Norm
StGB §51Rechtssatz
Weisungen müssen nach Inhalt und Zielsetzung zur Schaffung jener Voraussetzungen beitragen, die ein rückfallfreies Verhalten fördern und erleichtern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0092294Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.04.2011