Norm: StGB §33
Rechtssatz: Die Begehung zur Zeit eines anhängigen Strafverfahrens wegen solcher Delikte, von denen der Angeklagte freigesprochen wurde, darf nicht als besonderer Erschwerungsgrund gewertet werden. Entscheidungstexte 14 Os 44/95 Entscheidungstext OGH 16.05.1995 14 Os 44/95 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: SGG §12 Abs1 IHStGB §33 Z1
Rechtssatz: Die vielfache Wiederholung der deliktischen Angriffe (§ 33 Z 1 StGB) darf nicht vernachlässigt werden, wird doch das darin gelegene größere Ausmaß der Täterschuld durch den daran geknüpften Additionseffekt nur zum Teil erfaßt. Entscheidungstexte 14 Os 7/95 Entscheidungstext OGH 21.03.1995 14 Os 7/95 ... mehr lesen...
Norm: SGG §12 Abs1 IHStGB §33 Z1
Rechtssatz: Die vielfache Wiederholung der deliktischen Angriffe (§ 33 Z 1 StGB) darf nicht vernachlässigt werden, wird doch das darin gelegene größere Ausmaß der Täterschuld durch den daran geknüpften Additionseffekt nur zum Teil erfaßt. Entscheidungstexte 14 Os 7/95 Entscheidungstext OGH 21.03.1995 14 Os 7/95 ... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z1StGB §70StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Eine Tatwiederholung, mag sie auch bei gewerbsmäßig handelnden Tätern die Regel sein, gehört nicht zu den begrifflichen Voraussetzungen dieser Qualifikation und kann daher bei der Gewichtung der Strafzumessungsgründe nicht außer Betracht bleiben, mag auch das Gewicht dieses Erschwerungsgrundes je nach Fallgestaltung gering sein. Die Berücksichtigung dieses Erschwerungsgrundes verstößt desh... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z1StGB §70StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Eine Tatwiederholung, mag sie auch bei gewerbsmäßig handelnden Tätern die Regel sein, gehört nicht zu den begrifflichen Voraussetzungen dieser Qualifikation und kann daher bei der Gewichtung der Strafzumessungsgründe nicht außer Betracht bleiben, mag auch das Gewicht dieses Erschwerungsgrundes je nach Fallgestaltung gering sein. Die Berücksichtigung dieses Erschwerungsgrundes verstößt desh... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §33 Z2StGB §40StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Daß zwei Vorverurteilungen im Verhältnis der §§ 31, 40 StGB stehen, ändert nicht an der Zahl der schuldigsprechenden Erkenntnisse. Nur wenn das Erstgericht daraus unrichtige rechtliche Folgerungen gezogen hätte - etwa in bezug auf die Voraussetzungen des § 39 StGB oder der § 23 Abs 1 Z 2 StGB oder hinsichtlich der Tilgungsfrist - wäre Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO gegeben.... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §33 Z5StGB §128 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Erschwerungsgrund der "besonders verwerflichen Vorgangsweise" wurde trotz der Verurteilung wegen "Bedrängnisdiebstahls" (§ 128 Abs 1 Z 1 StGB) zu Recht herangezogen, weil nicht nur die schwere physische und/oder psychische Behinderung der Tatopfer ausgenützt wurde, sondern zusätzlich die gemeinsam abgesprochene Vorgangsweise von Vorstellungen bestimmt war, die nach dem Empfinden re... mehr lesen...
