Norm
StGB §167 Abs2 Z2Rechtssatz
Aus welchem Grund die Vereinbarung nicht eingehalten wurde, ob vom Täter verschuldet oder aus Umständen, die er nicht zu vertreten hat, ist für die neuerliche Strafbarkeit ohne Bedeutung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103979Dokumentnummer
JJR_19960827_OGH0002_0110OS00090_9600000_001