Norm
MRK Art4Rechtssatz
Die Weisung, innerhalb der ersten sechs Monate einer Probezeit zu zehn Samstagen für acht Stunden in der Unfallabteilung eines öffentlichen Krankenhauses Hilfedienste zu leisten, die weder eine medizinische, noch eine krankenpflegerische Ausbildung bedingten, ist weder unbillig, noch bedrückend, noch unnötig beschwerlich oder in gewisser Weise schikanös.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0074654Dokumentnummer
JJR_19930217_OGH0002_0130OS00130_9200000_001