Norm: MRK Art4StGB §51
Rechtssatz: Die Weisung, innerhalb der ersten sechs Monate einer Probezeit zu zehn Samstagen für acht Stunden in der Unfallabteilung eines öffentlichen Krankenhauses Hilfedienste zu leisten, die weder eine medizinische, noch eine krankenpflegerische Ausbildung bedingten, ist weder unbillig, noch bedrückend, noch unnötig beschwerlich oder in gewisser Weise schikanös. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: MRK Art4 Z2MRK Art4 Z3 litaStGB §51
Rechtssatz: Die Arbeitsweisung findet ihre verfassungsrechtliche Schranke im Verbot der Zwangsarbeit und Pflichtarbeit des Art 4 Z 2 MRK. Als solche ist jene Arbeitsleistung oder Dienstleistung anzusehen, die von der betreffenden Person gegen ihren Willen ausgeführt wird und die als solche ungerecht oder bedrückend ist oder deren Durchführung "eine vermeidbare Härte" darstellt, mit anderen Worten "unnöt... mehr lesen...
Norm: StGB §51StGB §53 Abs3
Rechtssatz: Es erübrigt sich, in jedem Einzelfall bei Erteilung der Weisung ausdrücklich Dienste erniedrigender oder ekelerregender Art auszunehmen, weil solche stets unzumutbare Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte des Rechtsbrechers darstellen. Die Verweigerung ihrer Ausführung kann daher, weil nicht auf bösen Willen zurückzuführen, auch keinen Widerrufsgrund bilden (vgl § 53 Abs 3 StGB). Ents... mehr lesen...
Norm: StGB §50StGB §51StPO §494
Rechtssatz: Weisungen dürfen nicht in das Urteil aufgenommen werden. Entscheidungstexte 14 Os 117/92 Entscheidungstext OGH 24.11.1992 14 Os 117/92 12 Os 167/93 Entscheidungstext OGH 27.01.1994 12 Os 167/93 13 Os 14/95 Entscheidungstext OGH 19.04.1995 ... mehr lesen...
Norm: StGB §51StGB §53 Abs1StGB §198
Rechtssatz: Eine Weisung, die dem Verurteilten der Sache nach die Zahlung künftiger Unterhaltsbeiträge aufträgt und sich demnach im Verbot der Begehung einer nach § 198 StGB strafbaren Tat erschöpft, findet in der Bestimmung des § 51 StGB keine Deckung. Die neuerliche Begehung einer strafbaren Handlung während der Probezeit stellt vielmehr einen eigenen, in § 53 Abs 1 StGB angeführten Widerrufsgrund dar, der... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: bezeichneten Urteil des Einzelrichters des Landesgerichtes Eisenstadt wurde Friedrich H***** des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs. 1 und 2 (erster Fall) StGB schuldig erkannt, weil er im Rückfall durch Unterlassung von Unterhaltszahlungen für seine außereheliche Tochter Nicole G***** seine im Familienrecht begründete Unterhaltspflicht gröblich verletzt und dadurch bewirkt hatte, daß der Unterhalt des Kindes ohne Hilfe von andere... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: bezeichneten Beschluß wurden die genannten Verurteilten nach § 265 StPO iVm § 46 Abs. 1 StGB jeweils unter Bestimmung einer Probezeit aus der über sie verhängten Freiheitsstrafe bedingt entlassen; gleichzeitig wurde ihnen damit die Weisung erteilt, während der Probezeit "das österreichische Staatsgebiet nicht zu betreten", widrigenfalls die bedingte Entlassung widerrufen werde (S 269 f./V). Rechtliche Beurteilung Diese Weisung ste... mehr lesen...
Norm: StGB §51
Rechtssatz: Es ist nicht Aufgabe von Weisungen, anstatt des vorläufig nicht (weiter) zu vollziehenden Strafübels gleichsam als eine andere, zusätzliche Sanktion zu fungieren. Entscheidungstexte 15 Os 101/90 Entscheidungstext OGH 04.09.1990 15 Os 101/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1990:R... mehr lesen...
