Norm: StGB §28 CbStGB §127 AStGB §127 EStGB §146 EStGB §147 Abs1 Z1
Rechtssatz: Von einem Rückgabeautomaten ausgedruckte Leergutbons sind als - diebstahlsfähige - selbständige Wertträger anzusehen, wenn sie sich zur jederzeitigen Realisierung eignen, dem Inhaber also ohne weiteres Anspruch auf die darin verkörperte geldwerte Leistung vermitteln. Wer einem - durch Einstellung zum Verkauf angebotener (voller) Flaschen - manipulierten Leergutautom... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz vom 4. April 2002, GZ 4 Hv 32/02v-5, wurde Naser B***** des Vergehens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er am 21. Februar 2001 in Ilz und am 22. Februar 2001 in Untergroßau jeweils Kassierinnen von S*****-Märkten mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, unter der Vorgabe, Leergutkisten ord... mehr lesen...
Gründe: Roland W***** wurde des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (I) und des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB (II) schuldig erkannt. Roland W***** wurde des Verbrechens der Untreue nach Paragraph 153, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB (römisch eins) und des versuchten schweren Betruges nach Paragraphen 15,, 146, 147 Absatz 3, StGB (römisch II) schuldig erkannt. Demnach hat er I) am 7. März 1997 in Mayrhofen... mehr lesen...
Norm: KMG §15 Abs1StGB §146 F
Rechtssatz: Die § 15 Abs 1 Z 1 KMG zu Grunde liegende Tat ist das (zumindest bedingt) vorsätzliche Unterlassen der zeitgerechten Veröffentlichung eines kontrollierten Prospektes trotz gegebener Prospektpflicht. Beim betrügerischen Verkauf von Wertpapieren wird die Täuschung der Anleger durch Fehlen eines kontrollierten (§ 8 KMG) und veröffentlichten (§ 10 KMG) Prospekts über das Wertpapier entscheidend erleichtert.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthaltenden - Urteil wurden die Angeklagten Kurt R***** und Manfred Sch***** des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB (1), Ersterer überdies des Vergehens nach § 15 Abs 1 Z 1 KMG (2) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen - auch rechtskräftige Teilfreisprüche enthaltenden - Urteil wurden die Angeklagten Kurt R***** und Manfred Sch***** des Verbrechens des g... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Werner B***** des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 298 Abs 1 StGB (I) und des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 3 StGB (II) schuldig erkannt, weil er in Groß Mit dem angefochtenen Urteil wurde Werner B***** des Vergehens der Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach Paragraph 298, Absatz eins, StGB (römisch eins) und des Verbrechens des versuchten schweren... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz W***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Franz W***** des Verbrechens der Untreue nach Paragraph 153, Absatz eins und Abs 2 (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt. Danach hat er im Frühjahr 1997 in Kufstein die ihm in seiner Eigenschaft als Liquidator der "Wohnbaugesellschaft K***** GesmbH" durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fre... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Muharrem C***** von der wider ihn erhobenen Anklage, er habe sich im Zeitraum vom 16. Juni 2000 bis 1. März 2001 in Lustenau ein ihm anvertrautes Gut in einem 500.000 S übersteigenden Wert, nämlich Bargeld der Firma NL-Sportwetten GmbH in der Höhe von 611.067,79 S dadurch, dass er dieses teilweise aus der Kassa nahm und für sich behielt bzw teilweise mit diesem Geld Wetteinsätze tätigte, mit dem Vorsatz zugeeignet, sich dadurch unrechtmäßi... mehr lesen...
Norm: StGB §146 C1
Rechtssatz: Ein Vermögensschaden, der aufgrund der Verfügung des Getäuschten eingetreten ist, bildet das letzte Merkmal des äußeren Tatbestandes. Bei Beurteilung dieses Elements sind sowohl tatsächliche als auch rechtliche Umstände zu klären, es handelt sich um eine gemischte Frage. Zunächst sind auf der Tatsachenebene die wirtschaftlichen Effekte einer täuschungsbedingten Handlung, Duldung oder Unterlassung (zB: Übergabe ein... mehr lesen...
