Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 28. Jänner 1961 geborene Bäckergeselle Johann A des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs 1, 143 StGB und des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs 1, 128 Abs 1 Z 4 StGB schuldig erkannt. Die Entscheidung gründet sich auf den Wahrspruch der Geschwornen, welche die in Richtung versuchten schweren Raubes gestellte 1. Hauptfrage ebenso wie die auf (insgesamt schweren) Diebstahl (in drei Fälle... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Kurt A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen der (in Tateinheit begangenen) Verbrechen des Mordes als Beteiligter nach §§ 12 (3.Fall), 75 StGB. und des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143, erster Fall, StGB. schuldig erkannt. Er hat am 22.Dezember 1981 in Wien (I) zur Tat des abgesondert verfolgten Armin B, der den Johann C durch Würgen mit den Händen, Bedecken des Gesichtes mit einem Polster und Zuziehen einer Schlinge um den Hals ... mehr lesen...
Norm: StGB §15 FStGB §75 EStGB §142 Abs1 EStGB §143 C
Rechtssatz: Bei einem Raubmordversuch treffen die Tatbestände des (allenfalls nach dem ersten und/oder zweiten, nicht aber des dritten - oder vierten - Anwendungsfalles des § 143 StGB qualifizierten) Raubes (§ 142 Abs 1 StGB) und des versuchten Mordes (11 15, 75 StGB) eintätig zusammen (wie SSt 46/75). Entscheidungstexte 10 Os 73/83 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.März 1964 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Bäckergeselle Harald A auf Grund einstimmiger Bejahung der Hauptfrage durch die Geschwornen des Verbrechens des versuchten schweren Raubs nach §§ 15, 142 Abs. 1, 143, erstem Satz, StGB. schuldig erkannt. Darnach hat er am 28. Oktober 1982 in Graz versucht, der Erika B die Tageslosung in der Höhe von mindestens 3.000 S wegzunehmen oder abzunötigen, indem er eine geladene Gaspis... mehr lesen...
Norm: StGB §143StGB §305StGB §307 Z2
Rechtssatz: Die Geschenkannahme leitender Angestellter eines Unternehmens ist gegenüber der Untreue und die Verleitung zu Pflichtwidrigkeiten gegenüber dem Beitrag zur Untreue materiell subsidiär. Entscheidungstexte 12 Os 121/82 Entscheidungstext OGH 17.05.1983 12 Os 121/82 Veröff: SSt 54/42 = EvBl 1984/18 S 49 = JBl 1983,545 (Anmerkung L... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 5. Mai 1961 geborene beschäftigungslose Manfred Johann A und der am 2. Februar 1961 geborene Versicherungsangestellte Werner B auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143, 1. und 2. Deliktsfall, StGB schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, in Graz (und im Faktum A 5 in Fernitz) nachgenannten Personen durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben unter Verwendu... mehr lesen...
Gründe: Der am 25.August 1960 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Maurer Andreas A sowie der am 20.Mai 1959 geborene, zuletzt gleichfalls beschäftigungslos gewesene Maler Friedrich B wurden des Verbrechens des schweren Raubs nach §§ 142 Abs. 1, 143 StGB. (1), B überdies des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB. (3) schuldig erkannt. Darnach haben sie (zu 1) am 17.Mai 1982 gegen 1 Uhr früh in Neumarkt an der Ybbs beim Hubertendorf-Badesee in Gesellschaft als ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen der am 10.September 1962 geborene Kellner Emanuel Ernst A der in Tateinheit begangenen Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB. und des schweren Raubs nach §§ 142 Abs. 1, 143 (1. und 2. Anwendungsfall) StGB. und der am 9.September 1959 geborene Schriftsetzer Johann B des Verbrechens des schweren Raubs nach §§ 142 Abs. 1, 143 (1., 2. und letzter Anwendungsfall) StGB. schuldig erkannt. Die Angeklagten h... mehr lesen...
Norm: StGB §75 EStGB §142 Abs1 EStGB §143 D
Rechtssatz: Wenn ein Raubgenosse dem anderen die Waffe gibt, mit der letzterer den Überfallenen dann vorsätzlich tötet, so haftet der Tötende sowohl für Mord (§ 75 StGB) als auch für Raub in Gesellschaft unter Verwendung einer Waffe (§§ 142 Abs 1, 143, erster und zweiter Fall, StGB). Den Raubgenossen, der die Waffe bloß zur Verwendung beim Raub beistellte, belasten sowohl der Bedingungszusammenhang al... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 19.April 1960 geborene Autoverkäufer Karl A, der am 18.Mai 1961 geborene Maschinenschlosser Willibald Ernst B, der am 17.Oktober 1959 geborene Bürokaufmann Peter C und der am 25.September 1962 geborene Gas- und Wasserleitungsinstallateur Siegfried D des Verbrechens der teils vollendeten, teils versuchten Notzucht nach §§ 201 Abs 1 und 15 StGB (Punkt I 1 des Urteilssatzes), der Angeklagte Willibald Ernst B außerdem des Verbrechens (r... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurden der am 27. April 1963 geborene Daniel A und der am 30. September 1963 geborene Walter B des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142, 143 StGB und des Vergehens nach dem § 36 Abs. 1 lit a WaffenG schuldig erkannt, weil sie am 10. Juni 1982 A) in Großram in Gesellschaft als Beteiligte dadurch versuchten, dem Tankwart Stipar C durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib... mehr lesen...
