Norm: StGB §143 Fall3 D
Rechtssatz: Durch ihre Abwesenheit und ihre Handlungen am Tatort bei der Gewaltanwendung einander unterstützende Gesellschaftstäter haften wechselseitig für den schweren Verletzungserfolg. Entscheidungstexte 11 Os 182/81 Entscheidungstext OGH 11.01.1982 11 Os 182/81 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: StGB §143 Fall3 D
Rechtssatz: Die Zurechnung des schweren Verletzungserfolgs erfordert einen deliktsspezifischen Zusammenhang mit den Gewalthandlungen. Entscheidungstexte 11 Os 182/81 Entscheidungstext OGH 11.01.1982 11 Os 182/81 12 Os 137/82 Entscheidungstext OGH 14.10.1982 12 Os 137/82 ... mehr lesen...
Norm: StGB §143 Fall3 D
Rechtssatz: "Jemand" kann das Raubopfer oder eine von diesem (und den Tätern) verschiedene Person sein. Entscheidungstexte 11 Os 182/81 Entscheidungstext OGH 11.01.1982 11 Os 182/81 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0094218 Dokumentnummer JJR_19820111_O... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Alexander A und Harald B (A.) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB sowie der Vergehen (B.) des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 und 2 StGB, (C.) der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB und (D.) der Fälschung besonders geschützter Urkunden nach §§ 223 Abs 2, 224 StGB sowie B überdies (E.) des Diebstahls nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z 3 StGB schuldig erkannt. Darn... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 18. Dezember 1947 geborene Landwirt Horst A des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 8. September 1979 in Strobl in Gesellschaft des bereits rechtskräftig verurteilten Helmut B als Beteiligten (§ 12 StGB) der Erika C einen Bargeldbetrag von etwa DM 20,-- und eine Flasche Magenbitter im Wert von S 528,-- durch Einbruch in das Bahnhofsbuffet mit dem Vorsatz ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden - neben anderen Angeklagten - der am 14.Juni 1963 geborene Elektroinstallateurlehrling Egon C und der am 12.Februar 1965 geborene Autolackiererlehrling Alfred B (u.a.) des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 (erster Fall) StGB. schuldig erkannt, weil sie am 10.Mai 1981 (abends) in Perchtoldsdorf, zusammen mit den jugendlichen Mitangeklagten Gerhard A und Heinz D sowie den gesondert verfolgten Erwachsenen Gottfried E ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 8.September 1961 geborene Dreher Ernst A, der am 22.Dezember 1960 geborene Mechaniker Christian B und der am 21.Juni 1961 geborene Gartenarbeiter Roland C auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 StGB., Ernst A und Christian B des weiteren des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 20. August 1965 geborene Mehmet Ali A (außer einer weiteren strafbaren Handlung - § 83 Abs 1 StGB), ferner der am 10. November 1964 geborene Ramazan B und schließlich der am 4. Jänner 1967 geborene Ayhan C, drei Jugendliche türkischer Staatsangehörigkeit, des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 StGB schuldig erkannt, weil sie am 19. März 1981 in Feldkirch in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) dadurch, daß A d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die am 16.Oktober 1948 geborene beschäftigungslose Gabriele A und der am 24.Juni 1953 geborene zuletzt ebenfalls beschäftigungslose Leszek B des Verbrechens des schweren gewerbsmäßigen (Gesellschafts-)Diebstahls nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z. 1, 128 Abs 1 Z. 4, 130 erstem Fall StGB. (Punkt I. des Schuldspruches), der Vergehen der dauernden Sachentziehung nach § 135 (im Urteil auf S. 350 unrichtig § 35) Abs 1 und Abs 2 zweitem Fall (im Urte... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht verhängte über den Angeklagten gemäß § 202 Abs 1 StGB. eine Freiheitsstrafe in der Dauer von 6 Monaten, die es gemäß § 43 Abs 1 StGB. unter Setzung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachsah. Hiebei wertete es als erschwerend keinen Umstand, wogegen es als mildernd den bisherigen ordentlichen Wandel des Angeklagten in Betracht zog. Rechtliche Beurteilung Die Berufung des Angeklagten, mit der er eine Herabsetzung des Strafausmaßes... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen, welche die bezüglichen Hauptfragen jeweils stimmeneinhellig bejaht hatten, beruhenden Urteil wurde der am 24.Jänner 1963 geborene Sägearbeiter Reinhold A I. des Vergehens der (in Ansehung eines Mopeds im Wert von ca. 6.000 S begangenen) Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und 2 StGB.; II. des Vergehens des unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs nach § 136 Abs 1 StGB.; III. des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB. und IV. des (damit in Ta... mehr lesen...
