Norm: StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Tätige Reue kommt nach § 167 Abs 2 Z 2 StGB dem Täter nur zugute, wenn er sich gegenüber dem Geschädigten vertraglich (schriftlich oder mündlich) zur Gutmachung des ganzen aus der Tat entstandenen Schadens verpflichtet und diese Verpflichtung auch einhält. Ferner muß die Schadenshöhe ziffernmäßig und die Leistungsfrist kalendermäßig bestimmt sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Täter muß den ganzen aus seiner Tat entstandenen Schaden, nicht aber auch denselben Geschädigten belastende Schäden, die von Dritten dolos verursacht wurden, gutmachen, soweit keine Mittäterschaft vorliegt. Entscheidungstexte 12 Os 131/97 Entscheidungstext OGH 30.09.1997 12 Os 131/97 European Cas... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Aus welchem Grund die Vereinbarung nicht eingehalten wurde, ob vom Täter verschuldet oder aus Umständen, die er nicht zu vertreten hat, ist für die neuerliche Strafbarkeit ohne Bedeutung. Entscheidungstexte 11 Os 90/96 Entscheidungstext OGH 27.08.1996 11 Os 90/96 European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Tätige Reue setzt, soferne sie nicht in unverzüglicher Schadensgutmachung besteht (§ 167 Abs 2 Z 1 und Abs 3 StGB), eine vertragliche Verpflichtung voraus, dem Verletzten binnen einer bestimmten Zeit solche Schadensgutmachung zu leisten (§ 167 Abs 2 Z 2 StGB). Auf die Gewährung von Zahlungserleichterungen (Stundung, Ratenzahlungen) wegen einer fälligen Forderung hat niemand, schon gar nicht der Täter einer st... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Eine "vertragliche Verpflichtung" im Sinne des § 167 Abs 2 Z 2 StGB erfordert eine Verpflichtung zur vollen Schadensgutmachung und eine Willenseinigung über die genauen Modalitäten des Ersatzes zwischen den Vertragsteilen. Warum dazu eine entsprechende Willenserklärung seitens eines Beamten einer Abgabenbehörde - allenfalls nach interner Abklärung und Ermächtigung (wie zB im Insolvenzverfahren durchaus üblich... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2StGB §167 Abs2 Z1
Rechtssatz: Tätige Reue kommt dem Täter nicht zugute, wenn er sich zur Schadensgutmachung ausschließlich deshalb bereit findet, weil er die auf einem einheitlichen Willensentschluß beruhende Begehung weiterer strafbarer Handlungen bereits konkret geplant hat und er das andernfalls dabei drohende erhöhte Entdeckungsrisiko nicht eingehen will (hier: Serienbetrügereien unter Anwendung des sogenannten Chilfener... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2StGB §167 Abs2 Z1
Rechtssatz: Tätige Reue kommt dem Täter nicht zugute, wenn er sich zur Schadensgutmachung ausschließlich deshalb bereit findet, weil er die auf einem einheitlichen Willensentschluß beruhende Begehung weiterer strafbarer Handlungen bereits konkret geplant hat und er das andernfalls dabei drohende erhöhte Entdeckungsrisiko nicht eingehen will (hier: Serienbetrügereien unter Anwendung des sogenannten Chilfener... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2
Rechtssatz: Die Begebung von Wechseln zur Deckung bedeutete nicht Zahlung und somit nicht Hingabe an Zahlung statt, sondern bloß Hingabe zahlungshalber. Wechsel brauchen demgemäß auch nicht als Zahlung angenommen werden. Sonach kann eine im Einvernehmen mit dem Geschädigten zum Zweck der vollständigen Schadensgutmachung erfolgte rechtzeitige und freiwillige
Begründung: einer Wechselschuld in der Höhe des zuzurechnenden Schad... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Erlangt ein Geschädigter nur auf Grund eines gegen eine dritte Person erwirkten Gerichtsurteils Ersatz, kann von einer freiwilligen vertraglichen Verpflichtung des Täters dazu keine Rede sein, weil dann die Schadensgutmachung von fremder Mitwirkung abhängt, wobei der Außenstehende zur Schadensgutmachung gar nicht bereit war und erst durch ein Gerichtsurteil zur Leistung verhalten werden mußte. ... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Ein strafbefreiender Vergleichsabschluß ist so lange nicht möglich, so lange die Schadenshöhe nicht feststeht; eine solche Vereinbarung muß eben die Gutmachung des gesamten (hier durch fortgesetzte Tatbegehung) verschuldeten Schadens innerhalb eines festgelegten Zeitraumes beinhalten. Eine Ratenvereinbarung (nur) über einen Teil des Schadens kann auch dann keine strafaufhebende Wirkung entfalten, wenn der Ges... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2
