Norm: StGB §167 Abs2
Rechtssatz: Für die Frage der Freiwilligkeit ist auch bedeutsam, ob dem Täter bereits bestehender behördlicher Verdacht bekannt war. Entscheidungstexte 9 Os 111/79 Entscheidungstext OGH 11.09.1979 9 Os 111/79 Veröff: SSt 50/47 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0095277 ... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z1
Rechtssatz: Werden durch einen Diebstahl mehrere Personen (zB als Eigentümer verschiedener Diebsobjekte) geschädigt, kommt tätige Reue nur in Betracht, wenn der Schaden aller gutgemacht ist. Entscheidungstexte 11 Os 9/79 Entscheidungstext OGH 27.02.1979 11 Os 9/79 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Ein Anerkenntnis (vor dem Zivilgericht) erfüllt nicht die Voraussetzungen des § 167 Abs 2 Z 2 StGB, auch wenn ein Anerkenntnisurteil ergangen ist. Entscheidungstexte 11 Os 125/78 Entscheidungstext OGH 26.09.1978 11 Os 125/78 Veröff: JBl 1979,102 = RZ 1978/141 S 272 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2
Rechtssatz: Da eine Bereicherung, gleich auf welcher Seite, nicht Zweck der tätigen Reue ist, umfaßt der vom Täter gutzumachende Schaden nicht Rückerstattungen von Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen, die für fingierte Arbeitnehmer geleistet worden sind (weil diese Abgaben von der Firmenverwaltung und von den Sozialversicherungsträgern rückerstattet wurden). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Vertragliche Verpflichtung zur Schadensgutmachung setzt auch eine Willenseinigung der Vertragspartner über die Summe voraus; bloße Bemühungen des Täters, mit der Vereinbarung die Höhe des Schadens erfassen, genügen nicht. Entscheidungstexte 10 Os 102/78 Entscheidungstext OGH 19.07.1978 10 Os 102/78 ... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z1
Rechtssatz: Verlangt tatsächliche Schadensgutmachung nach Art und Umfang des § 1323 ABGB. Zession (§ 1392 ABGB) oder Überlassung einer (wenn auch einbringlichen) Forderung an Zahlungsstatt (§ 1414 ABGB) bedeuten noch nicht tatsächliche Schadensgutmachung im Sinne des § 167 Abs 2 Z 1 StGB, können aber die Voraussetzungen nach § 167 Abs 2 Z 2 StGB erfüllen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Abs1 Z15StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Vertragliche Verpflichtung: Die Verpflichtungserklärung muß angenommen worden sein. Entscheidungstexte 13 Os 26/78 Entscheidungstext OGH 06.04.1978 13 Os 26/78 Veröff: SSt 49/24 11 Os 21/95 Entscheidungstext OGH 09.05.1995 11 Os 21/95 ... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2
Rechtssatz: Schadensgutmachung dadurch, daß dem Geschädigten jederzeit die sofortige Entgegennahme des Ersatzes gesichert wird (hier: Bereithalten des Diebsgutes für die Bestohlene, die die Übernahme zunächst ablehnte). Entscheidungstexte 13 Os 184/76 Entscheidungstext OGH 03.03.1977 13 Os 184/76 Veröff: SSt 48/12 1... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z1
Rechtssatz: Zum Begriff des ganzen aus der Tat entstandenen Schadens (hier: beim Einbruchsdiebstahl muß der Täter auch den dabei verursachten Sachschaden ersetzen). Entscheidungstexte 12 Os 26/76 Entscheidungstext OGH 05.04.1976 12 Os 26/76 Veröff: SSt 47/20 = EvBl 1976/268 S 613 11 Os 50/77 Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1416FinStrG §29 Abs2StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Bei Prüfung einer Vereinbarung zwischen Täter und Opfer im Sinne des § 167 Abs 2 Z 2 StGB ist (wenn dem nicht eine ausdrückliche übereinstimmende Willensmeinung von Schuldner und Gläubiger entgegensteht) sinngemäß § 1416 ABGB anzuwenden (von mehreren Verbindlichkeiten ist jene die beschwerlichere, deretwegen dem Schuldner strafgerichtliche Verfolgung droht). Entsc... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Bloßes Vergleichsanbot ist keine vertragliche Verpflichtung im Sinne des § 167 Abs 2 Z 2 StGB. Entscheidungstexte 10 Os 63/75 Entscheidungstext OGH 04.11.1975 10 Os 63/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0095471 Dokumentnummer JJR_19751104_O... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die vertragliche Verpflichtung zur Schadensgutmachung (Vergleich) muß, damit der Täter in den Genuß des Strafaufhebungsgrunds des § 167 StGB kommen kann, bezüglich der Höhe des gesamten zu ersetzenden Schadens ziffernmäßig und bezüglich der Leistungsfrist auch kalendermäßig bestimmt sein. Entscheidungstexte 11 Os 25/75 Entscheidungstext OGH 28.08.... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Für die Festlegung eines kalendermäßig bestimmten oder doch sogleich bestimmbaren Endtermins ist es nicht erforderlich, daß dieser Zeitpunkt ausdrücklich genannt wird; es reichen vielmehr auch konkludente Erklärungen über ein konkret bestimmtes Ende der Leistungsfrist aus. Die Bezugnahme auf ein branchenübliches Zahlungsziel oder andere eindeutig objektivierbare Umstände kann genügen. Ent... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Die Strafbarkeit lebt wieder auf, wenn der Täter seiner vertraglichen Verpflichtung zur Schadensgutmachung auch unverschuldet nicht nachkommt. Entscheidungstexte 12 Os 67/75 Entscheidungstext OGH 08.07.1975 12 Os 67/75 Veröff: EvBl 1976/57 S 106 12 Os 33/78 Entscheidungstext OGH 11.05.197... mehr lesen...
Norm: StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Ob der Täter, der mit dem Geschädigten einen Ratenvergleich abgeschlossen hat, trotz Verzuges mit einer Rate straffrei bleibt, hängt davon ab, ob nach dem Willen der Vertragspartner nur die Erfüllung der Schadenersatzpflicht bis zu einem bestimmten Endtermin wesentlich ist oder auch die Gutmachung in ziffermäßig und zeitlich genau festgelegten Raten (Terminsverlust!). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1416StGB §167 Abs2 Z2
Rechtssatz: Bei Verbindlichkeiten aus verschiedenen deliktischen Handlungen sind jene für den Angeklagten als beschwerlichere im Sinne des § 1416 ABGB anzusehen, bei welchen ihm allenfalls der Strafaufhebungsgrund der tätigen Reue nach dem § 187 StG zugute kommt. Entscheidungstexte 12 Os 84/73 Entscheidungstext OGH 26.06.1973 12 Os 84/73 Verö... mehr lesen...