RS OGH 1960/7/15 8Os252/60

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.07.1960
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Norm

JGG 1961 §17
StGB §51

Rechtssatz

Ein befristetes Kinoverbot ist bei Jugendlichen und Minderjährigen durchaus zulässige Weisung im Sinne des § 2 des Gesetzes über die bedingte Verurteilung und im Sinne des § 13 Abs 2 JGG anzusehen. Weisungen im Sinne des § 2 des Gesetzes über die bedingte Verurteilung sind vom Gerichte, nicht bloß vom Vorsitzenden allein zu beschließen; der betreffenden Beschluß ist den Beteiligten zur Wahrnehmung ihres Beschwerderechtes zuzustellen; erst nach Rechtskraft dieses Beschlusses können die Weisungen und die Dekrete nach StPForm Nr. 190 a und 191 aufgenommen werden. (Zum JGG 1949)

Entscheidungstexte

  • 8 Os 252/60
    Entscheidungstext OGH 15.07.1960 8 Os 252/60
    Veröff: RZ 1960,178 = SSt XXXI/76

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0088482

Dokumentnummer

JJR_19600715_OGH0002_0080OS00252_6000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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