Norm: StGB §31StGB §33 Z2StGB §40StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: Daß zwei Vorverurteilungen im Verhältnis der §§ 31, 40 StGB stehen, ändert nicht an der Zahl der schuldigsprechenden Erkenntnisse. Nur wenn das Erstgericht daraus unrichtige rechtliche Folgerungen gezogen hätte - etwa in bezug auf die Voraussetzungen des § 39 StGB oder der § 23 Abs 1 Z 2 StGB oder hinsichtlich der Tilgungsfrist - wäre Nichtigkeit nach § 281 Abs 1 Z 11 StPO gegeben.... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §33 Z5StGB §128 Abs1 Z1
Rechtssatz: Der Erschwerungsgrund der "besonders verwerflichen Vorgangsweise" wurde trotz der Verurteilung wegen "Bedrängnisdiebstahls" (§ 128 Abs 1 Z 1 StGB) zu Recht herangezogen, weil nicht nur die schwere physische und/oder psychische Behinderung der Tatopfer ausgenützt wurde, sondern zusätzlich die gemeinsam abgesprochene Vorgangsweise von Vorstellungen bestimmt war, die nach dem Empfinden re... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z1
Rechtssatz: Die (gleichzeitige) Bedrohung mehrerer Personen ist als Fall gleichartiger Idealkonkurrenz durchaus erschwerend. Entscheidungstexte 13 Os 168/94 Entscheidungstext OGH 16.11.1994 13 Os 168/94 14 Os 76/18k Entscheidungstext OGH 09.10.2018 14 Os 76/18k Auch E... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z1
Rechtssatz: Die (gleichzeitige) Bedrohung mehrerer Personen ist als Fall gleichartiger Idealkonkurrenz durchaus erschwerend. Entscheidungstexte 13 Os 168/94 Entscheidungstext OGH 16.11.1994 13 Os 168/94 14 Os 76/18k Entscheidungstext OGH 09.10.2018 14 Os 76/18k Auch E... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §34 Z2TilgG §1 Abs4
Rechtssatz: Trotz der vor der Urteilsfällung eingetretenen Tilgung ist der Umstand, daß der Täter zur Tatzeit einschlägig vorbestraft war, als erschwerend zu berücksichtigen, zumal der Tilgung keine rückwirkende Kraft zukommt. Entscheidungstexte 12 Os 124/94 Entscheidungstext OGH 20.10.1994 12 Os 124/94 ... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §34 Z2TilgG §1 Abs4
Rechtssatz: Trotz der vor der Urteilsfällung eingetretenen Tilgung ist der Umstand, daß der Täter zur Tatzeit einschlägig vorbestraft war, als erschwerend zu berücksichtigen, zumal der Tilgung keine rückwirkende Kraft zukommt. Entscheidungstexte 12 Os 124/94 Entscheidungstext OGH 20.10.1994 12 Os 124/94 ... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z5
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Diebstähle gegen eine karitative Organisation gerichtet waren, ist erschwerend, war doch die Tat gegen eine Organisation gerichtet, die den Täter vielfach unterstützte; darin liegt ein besonders verwerflicher Beweggrund im Sinne des § 33 Z 5 StGB. Entscheidungstexte 15 Os 62/94 Entscheidungstext OGH 26.05.1994 15 Os 62/94 ... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs3StGB §33 Z3StGB §33 Z4
Rechtssatz: Erschwerende Wirkung des Umstandes, daß der Bestimmungstäter seine verantwortungsvolle Vertrauensstellung als Filialinspektor dazu mißbrauchte (vgl § 32 Abs 3 StGB), zwei (untergeordnete) Angestellte seiner Arbeitgeberfirma zu wiederholten betrügerischen Malversationen zu verleiten. Entscheidungstexte 15 Os 51/94 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z5
Rechtssatz: Der Umstand, daß die Diebstähle gegen eine karitative Organisation gerichtet waren, ist erschwerend, war doch die Tat gegen eine Organisation gerichtet, die den Täter vielfach unterstützte; darin liegt ein besonders verwerflicher Beweggrund im Sinne des § 33 Z 5 StGB. Entscheidungstexte 15 Os 62/94 Entscheidungstext OGH 26.05.1994 15 Os 62/94 ... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs3StGB §33 Z3StGB §33 Z4
Rechtssatz: Erschwerende Wirkung des Umstandes, daß der Bestimmungstäter seine verantwortungsvolle Vertrauensstellung als Filialinspektor dazu mißbrauchte (vgl § 32 Abs 3 StGB), zwei (untergeordnete) Angestellte seiner Arbeitgeberfirma zu wiederholten betrügerischen Malversationen zu verleiten. Entscheidungstexte 15 Os 51/94 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs3StGB §33 Z3StGB §33 Z4