Gründe: Die am 9.Juni 1957 geborene Helga A und die am 4.August 1960 geborene Liane B wurden des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143, erster Fall, StGB. schuldig erkannt. Die Geschwornen hatten die, getrennt nach den beiden Angeklagten, gestellten Hauptfragen, eingeschränkt auf einen Betrag von 4.000 S, einhellig bejaht. Den Angeklagten liegt darnach zur Last, am 20.Mai 1980 in Gesellschaft dem Karl C durch Gewalt gegen seine Person, nämlich Zufallbringen, Festhal... mehr lesen...
Norm: StGB §143 A
Rechtssatz: Raubgenosse ist nicht nur der unmittelbare Täter im Sinne des ersten Falles des § 12 StGB, sondern auch - unter der Voraussetzung gleichzeitiger Anwesenheit am Tatort zur Tatzeit und des Einverständnisses mit den unmittelbaren Täter - jeder, der die Ausführung des Raubes im Sinn eines sonstigen Tatbeitrages (dritter Fall des § 12 StGB) fördert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §143 B
Rechtssatz: Ein etwa dreißig Zentimeter langer Schraubenzieher ist Waffe im Sinn des § 143 StGB. Entscheidungstexte 9 Os 45/81 Entscheidungstext OGH 19.05.1981 9 Os 45/81 13 Os 76/06k Entscheidungstext OGH 23.08.2006 13 Os 76/06k Vgl auch; Beisatz: Hier: Circa 20 cm langer Kreuzschraubenzieher. (T... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden u.a. der am 21. Juni 1962 geborene (zur Tatzeit noch jugendliche) Hilfsarbeiter Michael B und der am 26. Mai 1963 geborene Hilfsarbeiter Bruno A zu A des Urteilsspruches des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 StGB., B zu B I a 1 bis 6, 24 und 25, b 2, II 1 des Urteilsspruches und A zu B I a 1 bis 23, b 1, II 1 bis 4 des Urteilsspruches des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Ein... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auf den Wahrspruch der Geschwornen beruhenden - angefochtenen Urteil wurde Johann A des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 (Abs. 1), 143 (zweiter Fall) StGB. schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er am 25.April 1980 in Amstetten ein Messer in der Hand hielt und Hubert B mit den Worten 'Wennst mirs Geld net gibst, stich i di ab' zur Übergabe des Bargelds aufforderte, dem Genannten durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben einen Geldbetrag ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen die am 9.August 1962 geborene beschäftigungslose Doris A, der am 29.Juli 1963 geborene Installateurlehrling Heinz C - zur Tatzeit beide noch Jugendliche - und der am 14.Jänner 1960 geborene Installateurhelfer Karl B des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB und Doris A überdies des Vergehens des Diebstahls nach dem § 127 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Laut dem Urteilsspruch hatten die drei Angek... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 9. Mai 1959 geborene, beschäftigungslose Angeklagte Johann A A) schuldig erkannt: 1.) des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB; 2.) des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach dem § 88 Abs. 1 und Abs. 4 (erster Deliktsfall) StGB (: Verkehrsunfall vom 5. Juli 1980 im Gemeindegebiet von Gschnaidt bei Kilometer 1,450 der Landesstraße 350); 3.) des Vergehens nach dem § 36 Abs.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen der am 17. April 1956 geborene Boris B und der am 21. Mai 1953 geborene Dragoslav C - zwei beschäftigungslose jugoslawische Staatsbürger - des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 StGB (Punkt A/1/ des Schuldspruchs), Boris B außerdem des Vergehens der Körperverletzung als Beteiligter nach §§ 12, 83 Abs. 1 StGB (Punkt A/3/ des Schuldspruchs) und Dragoslav C eben dieses Vergehens n... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 14. Jänner 1958 geborene Versicherungsvertreter Peter A des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB (Punkt A. des Urteilssatzes) und des Vergehens der Fälschung besonders geschützter Urkunden als Beteiligter nach §§ 12, 223 Abs 2, 224 StGB (Punkt B.) schuldig erkannt. Mit seiner auf die Nichtigkeitsgründe des § 281 Abs 1 Z 5 und 10 StPO gestützten Nichtigkeitsbes... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 9. August 1961 geborene beschäftigungslose Heinz A und der am 19. April 1960 geborene Hilfsarbeiter Peter B auf Grund des - im übrigen teilweise (bezüglich seines die Anklage wegen Verbrechens des versuchten schweren Raubes betreffenden Teiles) gemäß § 334 StPO ausgesetzten - Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs 1 und Abs 2 Z 1, 128 Abs... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden - angefochtenen Urteil wurden Alois A und Franz B des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB schuldig erkannt, begangen dadurch, daß sie am 15. April 1980 in Wien im einverständlichen Zusammenwirken (richtig: in Gesellschaft) als Beteiligte (§ 12 StGB) dem Hubert C mit Gewalt und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) unter Verwendung einer W... mehr lesen...
