Norm
StGB §156Rechtssatz
Ein durch Treuhandschaften verdeckter Geschäftsanteil an einer GmbH kann Gegenstand betrügerischer Krida sein, sofern er zur Tatzeit einen Vermögenswert hat. Ob später seine kridamäßige Verwertung tatsächlich gelingt, ist zwar nicht für seine Vermögens-Qualität, wohl aber für die Deliktsvollendung relevant.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0094648Dokumentnummer
JJR_19870901_OGH0002_0100OS00046_8700000_002