Norm: StGB §32StGB §33
Rechtssatz: Die Tatbegehung während einer Probezeit ist bei der Gewichtung der persönlichen Schuld der Angeklagten zu berücksichtigen, stellt aber keinen eigenen Erschwerungsgrund dar. Entscheidungstexte 11 Os 182/95 Entscheidungstext OGH 13.02.1996 11 Os 182/95 11 Os 4/01 Entscheidungstext OGH 20.03.2001 11 Os 4/... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §33 Z1StGB §70
Rechtssatz: Es entspricht herrschender Rechtsprechung, daß die Wiederholung strafbarer Handlungen auch bei gewerbsmäßiger Tatbegehung einen Erschwerungsgrund darstellen können, weil Gewerbsmäßigkeit auch dann anzunehmen ist, wenn der Täter nur einmal straffällig wurde, allerdings in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung gleichartiger Taten eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (EvBl 1995/... mehr lesen...
Norm: StGB §33
Rechtssatz: Tatbegehung vor Strafantritt ist erschwerend. Entscheidungstexte 15 Os 119/95 Entscheidungstext OGH 21.12.1995 15 Os 119/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0091129 Dokumentnummer JJR_19951221_OGH0002_0150OS00119_9500000_003 mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §33 Z1StGB §70
Rechtssatz: Es entspricht herrschender Rechtsprechung, daß die Wiederholung strafbarer Handlungen auch bei gewerbsmäßiger Tatbegehung einen Erschwerungsgrund darstellen können, weil Gewerbsmäßigkeit auch dann anzunehmen ist, wenn der Täter nur einmal straffällig wurde, allerdings in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung gleichartiger Taten eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (EvBl 1995/... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §33 Z6StGB §143 D
Rechtssatz: Eine besondere Brutalität der Tatausführung geht über die die Qualifikation nach § 143 Satz 2 StGB bewirkende gewaltsame Herbeiführung einer schweren Körperverletzung hinaus. Ihre Berücksichtigung als besonderer Erschwerungsgrund verstößt folglich nicht gegen das Doppelverwertungsverbot. Entscheidungstexte 13 Os 150/95 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: VerbotsG §3a Z2StGB §32 Abs2StGB §33 Z1
Rechtssatz: Die Vielzahl von Tathandlungen und der lange Deliktszeitraum waren mit der Erlangung und Betätigung in der führenden Position (§ 3 a Z 2 VerbotsG) verbunden und dürfen daher nicht nochmals zusätzlich als besonders erschwerend gewertet werden. Entscheidungstexte 13 Os 122/95 Entscheidungstext OGH 22.11.1995 13 Os 122/95 ... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §33 Z6StGB §143 D
Rechtssatz: Eine besondere Brutalität der Tatausführung geht über die die Qualifikation nach § 143 Satz 2 StGB bewirkende gewaltsame Herbeiführung einer schweren Körperverletzung hinaus. Ihre Berücksichtigung als besonderer Erschwerungsgrund verstößt folglich nicht gegen das Doppelverwertungsverbot. Entscheidungstexte 13 Os 150/95 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: VerbotsG §3a Z2StGB §32 Abs2StGB §33 Z1
Rechtssatz: Die Vielzahl von Tathandlungen und der lange Deliktszeitraum waren mit der Erlangung und Betätigung in der führenden Position (§ 3 a Z 2 VerbotsG) verbunden und dürfen daher nicht nochmals zusätzlich als besonders erschwerend gewertet werden. Entscheidungstexte 13 Os 122/95 Entscheidungstext OGH 22.11.1995 13 Os 122/95 ... mehr lesen...