Rechtssatz: Mit der Wendung "ohne hiezu gezwungen zu sein" stellt § 167 Abs 2 StGB nicht auf eine Willensbeeinflussung wegen drohender Anzeigeerstattung und strafgerichtlicher Verfolgung, sondern auf die Unvermeidbarkeit der Schadensgutmachung ab. Entscheidungstexte 12 Os 1/89 Entscheidungstext OGH 19.01.1989 12 Os 1/89 Veröff: SSt 60/6 = JBl 1... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z1
Rechtssatz: Volle Schadensgutmachung erfordert über die Rückstellung gestohlener Sachen hinaus auch Ersatz für mittlerweile entstandene Beschädigung, und zwar selbst dann, wenn der Geschädigte einen solchen Schadenersatz nicht verlangt (aber auch - vor der Anzeigenerstattung - nicht ausdrücklich darauf verzichtet). Entscheidungstexte 11 Os 108/86 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: StGB §133 IStGB §167 Abs2
Rechtssatz: Durch die rechtswidrige Zueignung von Geldbeträgen, die (im Postscheckverkehr) einem zu deren Entgegennahme befugten Postbediensteten anvertraut werden, werden nicht die jeweiligen Einzahler geschädigt, sondern der Staat an seinen Vermögensrechten verletzt, sodaß eine Schadensgutmachung (nur) gegenüber dem zuständigen Organ der Postverwaltung wirksam erfolgt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §151 Abs3StGB §167 Abs2
Rechtssatz: Auch eine ausländische Polizeibehörde ist (jedenfalls bei einer der österreichischen Gerichtsbarkeit - hier nach § 65 StGB - unterliegenden Auslandstat) als eine zur Strafverfolgung berufenen Behörde (im Sinne der §§ 167 Abs 2, 151 Abs 3 StGB) anzusehen. Entscheidungstexte 12 Os 47/86 Entscheidungstext OGH 12.06.1986 12 Os 47/86 ... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2
Rechtssatz: Bei der Frage, ob sich der Täter durch den Druck der Verhältnisse zur Gutmachung des Schadens "gezwungen" sieht (vgl ÖJZ-LSK 1976/58 ua), kommt es ausschließlich auf seine Vorstellungen über die Möglichkeit einer erfolgreichen Verweigerung der Schadensgutmachung und nicht darauf an, ob er vermeint, unter den gegebenen Umständen bloß durch sie einer Verurteilung entgehen zu können. Entsc... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Vermag der (wirtschaftlich) Geschädigte die (rechtzeitige) vertragliche Verpflichtung zur Schadensgutmachung aus einem in seinem Gewahrsam befindlichen, im Eigentum des Täters stehenden Sparbuch sofort zu realisieren, so bedarf es zur Annahme tätiger Reue weder einer (ausdrücklichen) Vereinbarung einer bestimmten Frist noch ist rechtlich von Belang, daß der Geschädigte die entsprechende Abhebung erst nach Anz... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die im Einvernehmen mit dem Geschädigten zum Zwecke der vollständigen Schadensgutmachung erfolgte rechtzeitige und freiwillige
Begründung: einer Wechselschuld in der Höhe des zuzurechnenden Schadens (hier: Betrugsschadens) ist eine strafaufhebende vertragliche Vereinbarung im Sinn des § 167 Abs 2 Z 2 StGB. Entscheidungstexte 9 Os 131/85 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Tätige Reue nach § 167 Abs 2 Z 2 StGB verlangt Gutmachung des ganzen aus der Tat entstandenen Schadens binnen einer bestimmten Zeit. Die - dem Charakter der tätigen Reue als Ausnahmeregelung Rechnung tragende - strenge Auslegung der letztgenannten Voraussetzung fordert demnach unter Berücksichtigung des letzten Satzes des § 167 Abs 2 StGB, daß der Endpunkt der vereinbarten Frist nach objektiven oder objektivi... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z1
Rechtssatz: Zur Frage der Freiwilligkeit der Schadensgutmachung im Lauf eines anhängigen Exekutionsverfahrens. Entscheidungstexte 11 Os 132/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 11 Os 132/83 Veröff: ÖJZ-LSK 1984/62 11 Os 80/84 Entscheidungstext OGH 06.06.1984 11 Os 80/84 Vgl; Beisatz: Daß vo... mehr lesen...
