Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 1.Juli 1961 geborene Briefträger Ernst A des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den § 15, 142 Abs. 1, 143 StGB. und des Vergehens des Diebstahls nach § 127 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt, weil er in der Nacht zum 24.Juni 1978 in Wien A) dadurch versucht hat, der Prostituierten Waltraude B mit Gewalt gegen ihre Person fremde bewegliche Sachen, nämlich Bargeld, unter Verwendung einer Waffe mit dem Vorsatz wegzunehmen, sic... mehr lesen...
Norm: StGB §143 A
Rechtssatz: Raubgenosse ist auch, wer (einverständlich mit den übrigen Tätern) die Beute am Tatort entgegennimmt und sie (zur Sicherung) weitergibt. Entscheidungstexte 11 Os 188/78 Entscheidungstext OGH 06.03.1979 11 Os 188/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0093832 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17. Juli 1961 geborene Angestellte Abraham A des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs. 1, 143 StGB schuldig erkannt, weil er am 5. Mai 1978 in Wien in Gesellschaft als Beteiligter (§ 12 StGB) mit den abgesondert verfolgten Erwachsenen David B, Gyula C und Viktor C dadurch, daß er - während Gyula und Viktor C die Geschäftsfrau Sylvia D ablenkten - mit einer geladenen Gaspistole in deren Geschäftslokal stürmt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 12. Oktober 1959 geborene Maurerlehrling Johann A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen, welche die (einzige) an sie gerichtete (Haupt-)Frage, ob der Angeklagte schuldig sei, am 25. März 1978 in St. Kathrein am Offenegg dadurch, daß er einen einer Faustfeuerwaffe täuschend ähnlich sehenden Plastikrevolver gegen den Körper des Florian B richtete und diesen aufforderte, innerhalb von 3 Minuten Geld in eine von ihm ... mehr lesen...
Gründe: I./ Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde der am 8.Mai 1959 geborene Michael A u.a. unter Punkt II/1 und 2 des Urteilssatzes des Verbrechens des verbrecherischen (Raub-) Komplottes nach § 277 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil er und der gesondert verfolgte Manfred C die gemeinsame Ausführung eines Raubes verabredeten, indem sie in Wien vereinbarten, und zwar 1.) Ende 1977, einen Taxilenker zu überfallen, um sich in den Besitz ... mehr lesen...
Norm: StGB §143 B
Rechtssatz: Auch die Drohung mit einer ungeladenen (Schusswaffe) Waffe bei Begehung eines Raubes ist "Verwendung einer Waffe" im Sinne des § 143 StGB. Entscheidungstexte 12 Os 59/78 Entscheidungstext OGH 11.09.1978 12 Os 59/78 Verstärkter Senat; Veröff: EvBl 1978/175 S 550 = SSt 49/45 = JBl 1979,380 = RZ 1978/101 S 200 9... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 8.Februar 1960 geborene, zu den Tatzeiten noch jugendliche Hilfsarbeiter Peter A zu A) des Verbrechens des Raubes nach § 142 Abs. 1 StGB., zu B) I u. II des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs. 1 StGB. und zu C) und D) des Vergehens der teils vollendeten (C), teils versuchten (D) entgeltlichen Förderung fremder Unzucht nach § 214 u. 15 StGB. schuldig erkannt. Vom weiteren Anklagevorwurf des Vergehens der Entziehung eines Minderjähr... mehr lesen...
Norm: StGB §143 A
Rechtssatz: Beim Raub in Gesellschaft eines oder mehreren Beteiligten ist nicht darauf abgestellt, ob der oder die Beteiligten gewillt sind, selbst wirkliche Gewalt anzuwenden. Entscheidungstexte 12 Os 59/78 Entscheidungstext OGH 11.09.1978 12 Os 59/78 Verstärkter Senat; Veröff: SSt 49/45 = EvBl 1978/175 S 550 = JBl 1979,380 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden neben einem weiteren Angeklagten 1.) der am 19.Oktober 1940 geborene (zuletzt beschäftigungslose) Hilfsarbeiter Johann A des Verbrechens des teils vollbrachten, teils versuchten schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 und 15 StGB (Punkt I und II des Spruches) und 2.) die am 18.September 1955 geborene (zuletzt beschäftigungslose) Serviererin Renate B des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach §§ 15, 142 Abs 1, 143 StGB sowie des Ver... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Gerhard A des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 - zweiter Fall - StGB (Punkt 1 des Urteilssatzes) und des Vergehens nach dem § 36 Abs 1 lit b WaffG. (Punkt 2 des Urteilssatzes) schuldig erkannt, begangen dadurch, daß er in Wien (zu 1) am 22.Dezember 1977 durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben, indem er einen scharf geladenen Vorderladerrevolver der Mar... mehr lesen...
