Norm
StGB §51Rechtssatz
Unzumutbarkeit einer Weisung, in einer Sozialinstitution unentgeltlich alle Arbeiten zu verrichten, wenn noch dazu das Delikt (und die bedingt nachgesehene Strafe) zum Wert der zu leistenden Arbeit in auffallendem Mißverhältnis steht und außerdem der Täter über die Arbeitsleistung noch ein Zeugnis beibringen soll.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0092270Dokumentnummer
JJR_19780811_OGH0002_0090OS00110_7800000_002