Norm: StGB §151 Abs3StGB §167 Abs2
Rechtssatz: Der Bundeskellereiinspektor ist ein (auch zur Strafverfolgung berufenes) öffentliches Sicherheitsorgan. Entscheidungstexte 9 Os 62/83 Entscheidungstext OGH 04.10.1983 9 Os 62/83 Veröff: SSt 54/73 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0094815 ... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z1
Rechtssatz: Schadensgutmachung (durch restitutio in integrum nach Diebstahl) erfordert, daß die gestohlenen Gegenstände dem Bestohlenen selbst oder zumindest auf eine solche Art zurückgestellt werden, daß sie in die Verfügungsgewalt des Geschädigten gelangen (vgl EvBl 1966/291, 1969/418); ein Zurücklassen des Diebsguts an einem öffentlichen Ort in der Hoffnung, man werde die Gegenstände finden und dem Eigentümer zurückge... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z14StGB §167 Abs2 Z1
Rechtssatz: Der Umfang des gutzumachenden Schadens orientiert sich nicht nur an den tatbestandsmäßig und qualifikationsmäßig zurechenbaren Beträgen, weil die Verpflichtung zur Schadensgutmachung den gesamten, aus der strafbaren Handlung resultierenden, wirtschaftlich meßbaren Nachteil umfaßt (§ 167 Abs 2 Z 1 StGB). Entscheidungstexte 13 Os 36/83 E... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Aufnahme eines (hier grundbücherlich gesicherten) Kredits beim Geschädigten selbst ist nicht nach § 167 Abs 2 Z 1 StGB, sondern nach Z 2 leg cit zu beurteilen. Hiedurch tritt zwar eine Umwandlung (Novation) der ursprünglichen Deliktsschuld in eine andere ein, dies stellt aber nicht mehr dar als jede andere kalendermäßig und ziffernmäßig bestimmte vertragliche Verpflichtung über die Schadensgutmachung. ... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2
Rechtssatz: Tätige Reue durch Zession setzt die Abtretung genau bestimmter Aktiven entweder an Zahlungsstatt (§ 1414 ABGB) oder, bei einer Zession bloß zahlungshalber, die zusätzliche Vereinbarung ihrer Realisierung binnen einer bestimmten Zeit voraus. Entscheidungstexte 10 Os 148/79 Entscheidungstext OGH 17.06.1980 10 Os 148/79 Veröff: SSt 51/28 = JBl 1... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z1
Rechtssatz: Schadensgutmachung auch durch freiwilligen Verzicht des Verletzten auf die ihm angebotene Schadenssumme (ähnlich einer Entsagung nach § 1444 ABGB). Entscheidungstexte 13 Os 177/78 Entscheidungstext OGH 25.10.1979 13 Os 177/78 Veröff: SSt 50/65 = EvBl 1980/70 S 218 = ÖJZ-LSK 1980/25 11 Os 37/80 Ent... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die bloße Möglichkeit jederzeitiger Schadensgutmachung (zufolge eines entsprechenden Barvermögens) genügt nicht zur Schadensgutmachung. Entscheidungstexte 13 Os 177/78 Entscheidungstext OGH 25.10.1979 13 Os 177/78 Veröff: SSt 50/65 = EvBl 1980/70 S 218 11 Os 80/84 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z1
Rechtssatz: Schadensgutmachung durch Gerichtserlag (§ 1425 ABGB) oder einen gleichwertigen Vorgang (zB Erlag bei einer Behörde im Sinne § 151 Abs 3 StGB, nicht aber schon durch Verwahrung auf separatem Konto - "Fremdgelder"). Entscheidungstexte 13 Os 177/78 Entscheidungstext OGH 25.10.1979 13 Os 177/78 Veröff: SSt 50/65 = EvBl 1980/70 S 218 ... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Eine vereinbarte Änderung eines Vertrages über die Schadensgutmachung ist für den strafrechtlichen Bereich nur dann von Bedeutung, wenn die Änderung die Voraussetzungen des § 167 Abs 2 Z 2 StGB erfüllt und die Änderung vor behördlichen Bekanntwerden der Tat und des Täters stattfand. Entscheidungstexte 11 Os 165/78 Entscheidungstext OGH 11.09.1979... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Durch den Ausdruck "vertraglich" soll klargestellt sein, daß ("vergleichsweiser") teilweiser Schadenersatz nicht genügt. Entscheidungstexte 11 Os 165/78 Entscheidungstext OGH 11.09.1979 11 Os 165/78 Veröff: EvBl 1980/69 S 217 11 Os 37/80 Entscheidungstext OGH 26.03.1980 11 Os 37/8... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Nichteinhaltung von Raten bedeutet dann keinen Verlust der tätigen Reue, wenn durch die Ratenvereinbarung der Geschädigte lediglich auf das ihm gemäß § 1415 ABGB zustehende Recht verzichtet hat und damit nur der Endzeitpunkt entscheidend war (siehe RZ 1975/34). Entscheidungstexte 9 Os 144/79 Entscheidungstext OGH 11.09.1979 9 Os 144/79 ... mehr lesen...