Norm: StGB §142 BStGB §142 DStGB §143 B
Rechtssatz: Hat das Opfer den Gewahrsam an einer ihm gehörenden Schußwaffe noch nicht verloren (weil sie der Täter bloß ergriffen hat) und verwendet sie der Täter zur räuberischen Bedrohung, um sie in seinen Gewahrsam zu bringen, haftet er nach § 143 zweiter Fall StGB. Entscheidungstexte 10 Os 192/80 Entscheidungstext OGH 13.02.1981 10 Os ... mehr lesen...
Gründe: Der am 23. August 1962 geborene Ewald A wurde mit dem angefochtenen Urteil der Verbrechen der teils vollendeten und teils versuchten Notzucht nach §§ 201 Abs 1, 15 StGB (Pkte A und B) sowie der versuchten Nötigung zum Beischlaf nach §§ 15, 202 Abs 1 StGB (Pkt C) und der Vergehen der Nötigung zur Unzucht nach § 204 Abs 1 StGB (Pkt D) sowie der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (Pkt E) schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Wien und Langenzersdorf A) am 12. Juni 1980 die... mehr lesen...
Gründe: Das Schöffengericht erkannte den am 31. Jänner 1950 geborenen Verkäufer Friedrich A des Verbrechens der Notzucht nach § 201 Abs. 1 StGB. schuldig und verurteilte ihn nach der genannten Gesetzesstelle zu einer Freiheitsstrafe. Nach den Urteilsannahmen hatte der Angeklagte am 23. März 1980 in Schladming die Gerlinde B mit Gewalt, indem er sie zu Boden warf, sie festhielt und ihr die Kleider vom Leib riß, sowie mit Drohung, indem er sich zu ihr äußerte, er werde ihren
Kopf: gege... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8. Mai 1962 geborene, zur Tatzeit sohin jugendliche Wolfgang A (unter anderem) des Verbrechens des ('minderschweren') Raubes nach § 142 (zu ergänzen: Abs. 1 und) Abs. 2 StGB schuldig erkannt, weil er am 22. September 1979 in Leopoldsdorf bei Wien mit Gewalt gegen eine Person, nämlich Versetzen eines Stoßes, dem Josef B zwei Stangen Zigaretten Marke 'Marlboro' im Werte von 500 S mit Bereicherungsvorsatz weggenommen hat, wobei der Raub... mehr lesen...
Norm: StGB §127 D1StGB §143 A
Rechtssatz: "In Gesellschaft eines Beteiligten" wird die Tat nur dann verübt, wenn auch der Beteiligte Täter desselben Delikts ist, mithin dessen Vorsatz auf Vollendung dieses Deliktstypus gerichtet ist und dessen wesentliche Tatbestandsmerkmale umfaßt. Entscheidungstexte 9 Os 148/80 Entscheidungstext OGH 11.11.1980 9 Os 148/80 Veröff: SSt 51/50... mehr lesen...
Norm: StGB §143 A
Rechtssatz: Verübt der unmittelbare Täter einen Raub, während der Vorsatz seines Gehilfen (hier: Aufpasser) nur auf die Förderung eines (Gesellschaftsdiebstahls) Diebstahls gerichtet ist, so ist die Qualifikation des § 143 erster Fall StGB (mangels Beteiligung am selben Delikt) nicht gegeben. Entscheidungstexte 9 Os 148/80 Entscheidungstext OGH 11.11.1980 9 Os ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 D1StGB §143 A
Rechtssatz: Als "Raubgenossen" (ebenso wie als "Diebsgenossen") kommen Personen, die hiefür nicht bestraft werden können, wie etwa Strafunmündige oder Zurechnungsunfähige, nur dann in Betracht, wenn sie sich an der Tat in Kenntnis, daß es sich um einen Raub (einen Diebstahl) handelt, beteiligen und nicht bloß als "Werkzeug" wirken. Der Räuber (oder Dieb), der sich eines gutgläubigen Helfers bedient, erfüllt nicht d... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5.März 1952 geborene zuletzt beschäftigunglos gewesene Walter A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen wie folgt schuldig erkannt: A) 1. Er hat am 5.November 1979 in Linz dadurch, daß er Roman B mit einem Pflasterstein, sohin unter Verwendung einer Waffe, Schläge gegen den
Kopf: versetzte, mit Gewalt gegen eine Person dem Genannten fremde bewegliche Sachen, nämlich 2.000 S Bargeld, mit dem Vorsatz abgenötigt zu haben, durch deren Z... mehr lesen...