Norm: StGB §51
Rechtssatz: Die Erteilung einer Weisung, während der Probezeit zu einer bedingten Entlassung gemäß § 265 StPO das österreichische Staatsgebiet nicht zu betreten, ist unzulässig. Entscheidungstexte 15 Os 101/90 Entscheidungstext OGH 04.09.1990 15 Os 101/90 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:199... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Abwesenheitsurteil des Bezirksgerichtes Lembach vom 23. September 1976, GZ. U 117/76-5, wurde der am 17.Dezember 1951 geborene Maschinenschlosser Friedrich A des Vergehens der Körperverletzung nach dem § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe in der Höhe von 80 Tagessätzen zu je 180 S (für den Fall der Uneinbringlichkeit zu 40 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe) verurteilt. Diese Geldstrafe wurde Friedrich A (gemäß dem § 43 Abs. 1 StGB) unter Bestimmung ein... mehr lesen...
Norm: StGB §51
Rechtssatz: Zur Frage der Zulässigkeit der Weisung "in einer öffentlichen oder privaten Sozialinstitution unentgeltlich Arbeit zu leisten". Entscheidungstexte 9 Os 110/78 Entscheidungstext OGH 11.08.1978 9 Os 110/78 Veröff: EvBl 1979/17 S 50 12 Os 162/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 12 Os 162/78 ... mehr lesen...
Norm: StGB §51
Rechtssatz: Eine Weisung darf kein Ersatz für das vorläufig nicht vollzogene Strafübel sein (hier: unentgeltliche Arbeitsleistung, deren Wert jenen der Strafe weit überstiegen hat). Entscheidungstexte 9 Os 110/78 Entscheidungstext OGH 11.08.1978 9 Os 110/78 12 Os 16/04 Entscheidungstext OGH 11.03.2004 12 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §51
Rechtssatz: Unzumutbarkeit einer Weisung, in einer Sozialinstitution unentgeltlich alle Arbeiten zu verrichten, wenn noch dazu das Delikt (und die bedingt nachgesehene Strafe) zum Wert der zu leistenden Arbeit in auffallendem Mißverhältnis steht und außerdem der Täter über die Arbeitsleistung noch ein Zeugnis beibringen soll. Entscheidungstexte 9 Os 110/78 Entscheidungst... mehr lesen...
Gründe: I./ Aus den Akten 2 a E Vr 311/76 und 2 a E Vr 343/77 des Landesgerichtes für Strafsachen Wien sowie 13 Bs 407/77 des Oberlandesgerichtes Wien ergibt sich folgender Sachverhalt: Mit dem rechtskräftigen Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 2. Februar 1976, GZ. 2 a E Vr 311/76-7, wurden der am 5. Jänner 1937 geborene Installateur Josef B und seine Ehegattin, die am 25. Februar 1939 geborene Hausbesorgerin Helga B des Vergehens des schweren Betru... mehr lesen...
Norm: StGB §50 Abs1StGB §51StPO §292
Rechtssatz: Bei Prüfung der Gesetzmäßigkeit einer Weisung (hier: zur Schadensgutmachung) im Rahmen des (Zweckmäßigkeitserwägungen keinen Raum bietenden) § 292 StPO ist ausschließlich vom Wortlaut der §§ 50 Abs 1 und 51 StGB und der daraus hervorleuchtenden klaren Absicht des Gesetzgebers (§ 6 ABGB) auszugehen. Die zitierten Bestimmungen des StGB verlangen nicht zwingend die Auflage einer "ziffernmäßig bestim... mehr lesen...
Norm: StGB §51
Rechtssatz: Weisungen müssen nach Inhalt und Zielsetzung zur Schaffung jener Voraussetzungen beitragen, die ein rückfallfreies Verhalten fördern und erleichtern. Entscheidungstexte 11 Os 149/75 Entscheidungstext OGH 27.11.1975 11 Os 149/75 Veröff: JBl 1976,274 12 Os 177/76 Entscheidungstext OGH 14.12.1976 12 Os 177/76 ... mehr lesen...
Norm: StGB §51StGB §198USchG §1
Rechtssatz: Zulässigkeit der Weisung, den durch die Tat entstandenen Unterhaltsrückstand nach Kräften abzudecken. Entscheidungstexte 11 Os 149/75 Entscheidungstext OGH 27.11.1975 11 Os 149/75 Veröff: JBl 1976,274 12 Os 177/76 Entscheidungstext OGH 14.12.1976 12 Os 177/76 Veröff: EvBl 1977/... mehr lesen...
