RS OGH 1987/12/10 12Os150/87

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Veröffentlicht am 10.12.1987
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Norm

StGB §146 A3

Rechtssatz

In der Bestellung von Waren bzw in der Inanspruchnahme von Dienstleistungen kommt nach den Regeln redlichen Geschäftsverkehr schlüssig sowohl die Fähigkeit als auch die Bereitschaft zum Ausdruck, die gleichzeitig übernommenen Zahlungsverpflichtungen auch vertragskonform zu erfüllen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitsleistung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0094232

Dokumentnummer

JJR_19871210_OGH0002_0120OS00150_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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