Gründe: Johann H***** wurde des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er in Innsbruck seine im Familienrecht begründete Unterhaltspflicht gegenüber der am 4. August 1981 geborenen Anna H***** gröblich verletzt hat, indem er von August 1996 bis 4. August 2000 mit Ausnahme minimaler Teilzahlungen in den Jahren 1996 und 1998 nur unzureichende oder keine Unterhaltszahlungen leistete, und dadurch bewirkte, dass der Unterhalt oder die... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Leopold W*****, Manfred M***** und Bruno L***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurden Leopold W*****, Manfred M***** und Bruno L***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 3,, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach haben Leopold W*****, Manfred M***** und Bruno L*****... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Egon Walter F***** des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Egon Walter F***** des Verbrechens der Untreue nach Paragraph 153, Absatz eins und Absatz 2, zweiter Fall StGB schuldig erkannt. Danach hat er im April 1999 in Liechtenstein im bewussten und gewollten Zusammenwirken mit dem abgesondert verfolgten Rudolf R***** die ihm in seiner Eigenschaft als Di... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Erna M***** - abweichend von der wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall StGB erhobenen Anklage - des Vergehens nach § 63 Abs 2 Z 1 zweiter Fall LMG schuldig erkannt, weil sie als Geschäftsführerin und Verantwortliche der Anton M***** GmbH in der Zeit vom 6. Juni 2000 bis 31. August 2000 in Untersiebenbrunn Lebensmittel, nämlich 348.233 kg konventionell angebaute Kartoffeln und 20.4... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Johann S***** und Wolfgang T***** des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB, Wolfgang T***** als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB, schuldig erkannt. Die Qualifikation des § 302 Abs 2 zweiter Satz StGB wurde - abweichend von der Anklage (ON 10) - nicht angenommen. Darnach haben vom 6. Oktober 1998 bis 15. November 1999 in Ruprechtshofen Mit dem angefochtenen Urteil wurden Johann S***** und Wolfgang T***** ... mehr lesen...
Gründe: Martina W***** wurde mit dem angefochtenen Urteil, das sie betreffend rechtskräftige Teilfreisprüche enthält und in Ansehung des Mitangeklagten Bernd S***** unbekämpft geblieben ist, des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Martina W***** wurde mit dem angefochtenen Urteil, das sie betreffend rechtskräftige Teilfreisprüche enthält und in Ansehung des Mitang... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A5StGB §146 EStGB §149 Abs2
Rechtssatz: Die Angeklagten haben die inkriminierten Tathandlungen nicht gesetzt, um gratis telefonieren zu können, sich also das Entgelt für die Leistung zu ersparen, sondern um auf manipulative und bestimmungswidrige Weise Gesprächsgebühren zu erzeugen, die wiederum Grundlage einer durch Täuschung physischer Personen, nämlich Bediensteter der Telekom, erlangten fortlaufenden (unrechtmäßigen) Einnahm... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftig gewordenen Schuldspruch des Mitangeklagten Alexander S***** umfassenden Urteil wurden die Angeklagten Gordan K***** und DI Klaus P***** des Verbrechens des teils beim Vesuch gebliebenen gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen rechtskräftig gewordenen Schuldspruch des Mitangeklagten Alexander S***** umfassenden Urteil wurden die Ange... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Freisprüche enthält, wurden Erich B*****, Ing. Franz S*****, Ing. Robert St*****, Ing. Johann M*****, Ing. Gerhard R*****, Franz G***** und Ing. Anton J***** des Vergehens des Kartellmissbrauchs nach § 129 Abs 1 KartG 1988 (I A und B) und des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren, teils vollendeten und teils versuchten Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB (II) schuldig erkannt und zu Geldstrafen ... mehr lesen...
Gründe: Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Herbert R*****: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Herbert R***** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z l, Abs 3, 148 zweiter Fall und 15 StGB (A/1, 3, 4 und 10), des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs 1, Abs 2 zweiter Fall StGB, teilweise als Beteiligter nach § 12 zweiter Fall StGB (B/I, II und V) und der Vergehen der fahrlässigen ... mehr lesen...
Gründe: Zdenka G***** und Manfred N***** wurden des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach §§ 15, 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 3 StGB, Zdenka G***** als Beteiligte nach § 12 (zu ergänzen: dritter Fall) StGB, schuldig erkannt. Zdenka G***** und Manfred N***** wurden des Verbrechens des versuchten schweren Betruges nach Paragraphen 15,, 146, 147 Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 3, StGB, Zdenka G***** als Beteiligte nach Paragraph 12, (zu ergänzen: dritter Fall) StGB, ... mehr lesen...