Norm: StGB §51
Rechtssatz: Weisungen dienen ausnahmslos dem Zweck, den Verurteilten zu einer ihn vor Rückfällen bewahrenden Lebensführung zu verhalten. Entscheidungstexte 11 Os 149/75 Entscheidungstext OGH 27.11.1975 11 Os 149/75 12 Os 177/76 Entscheidungstext OGH 14.12.1976 12 Os 177/76 Veröff: EvBl 1977/189 S 409 ... mehr lesen...
Norm: StGB §51StPO §4
Rechtssatz: Wird die Weisung erteilt, den Schaden gutzumachen, so sind mangels Anerkenntnis der Schadenshöhe durch den Angeklagten genaue Wertermittlungen durchzuführen, wie sie zur Schaffung eines Exekutionstitels notwendig sind. Entscheidungstexte 10 Os 17/75 Entscheidungstext OGH 06.05.1975 10 Os 17/75 Veröff: EvBl 1975/284 S 638 ... mehr lesen...
Norm: StGB §51StPO §494
Rechtssatz: Soll dem Verurteilten die Weisung zur Schadensgutmachung erteilt werden, so ist zunächst zu prüfen, wie weit die Möglichkeiten des Rechtsbrechers hiezu reichen und ihm nur in diesem Rahmen die Ersatzleistung aufzutragen, wobei späteren Veränderungen der Verhältnisse durch eine Änderung oder Aufhebung der Weisung Rechnung zu tragen ist. Entscheidungstexte 10 ... mehr lesen...
Norm: StGB §51
Rechtssatz: Auch auf Grund einer Weisung zur Schadensgutmachung soll der Geschädigte nie mehr als seinen zivilrechtlichen Schaden erhalten. Entscheidungstexte 10 Os 17/75 Entscheidungstext OGH 06.05.1975 10 Os 17/75 Veröff: EvBl 1975/284 S 638 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0092299... mehr lesen...
Norm: StGB §51
Rechtssatz: Mit dem von der Rechtsprechung entwickelten Grundsatz, dass Weisungen geeignet sein müssen, den Verurteilten vor dem Rückfall zu bewahren (SSt 31/76), meint der Gesetzgeber nicht den Ausschluss der Rückfallsmöglichkeit überhaupt, sondern eine Einflussnahme auf den Verurteilten in der Weise, dass er durch Selbstzucht den Rückfall vermeide (JBl 1955,340, SSt 26/9). Das bedeutet, dass die dem Verurteilten auferlegten Pfl... mehr lesen...
Norm: StGB §51StGB §198USchG 1960 §1
Rechtssatz: Die Weisung, die sich damit begnügt, dem wegen der Überzahlung nach dem § 1 Abs 1 USchG 1960 Schuldiggesprochenen die Bezahlung der künftig fällig werdenden Unterhaltsbeiträge aufzutragen, sich also sachlich im Verbot der Begehung einer gleichartigen strafbaren Handlung erschöpft, findet in der
Norm: des § 2 Abs 1 BedVG 1949 keine Deckung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §51
Rechtssatz: Das Gericht kann dem Verurteilten auch andere Weisungen geben, als in § 2 BedVG (nunmehr § 51 StGB) aufgezählt sind. Hiebei sind ihm folgende Schranken gesetzt: 1. Die Weisung muß geeignet sein, den Verurteilten vor dem Rückfall zu bewahren; 2. Volljährigen dürfen keine weitergehenden Beschränkungen ihrer Person auferlegt werden als dies bei Anordnung der Schutzaufsicht (Anmerkung: im StGB nicht mehr vorgesehen, sonde... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §17StGB §51
Rechtssatz: Ein befristetes Kinoverbot ist bei Jugendlichen und Minderjährigen durchaus zulässige Weisung im Sinne des § 2 des Gesetzes über die bedingte Verurteilung und im Sinne des § 13 Abs 2 JGG anzusehen. Weisungen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die bedingte Verurteilung sind vom Gerichte, nicht bloß vom Vorsitzenden allein zu beschließen; der betreffenden Beschluß ist den Beteiligten zur Wahrnehmung ihres Be... mehr lesen...
Norm: StGB §51
Rechtssatz: Unzulässigkeit einer Weisung, während bestimmter Zeit kein Kraftfahrzeug zu lenken. Entscheidungstexte 5 Os 1463/54 Entscheidungstext OGH 24.01.1955 5 Os 1463/54 Veröff: SSt 26/9 = JBl 1955,340 = RZ 1955,92 Schlagworte SW: Auto European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:R... mehr lesen...