Norm: StGB §12 AcStGB §143 A
Rechtssatz: Ein in Gesellschaft eines oder mehrerer Beteiligte begangener Raub erfordert keine Verabredung der Beteiligten; es genügt vielmehr jedes bewußte und gewollte Zusammenwirken der Beteiligten bei Ausführung der Tat unter Voraussetzung gleichzeitiger Anwesenheit am Tatort (oder in dessen unmittelbarer Nähe) zur Tatzeit und eines Einverständnisses über die Begehung eines Raubes. Entscheidu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 26.Jänner 1963 geborene Handelsschüler Klaus A und der am 12.Dezember 1962 geborene Schüler Alfred B von der wider sie erhobenen Anklage, die am 14.März 1964 geborene Elisabeth C Ende Juni 1977 und am 3.September 1977 durch das im
Spruch: beschriebene Verhalten zur Duldung unzüchtiger Handlungen genötigt und hiedurch das Vergehen der Nötigung nach dem § 105 Abs. 1 StGB. begangen, sowie dabei am 3.September 1977 der Genannten Kratzwun... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde der Hilfsarbeiter Karl A 1.) des Verbrechens des schweren Raubes nach den § 142 Abs.1, 143 erster Fall StGB und 2.) des Verbrechens des (schweren) Diebstahls durch Einbruch nach den § 127 Abs.1 und Abs.2 Z 1, 128 Abs.1 Z 4, 129 Z 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 27.Juli 1976 in Wien der Christa B in Gesellschaft des (deshalb mit demselben Urteil rechtskräftig abgeurteilten) Mitangeklagten Erw... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 16.Juni 1941 geborene Tischlergeselle Wolfgang A des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs. 1 StGB., des Verbrechens der schweren Nötigung nach § 105, 106 Abs. 1 Z. 1 StGB. und des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB. schuldig erkannt. Dieses Urteil wird vom Angeklagten mit Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung bekämpft. Die Nichtigkeitsbeschwerde wurde bereits vom Obersten Gerichtshof in nichtöffentlic... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen der beschäftigungslose Rudolf A 1. des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 (zweiter Anwendungsfall) StGB und 2. des Vergehens nach dem § 36 Abs 1 lit b WaffenG schuldig erkannt und hiefür nach dem ersten Strafsatz des § 143 StGB unter Anwendung des § 28 StGB zu einer fünfjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Gemäß dem § 26 Abs 1 StGB wurde das sichergestellte Springmesser eing... mehr lesen...
Norm: StGB §143 BStPO §316
Rechtssatz: Ob ein Tatwerkzeug "Waffe" nach § 143 StGB war, kann gemäß § 316 StPO als Zusatzfrage gestellt werden. Entscheidungstexte 13 Os 181/77 Entscheidungstext OGH 19.01.1978 13 Os 181/77 12 Os 20/84 Entscheidungstext OGH 03.05.1984 12 Os 20/84 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: StGB §142 FStGB §143
Rechtssatz: (Sonstiger) Beteiligter am Raub nach §§ 142, 12 (dritter Fall) StGB und nicht Gesellschafter des Raubes nach § 143 StGB ist jener, der seinen Beitrag fernab vom Tatort leistet. Entscheidungstexte 12 Os 155/77 Entscheidungstext OGH 22.12.1977 12 Os 155/77 Veröff: EvBl 1978/141 S 441 13 Os 8/85... mehr lesen...
Norm: StGB §143 A
Rechtssatz: Der Beuteanteil ist für die Annahme der Raubgesellschaft nach § 143 StGB ohne Belang. Entscheidungstexte 12 Os 155/77 Entscheidungstext OGH 22.12.1977 12 Os 155/77 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0093796 Dokumentnummer JJR_19771222_OGH0002_0120OS00... mehr lesen...
Norm: StGB §143 BWaffG §1 litaWaffG §36
Rechtssatz: Eine zum Verfeuern von Platzpatronen eingerichtete Schreckschusspistole ist eine Waffe nach § 1 lit a WaffG; ihre Verwendung bei einem Raub nach § 143 StGB strafbar. Entscheidungstexte 12 Os 128/77 Entscheidungstext OGH 22.09.1977 12 Os 128/77 Veröff: EvBl 1978/34 S 104 12 Os 70/86 En... mehr lesen...
Norm: StGB §142 AStGB §143 D
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Tat als schweren Raub nach den §§ 142, 143 StGB - hinsichtlich der Todesfolge - und die Zurechnung der schweren Folge, des Todes eines Menschen genügt Fahrlässigkeit (§ 7 Abs 2 StGB; Leukauf-Steininger S 725). Entscheidungstexte 12 Os 118/77 Entscheidungstext OGH 15.09.1977 12 Os 118/77 Veröff: SSt 48/68 ... mehr lesen...