Rechtssatz: Erschwerende Wirkung des Umstandes, daß der Bestimmungstäter seine verantwortungsvolle Vertrauensstellung als Filialinspektor dazu mißbrauchte (vgl § 32 Abs 3 StGB), zwei (untergeordnete) Angestellte seiner Arbeitgeberfirma zu wiederholten betrügerischen Malversationen zu verleiten. Entscheidungstexte 15 Os 51/94 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z1
Rechtssatz: Bereits bei Begehung zweier strafbarer Handlungen ist der Erschwerungsgrund des § 33 Z 1 StGB gegeben. Entscheidungstexte 13 Os 64/94 Entscheidungstext OGH 11.05.1994 13 Os 64/94 11 Os 93/94 Entscheidungstext OGH 30.08.1994 11 Os 93/94 Europe... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z1
Rechtssatz: Bereits bei Begehung zweier strafbarer Handlungen ist der Erschwerungsgrund des § 33 Z 1 StGB gegeben. Entscheidungstexte 13 Os 64/94 Entscheidungstext OGH 11.05.1994 13 Os 64/94 11 Os 93/94 Entscheidungstext OGH 30.08.1994 11 Os 93/94 Europe... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §34 Z2StGB §73
Rechtssatz: Ausländische Verurteilungen sind bei der Strafbemessung unbeachtlich, wenn sie nach österreichischem Tilgungsrecht tilgbar wären. Entscheidungstexte 15 Os 189/93 Entscheidungstext OGH 17.02.1994 15 Os 189/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0091411 ... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z4
Rechtssatz: Die schuldspruchmäßige Qualifikation der Tat als Bestimmungstäterschaft hindert ebensowenig die Heranziehung des Erschwerungsgrundes des § 33 Z 3 oder 4 StGB wie die schuldspruchsmäßige Qualifikation einer Tat als Versuch nach § 15 StGB die Heranziehung des Milderungsgrundes des § 34 Z 13 StGB. Entscheidungstexte 15 Os 182/93 Entscheidungstext OGH 17.02.199... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StGB §34 Z2StGB §73
Rechtssatz: Ausländische Verurteilungen sind bei der Strafbemessung unbeachtlich, wenn sie nach österreichischem Tilgungsrecht tilgbar wären. Entscheidungstexte 15 Os 189/93 Entscheidungstext OGH 17.02.1994 15 Os 189/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0091411 ... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z4
Rechtssatz: Die schuldspruchmäßige Qualifikation der Tat als Bestimmungstäterschaft hindert ebensowenig die Heranziehung des Erschwerungsgrundes des § 33 Z 3 oder 4 StGB wie die schuldspruchsmäßige Qualifikation einer Tat als Versuch nach § 15 StGB die Heranziehung des Milderungsgrundes des § 34 Z 13 StGB. Entscheidungstexte 15 Os 182/93 Entscheidungstext OGH 17.02.199... mehr lesen...
Norm: StGB §28 Abs1 FStGB §28 Abs2 FStGB §33 Z1StPO §281 Abs1 Z11StPO §345 Abs1 Z13
Rechtssatz: Bei Strafenkumulation (§ 28 Abs 2 StGB) bleibt kein Raum für die Annahme des Erschwerungsgrundes des Zusammentreffens von strafbaren Handlungen verschiedener Art (§ 33 Z 1 StGB). Die Heranziehung dieses Erschwerungsgrundes trotz Strafenkumulierung bewirkt als Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot Nichtigkeit des Strafausspruchs nach § 345 Abs 1 Z... mehr lesen...
Norm: StGB §28 Abs1 FStGB §28 Abs2 FStGB §33 Z1StPO §281 Abs1 Z11StPO §345 Abs1 Z13
Rechtssatz: Bei Strafenkumulation (§ 28 Abs 2 StGB) bleibt kein Raum für die Annahme des Erschwerungsgrundes des Zusammentreffens von strafbaren Handlungen verschiedener Art (§ 33 Z 1 StGB). Die Heranziehung dieses Erschwerungsgrundes trotz Strafenkumulierung bewirkt als Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot Nichtigkeit des Strafausspruchs nach § 345 Abs 1 Z... mehr lesen...
Norm: StGB §29StGB §32 Abs2StGB §33 Z1
Rechtssatz: Kein Verstoß gegen das Doppelverwertungsverbot, weil das Zusammenrechnungsprinzip des § 29 StGB alle in einem Verfahren demselben Täter angelasteten (hier) Diebstähle, mögen sie weder örtlich noch zeitlich zusammenhängen und jeder für sich rechtlich verschiedener Art sein, zu einer Subsumtionseinheit zusammenfasst, während die einzelnen Straftaten rechtlich selbständig und damit auch einer Erfa... mehr lesen...
Norm: StGB §33 Z2StPO §73StPO §281 Abs1 Z11
Rechtssatz: In der urkundentreuen Verwertung des Inhaltes einer ausländischen Strafregisterauskunft im Rahmen der zum Vorleben der Angeklagten getroffenen Urteilsfeststellungen kann eine unrichtige Beurteilung für die Strafbemessung entscheidender Tatsachen nicht erblickt werden. Entscheidungstexte 11 Os 164/93 Entscheidungstext OGH 23.11... mehr lesen...