Norm: StGB §143 Fall1 CWaffG §36 Abs1
Rechtssatz: Idealkonkurrenz möglich (Seite 7 f des Os-Aktes). Entscheidungstexte 11 Os 10/83 Entscheidungstext OGH 23.02.1983 11 Os 10/83 Veröff: EvBl 1984/19 S 53 = SSt 54/12 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0082256 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen, welche die bezüglichen Hauptfragen jeweils stimmeneinhellig - mit einer bloß den Wert der Diebsbeute betreffenden Beschränkung - bejaht hatten, beruhenden Urteil wurde der am 25.März 1963 geborene Hilfsmonteur Peter A der Verbrechen I. des versuchten schweren Raubs nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 StGB sowie II. des Diebstahls nach §§ 127 Abs 1, 129 Z 1 und 2 StGB schuldig erkannt und hiefür nach § 143 (ersichtlich: erster Strafsatz) StG... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde u.a. der am 15.Mai 1961 geborene Angeklagte Josef A des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs. 1, 143 (1. Satz, 1. und 2. Fall) StGB schuldig erkannt, weil er und der am 27.Feber 1958 geborene Mitangeklagte Josef B am 22.Jänner 1982 in Wien in Gesellschaft als Beteiligte durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben unter Verwendung einer Waffe der Ulrike C die dem Inhaber ... mehr lesen...
Gründe: Der am 25. Juli 1963 geborene, zuletzt beschäftigungs- und unterstandslos gewesene Peter Z*** wurde des Verbrechens des versuchten schweren Raubs nach ÖÖ 15, 142 Abs. 1, 143 StGB und des Vergehens des schweren Diebstahls nach ÖÖ 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, in Wien zu 1: am 16. September 1981 die Leopoldine B*** mit einer Waffe, nämlich einem Regenschirm (Herrenknirps mit Knauf), auf den
Kopf: geschlagen zu haben, worauf er ihr eine Sc... mehr lesen...
Norm: StGB §143 B
Rechtssatz: Ein zusammenlegbarer Regenschirm (Verwendungserfolg: Bluterguß am
Kopf: ) ist eine Waffe. Entscheidungstexte 13 Os 158/82 Entscheidungstext OGH 16.12.1982 13 Os 158/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0093923 Dokumentnummer JJR_19821216_OGH0002_013... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12.März 1964 geborene Autospenglerlehrling Harald B (außer anderen Angeklagten) des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1, 129 Z. 3 StGB (Punkte A 1. und 2. des Urteilssatzes) und des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB (Punkt B) schuldig erkannt, weil er zu A: 1. in Wien und anderen Orten im Dezember 1979 in Gesellschaft der bereits rechtskräftig abgeurteilten Andreas A... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.April 1943 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Georg A (zu 1) des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs. 1, 143 erster (und ersichtlich gemeint: auch zweiter) Fall StGB und (zu 2) des Vergehens nach § 36 Abs. 1 lit. a WaffenG. schuldig erkannt. Darnach hatte er in Wien am 17. September 1981 in Gesellschaft des abgesondert verfolgten Radoslav B als Raubgenossen durch gegen Bedienstete und Kunden des Postamts Faulm... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden (A) Gilbert A und Johannes B des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs. 1, 143 (erster und dritter Fall) StGB sowie (B) B überdies des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs. 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 StGB (mit einem Beutewert von 16.200 S) schuldig erkannt. Als Raub liegt ihnen zur Last, am 3. September 1981 in Innsbruck vorsätzlich in Gesellschaft als Bete... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26. März 1955 geborene, zuletzt beschäftigungslose Bernhard A des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143 1. Satz 2. Deliktsfall StGB schuldig erkannt, weil er am 7. Feber 1982 in Graz mit Gewalt unter Verwendung einer Waffe dem Michael B Bargeld im Gesamtbetrag von S 100,-- und einen Silberring im Wert von S 400,-- mit dem Vorsatz weggenommen hat, sich durch Zueignung dieser Gegenstände unrechtmäßig zu bereichern, inde... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 3.März 1965 geborene Hilfsarbeiter Anton A und der am 17.Februar 1966 geborene Schüler Thomas Mario B des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB schuldig erkannt; nach Inhalt des Urteils haben sie am 7.Juli 1981 in Braunau/Inn in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) dadurch, daß sie Maria C deren Tasche entrissen und ihr einen Stoß versetzten, wodurch Maria C zu Boden stürzte und eine Distorsion a... mehr lesen...