Norm: StGB §146StGB §147StPO §281 Abs1 Z9 litaStPO §281 Abs1 Z9 litb
Rechtssatz: Das Erstgericht ist - zufolge mangelnder strafrechtlicher Relevanz - keinesfalls verhalten festzustellen, hinsichtlich welcher Fakten die Bank und hinsichtlich welcher die jeweiligen Kontoinhaber durch den Betrug des Täters geschädigt wurden (Der Täter hat Angestellte von Banken durch die Vorgabe, jeweils über die Guthaben von Kundenkonten verfügungsberechtigt zu s... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Josef T***** des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 und Abs 2, 148 zweiter Fall und 15 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde der Angeklagte Josef T***** des Verbrechens des teils versuchten, teils vollendeten gewerbsmäßig schweren Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz eins, Ziffer eins und Absatz 2,, 148 zweiter Fall und 15 St... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurden Friedrich K***** und Margit K***** (I) des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Deliktsfall StGB; Margit K***** überdies (II) des Vergehens nach § 114 Abs 1 und Abs 2 ASVG schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil, das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Teilfreispruch enthält, wurden Friedrich K***** und Margit K***** (römisch eins) d... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen gingen von folgendem Sachverhalt aus: Zwischen den Streitteilen, der klagenden und gefährdeten österr. Bank (im Folgenden nur klagende Partei) und der beklagten und gefährdenden algerischen Bank (im Folgenden nur beklagte Partei), war u.a. die Anwendbarkeit der von der Internationalen Handelskammer herausgegebenen "Einheitlichen Richtlinien und Gebräuche für Dokumentenakkreditive, Revision 1993" (IHK-Publikation Nr. 500, daher auch ERA 1993 oder ERA 50... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A5StGB §146 GStPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Nach (nunmehr) gefestigter Judikatur zum "Behördenbetrug und Prozessbetrug" sind vorsätzliche falsche Angaben einer Partei gegenüber der Behörde zur Erlangung vermögensrechtlicher Leistungen auch dann als Täuschung über Tatsachen zu beurteilen, wenn die Behörde zur Überprüfung der Angaben verpflichtet ist und wenn keine falschen Beweismittel und Bescheinigungsmittel aufgeboten wurd... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil (das auch einen in Rechtskraft erwachsenen Freispruch vom Vergehen der Veruntreuung eines Betrages von 200.000 S aus einem Zinsendepot und - rechtlich verfehlt, vgl Mayerhofer StPO4 § 259 E 68a, § 260 E 32b - vom Vergehen der fahrlässigen Krida betreffend den Zeitraum vom 31. März bis Ende November 1984 enthält) wurde Dipl. Ing. Dr. Wilhelm P***** (im zweiten Rechtsgang) der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a und b Fin... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Dem gegenständlichen Verfahren liegt ein Anspruch des klagenden Haushaltsversicherers gegen den Beklagten auf Ersatz von Prozesskosten zugrunde, die der Klägerin in einem Vorprozess erwachsen sind. Dieser Vorprozess war von einem Versicherungsnehmer der Klägerin angestrengt worden; es ging dabei um die Gewährung von Versicherungsschutz im Zusammenhang mit einem Traktorunfall. Der Beklagte fungierte in diesem Vorprozess ... mehr lesen...
Gründe: Dr. Johann M***** wurde nach Teilkassierung des erstinstanzlichen Urteils vom 9. Dezember 1999 durch Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 26. Juni 2000 (12 Os 43/00 = ON 223) und daran orientierter Modifizierung der dem Anklagevorwurf zugrunde gelegten Schadensbeträge durch den Staatsanwalt in der Hauptverhandlung vom 24. November 2000 (355/X) im zweiten Rechtsgang - unter Einbeziehung bereits rechtskräftiger Schuldsprüche wegen der Verbrechen des gewerbsmäßigen s... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmuth B***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach §§ 146, 147 Abs 2, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen Urteil wurde Helmuth B***** des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen Betruges nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 2,, 148 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er in Wien gewerbsmäßig mit dem Vorsatz unrechtmäßiger Bereicherung Angestellte der Firmen O*****, M***** und C**... mehr lesen...
Norm: StGB §146 A3StGB §146 A4
Rechtssatz: Die Ausführung eines Betruges kann in der Täuschung über die Erfüllung eines Vertrages bestehen (Erfüllungsbetrug), wobei eine Täuschung anlässlich des Vertragsabschlusses (Eingehungsbetrug) in diesem Fall nicht erforderlich ist. Es genügt, wenn der betrügerische Vorsatz zum Zeitpunkt der Täuschung über die Vertragserfüllung vorliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...