Gründe: Kurt Z***** wurde unter anderem wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig begangenen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB schuldig erkannt; und zwar auch wegen des im
Spruch: ersichtlichen Anklagevorwurfes (Schuldspruch Punkt A) 11.). Kurt Z***** wurde unter anderem wegen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig begangenen schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,, 148... mehr lesen...
Gründe: Jalal Z***** wurde des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Wien durch insgesamt 14 (datumsmäßig fixierte) Taten von März 1990 bis Jänner 2002 und durch eine weitere Tat zu einem nicht festgestellten Zeitpunkt mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern und in der Absicht, sich durch die wiederkehrende Begehung schweren Betruges eine fortlaufen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Hannes L***** und Karl H***** "des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB (I) und des Verbrechens der Bestimmung zum versuchten gewerbsmäßigen schweren Betrug nach §§ 12, 15 Abs 2, 146, 147 Abs 3 und 148 zweiter Fall StGB (II)" sowie Peter B***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB (I) und des Vergehens der Urkundenfälsch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Petra S***** und Mag. Christoph P***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB - letzterer als Beitragstäter nach § 12 zweiter Fall StGB - schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Petra S***** und Mag. Christoph P***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach Paragraph 302, Absatz eins, StGB - letzterer als Beitragstäter nach Paragraph 12, zweiter Fall St... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftig gewordenen Freispruch sowie einen Vorbehalt nach § 263 Abs 2 StPO enthaltenen Urteil wurde Radmila P***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftig gewordenen Freispruch sowie einen Vorbehalt nach Paragraph 263, Absatz 2, StPO enthaltenen Urteil wurde Radmila P***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthaltenden und hinsichtlich des Schuldspruches des Angeklagten Heinz P***** [B)8)] in Rechtskraft erwachsenen (ON 148/XI) Urteil wurden die Angeklagten DI Friedrich B***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB [A)1)a) bis f) und h) bis j)] sowie (richtig) der Vergehen des Kartellmissbrauchs nach § 129 Abs 1 KartG [B)1)a)] und des in der Entwicklungsstufe... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Schuldspruch der Mitangeklagten Yvonne J***** enthält, wurde Karl Franz P***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 2, 148 erster und zweiter Fall sowie 15 StGB schuldig erkannt. Danach hat er von Ende 2000 bis Juli 2001 in Wien und anderen Orten im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit Yvonne J***** als Mittäterin mi... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C1
Rechtssatz: Ein Schaden in voller Höhe der irrtumsbedingten Leistung tritt auch dann ein, wenn die Gegenleistung unter Beachtung opferbezogener Faktoren aus wirtschaftlicher Sicht wertlos ist (WK-StGB - 2 § 146 Rz 82). Entscheidungstexte 12 Os 36/04 Entscheidungstext OGH 23.09.2004 12 Os 36/04 12 Os 129/05w Entschei... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch, sowie einen Verfolgungsvorbehalt enthaltenden Urteil wurde Andreas G***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Deliktsfall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in Graz und an anderen Orten von März 1997 bis 17. September 1998 als Geschäftsführer der S***** GmbH und als Hauptaktionär, sowie seit 18. Dezember 1997 auch als Verwaltungsrat der G***** AG mit de... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A1
Rechtssatz: Auch die (behaupteten) Fähigkeiten einer Person - hier jene, eine Partnerzusammenführung durch okkulte Handlungen bewirken zu können - zählen zu den Tatsachen iSd § 146 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 50/04 Entscheidungstext OGH 29.06.2004 11 Os 50/04 13 Os 127/04 Entscheidungstext OGH 01.12.200... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Susanne M*****, soweit für das Rechtsmittelverfahren relevant, des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall, teils iVm § 12 dritter Fall StGB, schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Susanne M*****, soweit für das Rechtsmittelverfahren relevant, des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,, 148 zweiter Fall, teils in Verbindung mit Paragr... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Lulzim B***** der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 (richtig:) zweiter Fall und 15 StGB, des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB sowie der schweren Nötigung nach §§ 105 Abs 1, 106 Abs 1 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil er Mit dem angefochtenen Urteil wurde Lulzim B***** der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach Paragraph... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch des Angeklagten Erwin G***** enthält und bezüglich der Mitangeklagten Mag. Martina F***** in Rechtskraft erwachsen ist, wurden Kurt M***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (A 1.), Erwin G***** des Verbrechens der Untreue als Beteiligter nach §§ 12 (zweiter Fall), 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (A 2. a. und b.) sowie der Vergehen der grob fahrlässigen Be... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Karl S***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Danach hat er Ende April 2002 in Wien als Marktamtsbeamter der MA 59 mit dem Vorsatz, dadurch die Gemeinde Wien in ihrem Recht auf Ahndung von Verstößen gegen Verwaltungsvorschriften zum Schutz der öffentlichen Ordnung und der Gesundheit und der gesetzmäßigen Erstattung von Anzeigen zu schädigen, seine Befugnis, im Rahmen der Gemeinde als der... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Erich Josef G***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB (A)I) und des Vergehens der grob fahrlässigen Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen nach § 159 Abs 2 (Abs 5 Z 2, 3 und 4) StGB (A)II) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden Urteil wurde Erich Josef G***** des Ve... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch Verfolgungsvorbehalte gemäß § 263 Abs 2 StPO sowie einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthaltenden - Urteil wurde Manfred Frank H***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 zweiter Fall und 15 StGB schuldig erkannt, weil er gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, andere durch Täuschung über Tatsachen zu Barg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden - Urteil, das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruch enthält, wurde Erich H***** der Verbrechen (1) des Mordes nach § 75 StGB und (2) des schweren Raubes nach §§ 142, 143 zweiter Fall StGB sowie (3) des Vergehens der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen - auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden - Urteil, das auch einen rechtskräftigen Teilfreispruc... mehr lesen...