Norm: SGG §12 Abs1 IHStGB §32StGB §33
Rechtssatz: Beim stetigen Ansteigen grenzüberschreitenden Suchtgifttransfers kommt für dessen Ahndung vor allem der generalpräventiven Wirksamkeit strafrechtlicher Sanktionen, welche in erster Linie vom Gewicht der damit verbundenen Täterbelastung abhängt, vorrangige Bedeutung zu. Entscheidungstexte 12 Os 136/95 Entscheidungstext OGH 09.11.1995... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §33StGB §34 Z17
Rechtssatz: Eine (verunstaltende) Verletzung des Opfers eines versuchten Mordes ist erschwerend. Anders als beim vollendeten Mord erfaßt die Strafdrohung des § 75 StGB beim Mordversuch sowohl Fälle, in denen es zu schwersten Verletzungen gekommen, als auch solche, in denen ein Verletzungserfolg nicht eingetreten ist. Entscheidungstexte 14 Os 49/95 ... mehr lesen...
Norm: StGB §33StPO §281 Abs1 Z11StPO §290 Abs1
Rechtssatz: Die Wertung der leugnenden Verantwortung des Angeklagten als eine für die Strafzumessung entscheidende Tatsache stellt eine unrichtige Gesetzesanwendung dar (SSt 57/47), bietet jedoch keinen Anlass für ein Vorgehen nach § 290 Abs 1 StPO, weil sie sich (noch) nicht zum Nachteil des Angeklagten auswirkt, denn sie ist im Rahmen der Entscheidung über die von ihm ohnedies erhobenen Berufung ... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z1StGB §142 EStGB §143 BWaffG §36 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der durch § 36 Abs 1 Z 2 WaffG pönalisierte Besitz einer verbotenen Waffe ist vom Unrechtstatbestand des bewaffneten Raubes nicht erfaßt, weil auch die Verwendung einer legal im Besitz des Täters befindlichen Waffe die Raubqualifikation nach § 143 zweiter Fall StGB erfüllt. Solcherart ist auch infolge realkonkurrierender Begehung zweier strafbarer Handlungen der Erschwerungsgr... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z1StGB §142 EStGB §143 BWaffG §36 Abs1 Z2
Rechtssatz: Der durch § 36 Abs 1 Z 2 WaffG pönalisierte Besitz einer verbotenen Waffe ist vom Unrechtstatbestand des bewaffneten Raubes nicht erfaßt, weil auch die Verwendung einer legal im Besitz des Täters befindlichen Waffe die Raubqualifikation nach § 143 zweiter Fall StGB erfüllt. Solcherart ist auch infolge realkonkurrierender Begehung zweier strafbarer Handlungen der Erschwerungsgr... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z6
Rechtssatz: Heimtücke im Sinne des § 33 Z 6 StGB setzt den Bruch eines Vertrauensverhältnisses voraus. Entscheidungstexte 15 Os 104/95 Entscheidungstext OGH 31.08.1995 15 Os 104/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0091888 Dokumentnummer JJR_19950831_OGH0002_... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z6
Rechtssatz: Heimtücke im Sinne des § 33 Z 6 StGB setzt den Bruch eines Vertrauensverhältnisses voraus. Entscheidungstexte 15 Os 104/95 Entscheidungstext OGH 31.08.1995 15 Os 104/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0091888 Dokumentnummer JJR_19950831_OGH0002_... mehr lesen...
Norm: StGB §33StPO §281 Abs1 Z11 Fall2
Rechtssatz: Die erschwerende Gewichtung der Begehung von Straftaten innerhalb der Probezeit nach einer bedingten Entlassung stellt bei gleichzeitigem Widerruf des offenen Strafrestes eine rechtlich unrichtige Beurteilung von Strafzumessungstatsachen im Sinne des § 281 Abs 1 Z 11 zweiter Fall StPO dar, weil der Gesetzgeber einen solchen im Entwurf zum Strafgesetzbuch (RV 1971) noch vorgesehenen Erschwerungs... mehr lesen...
Norm: StGB §32StGB §33StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Die Mißachtung des einem Ausländer gewährten Gastrechtes hat keinen Einfluß auf die Strafzumessungsschuld. Ein darauf gestützter Erschwerungsgrund begründet Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO. Entscheidungstexte 14 Os 67/95 Entscheidungstext OGH 18.07.1995 14 Os 67/95 Europea... mehr lesen...