsbescheid nicht anfechtbar. Entscheidungstexte 10 Os 10/85 Entscheidungstext OGH 16.04.1985 10 Os 10/85 Veröff: EvBl 1986/23 S 93 = RZ 1986/52 S 170 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS00... mehr lesen...
Gründe: Der am 2.Mai 1956 geborene Angeklagte Meinrad A wurde des Verbrechens der Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen nach §§ 83 Abs. 1, 85 Z. 1 StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm liegt zur Last, am 20.Februar 1984 in Alberschwende Walter B durch mehrere Faustschläge in das Gesicht am Körper verletzt zu haben, wobei die Tat blutende Wunden (im Gesicht) sowie eine Subluxation der Linse des rechten Auges, verbunden mit einer starken Herabsetzung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 23.August 1942 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Helmut A des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 17.Oktober 1983 in Wien Ferdinand B dadurch, daß er ihn mit einem Faustschlag ins Gesicht niederstreckte und in der Folge im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit drei bisher unbekannt gebliebenen Mittätern mit den Füßen auf den am Boden Liegenden eintrat, vor... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Horst Georg A zu I/1), 2), 4) und 5) des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB, zu I/3) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs 1, 84 Abs 1, zu II/1) des Vergehens der gefährlichen Drohung nach § 107 Abs 1 und Abs 2 StGB und zu II/2) des Verbrechens der versuchten schweren Nötigung nach § 15, 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er I) nachgenannten Personen vorsätzlich die im Folgenden ... mehr lesen...
Gründe: Der am 7.Jänner 1946 geborene Werner A wurde des Verbrechens des versuchten Mords nach § 15, 75 StGB (1), des Vergehens der schweren Sachbeschädigung nach § 125, 126 Abs 1 Z. 7 StGB (2) und des Vergehens des Hausfriedensbruchs nach § 109 (Abs 1 und) Abs 3 Z. 1 StGB (3) schuldig erkannt. Die Zitierung des Abs 1 des § 109 StGB ist angesichts des die Unterstellung unter § 109 Abs 3 Z. 1 StGB deckenden Wahrspruchs offenbar nur auf ein Vergreifen im Ausdruck zurückzuführen (Kiena... mehr lesen...
Norm: StGB §83 ffStGB §88 CStGB §109 Abs3 Z1
Rechtssatz: Eine im Zuge eines (rechtsrichtig) nach § 109 Abs 3 Z1 beurteilten Hausfriedensbruchs tatsächlich eingetretene Verletzung kann nicht bloß als fahrlässige Körperverletzung, sondern äußerstenfalls als fahrlässige Folge eines mit Mißhandlungsvorsatz geführten Angriffs gegen die Person gewertet werden. Entscheidungstexte 13 Os 177/84 ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 ff EStGB §83 ffStGB §109 Abs3 Z1
Rechtssatz: Idealkonkurrenz des Vergehens des Hausfriedensbruchs nach § 109 Abs 1 Z 3 mit dem dabei vorsätzlich (absichtlich) begangenen Tötungsdelikt oder Körperverletzungsdelikt. Entscheidungstexte 13 Os 177/84 Entscheidungstext OGH 20.12.1984 13 Os 177/84 European Case Law Identif... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5.Jänner 1933 geborene Pensionist Alois A des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB (Punkt 3 des Urteilstenors), des Vergehens der Schändung nach dem § 205 Abs 2 StGB (Punkt 2) sowie des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs 1 StGB (Punkt 1) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 27. Dezember 1983 in Zwettl vorsätzlich Maria B 1. dadurch, daß er sie zu Boden stieß und auf sie einschlug, am Körper verletzt zu haben, w... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.Juni 1943 geborene Schankgehilfe Franz B des Vergehens der schweren Körperverletzung als Beteiligter nach den § 12, zweite Begehungsform, 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er im Juni 1982 in Wien den Mario A dazu anstiftete, Anita D und Gabriele E niederzuschlagen und ihm dafür einen Geldbetrag versprach (Punkt II 2 des Schuldspruches). (Mario A führte diesen Auftrag durch und fügte hiebei Anita D eine schwere Schädigu... mehr lesen...
Norm: StGB §83
Rechtssatz: Durch Schläge mit einem Gummiknüppel erlittene Prellungen rechtfertigen die Beurteilung als leichte Verletzung. Entscheidungstexte 11 Os 153/84 Entscheidungstext OGH 21.11.1984 11 Os 153/84 12 Os 67/94 Entscheidungstext OGH 07.07.1994 12 Os 67/94 Vgl auch; Beisatz: Prellungen sind nach ge... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 20-jährige Richard A, der 27-jährige Ewald C, der 19-jährige Kurt D und der nunmehr 17-jährige Erich E - abweichend von der auf das Vergehen der schweren Körperverletzung nach § 83 Abs. 1, 84 Abs. 1 StGB lautenden Anklage - des Vergehens des Raufhandels nach § 91 Abs. 1 StGB (Punkt A des Urteilssatzes), und außerdem wie auch der nunmehr 18-jährige Gerhard B (insoweit anklagekonform) des Vergehens der Nötigung nach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 4.August 1940 geborene Kaufmann Waldemar A der Vergehen der versuchten Nötigung zur Unzucht nach §§ 15, 204 Abs 1 StGB, der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB, des Versicherungsmißbrauches nach § 151 Abs 1 Z 1 StGB, der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 Abs 1 StGB und der versuchten Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB, sowie des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2, zweiter Fall, StGB s... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Dieter A des Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt nach den §§ 15, 269 Abs. 1 StGB (Punkt A I des Urteilssatzes), des Vergehens der Sachbeschädigung nach dem § 125 StGB (A II) und des Vergehens der vorsätzlichen Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 2 StGB (B) schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Den Schuldspruch bekämpft der Angeklagte - ersichtlich nur - in den Fakten A I und B mit einer au... mehr lesen...