Norm: StGB §143 B
Rechtssatz: Ein mit einem Tuch umwickelter Hammer ist Waffe. Entscheidungstexte 10 Os 112/77 Entscheidungstext OGH 07.09.1977 10 Os 112/77 Veröff: RZ 1977/122 S 222 9 Os 172/85 Entscheidungstext OGH 04.12.1985 9 Os 172/85 Vgl auch; Beisatz: Haushaltsüblicher hölzerner Fleischschlegel mit (dämpfender)... mehr lesen...
Norm: StGB §143 B
Rechtssatz: Der Begriff der Waffe im § 143 StGB ist weiter als jener der (mörderischen) Waffe im § 192 StG. Entscheidungstexte 10 Os 112/77 Entscheidungstext OGH 07.09.1977 10 Os 112/77 Veröff: RZ 1977/122 S 222 10 Os 141/77 Entscheidungstext OGH 23.11.1977 10 Os 141/77 ... mehr lesen...
Norm: StGB §143 B
Rechtssatz: Der Tatbeteiligte, der selbst keine Waffe verwendet, verantwortet die Qualifikation des zweiten Anwendungsfalles des § 143 StGB, wenn der Waffeneinsatz seitens der anderen von seinem (bedingten) Vorsatz umfaßt war. Entscheidungstexte 12 Os 52/77 Entscheidungstext OGH 12.05.1977 12 Os 52/77 9 Os 78/84 Entsche... mehr lesen...
Norm: StGB §12 BaStGB §127 D1StGB §143 A
Rechtssatz: Jeder weitere Tatbeteiligte im Sinne des § 12 StGB qualifiziert - soferne er am Tatort auch anwesend ist - den Diebstahl zum Gesellschaftsdiebstahl. Entscheidungstexte 13 Os 34/77 Entscheidungstext OGH 28.04.1977 13 Os 34/77 Veröff: EvBl 1977/242 S 557 9 Os 179/77 Entscheidu... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am ***** geborene Hilfsarbeiter Karl S***** schuldig erkannt: 1. des Verbrechens der Freiheitsentziehung nach dem § 99 Abs 1 und Abs 2 (2. Fall) StGB; 2. des Verbrechens des Zwanges zur Unzucht nach dem § 203 Abs 1 StGB; 3. des Vergehens der gefährlichen Drohung nach dem § 107 Abs 1 und 2 StGB; 4. des Vergehens der schweren Körperverletzung nach den §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 und Abs 2 Z 3 StGB; 5. ... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z4StGB §143 C
Rechtssatz: § 143 StGB erfaßt jenen Waffengebrauch, der die Sachwegnahme überhaupt erst ermöglicht; § 129 Z 4 StGB betrifft dagegen das Mitführen der Waffe zur bloßen Sicherung der Sachwegnahme. Entscheidungstexte 9 Os 36/77 Entscheidungstext OGH 19.04.1977 9 Os 36/77 European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Norm: StGB §143 B
Rechtssatz: Für die Waffe ist die beim Raub tatsächlich mögliche Verwendung maßgeblich, nicht bloß ihre vermeintliche Verwendungsmöglichkeit aus der Sicht des Opfers. Entscheidungstexte 13 Os 41/77 Entscheidungstext OGH 24.03.1977 13 Os 41/77 Veröff: JBl 1977,545 = RZ 1977/55 S 108 10 Os 30/77 Entscheidungstext OGH 20... mehr lesen...
Norm: StGB §12 AcStGB §143 B
Rechtssatz: Das bloße Vortäuschen einer Waffe oder eines Raubgenossen qualifiziert den Raub nicht nach § 143 StGB. Entscheidungstexte 13 Os 41/77 Entscheidungstext OGH 24.03.1977 13 Os 41/77 Veröff: RZ 1977/55 S 108 12 Os 59/78 Entscheidungstext OGH 11.09.1978 12 Os 59/78 Verstärkter S... mehr lesen...
Norm: StGB §129 Z4StGB §143 B
Rechtssatz: Im Gegensatz zu § 143 StGB ist für die Qualifikation des § 129 Z 4 StGB die Verwendung der mitgeführten Waffe nicht erforderlich; zur Voraussetzung der bestimmungsgemäßen Verwendbarkeit gehört bei einer Schußwaffe auch die zumindest griffbereite Munition. Entscheidungstexte 11 Os 138/76 Entscheidungstext OGH 04.11.1976 11 Os 138/76 ... mehr lesen...
Norm: StGB §143 B
Rechtssatz: Waffe ist jeder Gegenstand, der als ein zur Gewaltanwendung gegen eine Person oder zur Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben ad hoc geeignetes Instrument gebraucht wird (vgl 10 Os 71/75 und 9 Os 131/75), folglich auch eine ungeladene oder sonstwie funktionsuntüchtige Schußwaffe. Gleichgültig ist es darnach auch, ob die Schußwaffe als Mittel der Drohung oder als Schlaginstrument "verwendet" wird. ... mehr lesen...