Norm
StGB §33 Z5Rechtssatz
Die Ermordung eines Freundes, nur weil dieser ein Raubvorhaben entdeckt hat und dieses verhindern will, erfolgt aus einem besonders verwerflichen Beweggrund.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0091803Dokumentnummer
JJR_19891215_OGH0002_0160OS00051_8900000_001