RS OGH 1989/12/15 16Os51/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.1989
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Norm

StGB §33 Z5

Rechtssatz

Die Ermordung eines Freundes, nur weil dieser ein Raubvorhaben entdeckt hat und dieses verhindern will, erfolgt aus einem besonders verwerflichen Beweggrund.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0091803

Dokumentnummer

JJR_19891215_OGH0002_0160OS00051_8900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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