Norm: StGB §143 B
Rechtssatz: Ein abgeschlagenes Trinkglas mit scharfzackigen Rändern, das geeignet ist, einer Verunstaltung herbeizuführen und - bei stichartiger Anwendung im Halsbereich des Opfers - allenfalls sogar lebensbedrohend sein kann, fällt unter den erweiterten Waffenbegriff des § 143 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 40/82 Entscheidungstext OGH 28.04.1982 11 Os 40/82... mehr lesen...
Gründe: Der am 14.Oktober 1958 geborene, beschäftigungslose Helmut Otto A wurde auf Grund des einstimmigen Wahrspruchs der Geschwornen der Verbrechen des schweren Raubs nach § 142 Abs 1, 143, zweitem Fall, StGB und des Diebstahls durch Einbruch nach § 127 Abs 1, 129 Z. 1 StGB schuldig erkannt. Die Zusatzfrage nach seiner Zurechnungsunfähigkeit zur Zeit des Raubs wurde von den Geschwornen einstimmig verneint, die Eventualfrage nach dem Vergehen der Begehung einer mit Strafe bedrohten... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 7.Mai 1959 geborene beschäftigungslose Gheorghe A und der am 26.Oktober 1953 geborene beschäftigungslose Eugen B - zwei rumänische Flüchtlinge - des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 (erster Anwendungsfall) StGB schuldig erkannt. Die Geschwornen hatten die beiden im Sinne der Anklage gestellten Hauptfragen 1 und 4 (hinsichtlich Gheorghe A stimmeneinhellig, hinsichtlich Eugen B mit 5:3 Stimmen) bejaht, womit ein... mehr lesen...
Norm: StGB §143 B
Rechtssatz: Ein 37,5 Zentimeter langer, 2,2 x 1,7 Zentimeter starker vierkantiger Gummistab mit einem Gewicht von einhundertfünfundsechzig Gramm, der bei Benützung als Schlagwerkzeug einen "enormen Zug" aufweist, ist Waffe im Sinne des § 143 StGB. Entscheidungstexte 11 Os 5/82 Entscheidungstext OGH 24.03.1982 11 Os 5/82 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 28. Oktober 1962 geborene beschäftigungslose Alfred A und der am 22. August 1961 geborene Marion B (auf Grund des jeweiligen Wahrspruchs der Geschwornen) wie folgt schuldig erkannt: Alfred A des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1 sowie 3, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 2 StGB (I), der Vergehen der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs. 1 StGB (II) und nach § 36 Abs. 1 lit. a und e Waf... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 6. Dezember 1962 geborene Gelegenheitsarbeiter Hugo A, der am 4. März 1962 geborene Elektrikergehilfe Günther D und der am 9. Juli 1961 geborene Sattler- und Riemergeselle Dieter E des Vergehens des versuchten Diebstahls nach § 15, 127 Abs. 1, Abs. 2 Z 1 StGB (Punkt A des Urteilssatzes), der am 25. Februar 1962 geborene Fliesenleger Gerhard B und der am 3. August 1961 geborene Verkaufsfahrer Peter C des Vergehens des teils vollbrach... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde unter anderem Christian A des (in der Zeit vom 19.Juni bis zum 14.August 1980 in Wien und an einem anderen Ort in vier Fällen durch überfälle auf einen Supermarkt, auf zwei Geldboten und auf ein Bankinstitut in Gesellschaft sowie unter Verwendung von Waffen begangenen) Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB (mit einem Wert der gesamten Raubbeute von ... mehr lesen...
Gründe: Der am 29.Dezember 1961 geborene, zur Zeit des Raubs noch jugendliche Angeklagte Günther A wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubs nach § 142 Abs 1, 143 StGB und des Vergehens der unerlaubten Abwesenheit nach § 8 MilStG. schuldig erkannt. Die Geschwornen hatten die an sie gerichtete Hauptfrage 1, ob der Angeklagte schuldig sei, Ende 1979 in Wien in Gesellschaft des abgesondert verfolgten Jugendlichen Josef B als Beteiligten dadurch ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die Angeklagten Franz A und Harald B auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach den § 142 Abs. 1, 143 (erster und dritter Fall) StGB schuldig erkannt. Den Schuldspruch bekämpft lediglich der Angeklagte Franz A mit einer auf die Z. 6 und 12 des § 345 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde. Unter dem erstgenannten Nichtigkeitsgrund rügt er zunächst zu Unrecht das Unterbleiben einer nach dem Vorl... mehr lesen...