Norm: StGB §146 B1StGB §146 B3StGB §158 Abs1StGB §158 Abs2
Rechtssatz: Wird über eine Gesellschaft der Konkurs eröffnet, so berührt dies eine gegen die Gemeinschuldnerin bestehende Forderung nicht; verleitet der Gläubiger den die Quotenbefriedigung vorsätzlich missachtenden Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin, die zu Recht bestehende Forderung zu bezahlen, so bleibt er gemäß § 158 Abs 2 StGB straflos. Beim sogenannten "Selbsthilfebetrug", mit... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dipl. Ing. Vinzenz T***** und Hermann Te***** des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Dipl. Ing. Vinzenz T***** und Hermann Te***** des Verbrechens des schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3, StGB schuldig erkannt. Danach haben sie im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter in Schwechat mit dem Vorsatz, Dipl. Ing. Vinzenz T***** dur... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Norbert M***** (der diese Entscheidung in Rechtskraft erwachsen ließ) und Wolfgang K***** (versehentlich) des "Verbrechens" (richtig: des Vergehens) des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Danach haben sie von März bis September 1999 in Linz in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken mit dem Vorsatz, durch das Verhalten des Getäuschten sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, Verfügungsberechtigte der... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auch unangefochten gebliebene Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde Rainer T***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem auch unangefochten gebliebene Teilfreisprüche enthaltenden Urteil wurde Rainer T***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er in der Zeit zwischen April ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftig gewordenen Freispruch enthaltenden Urteil wurde Jürgen Reiner Otto L***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftig gewordenen Freispruch enthaltenden Urteil wurde Jürgen Reiner Otto L***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 2,, 148 erster Fall StGB schuld... mehr lesen...
Norm: StGB §146 D
Rechtssatz: Der Kausalzusammenhang ist gegeben, wenn der Irrtum für die Vermögensverfügung des Getäuschten zumindest mitbestimmend war. Dabei handelt es sich um eine auf der Tatsachenebene zu klärende Frage. Eine als erwiesen angenommene Kausalität kann durch die Konstatierung nicht problematisiert werden, dass ohne den Irrtum, bei Kenntnis der wahren Sachlage, aus anderen nicht wirksam gewordenen Motiven genauso verfügt worde... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A5
Rechtssatz: Das Fordern eines gesetzlich (§ 27 Abs 5 B-KAG iVm - hier - § 56 K-KAO; § 16 Abs 1 lit f B-KAG) ausdrücklich verbotenen Entgelts durch einen leitenden Arzt einer öffentlichen Krankenanstalt ist geeignet, bei einem mit der Rechtslage nicht vertrauten Patienten eine falsche Vorstellung über die Berechtigung dieses Anspruchs zu bewirken. Eine derartige unzulässige Forderung könnte nur in Verbindung mit der Aufklärung... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A1
Rechtssatz: Täuschung im Sinne des § 146 StGB bedeutet jedes, allenfalls auch nur konkludentes Verhalten, das auf die Vorstellung eines anderen in irreführender Weise einwirkt. Die Täuschung muss sich auf Tatsachen beziehen, wozu auch objektivierbare rechtliche Gegebenheiten zählen. Entscheidungstexte 12 Os 73/02 Entscheidungstext OGH 05.06.2003 12 Os 73/02 ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 DStGB §146 G
Rechtssatz: Die Vorlage ungedeckter Scheckfalsifikate ist keineswegs absolut untauglich, die Auszahlung der bezüglichen Schecksummen zu bewirken, weil die (gehörige) Prüfung der Deckung beziehungsweise der Echtheit der Schecks durch Mitarbeiter der Bank auch unterlassen werden oder es trotz Einhaltung der banküblichen Kontrollmechanismen (versehentlich) zur Auszahlung der Scheckvaluta an den Einreicher kommen kann. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Ansfried Wilhelm L***** und Thomas W***** jeweils des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB sowie Robert W***** des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Ansfried Wilhelm L***** und Thomas W***** jeweils des Verbrechens des versuchten sch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde (ua) Morris T***** (richtig) der Verbrechen des vollendeten (A I) und des versuchten (§ 15 StGB; A II) schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB und der Vergehen des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls nach §§ 127, 15 StGB (D), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (E) sowie des Betruges nach § 146 StGB (F) schuldig erkannt. Seine dagegen erhobene Nichtigkeitsbeschwerde wies der Oberste Gerichtshof mit B... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes St. Pölten als Schöffengericht vom 18. Oktober 2001, GZ 14 Hv 1027/01a-18, wurden Johann S***** und Wolfgang T***** - dieser als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB - im ersten Rechtsgang des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem Urteil des Landesgerichtes St. Pölten als Schöffengericht vom 18. Oktober 2001, GZ 14 Hv 1027/01a-18, wurden Johann S***** und Wolfgang T***** - dieser als ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Schuldsprüche der Mitangeklagten Roland H*****, Friedrich H***** und Thomas N***** sowie einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch aller Angeklagten enthält, wurde Morris T***** (richtig) der Verbrechen des vollendeten (A I) und des versuchten (§ 15 StGB; A II) schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 zweiter Fall StGB und der Vergehen des teils vollendeten, teils versuchten Diebstahls nach §§ 127, 15 StGB (D), der Urkun... mehr lesen...