Norm
StGB §156Rechtssatz
Der Eintritt der Zahlungsunfähigkeit des Täters ist zwar für den Tatbestand des § 156 StGB nicht unmittelbar aktuell, für die Ausdeutung des Geschehens in objektiver und subjektiver Richtung indessen faktisch relevant.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0094671Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
11.07.2011