Norm: StGB §143 B Satz2
Rechtssatz: Ablehnung einer von Krückl, ÖJZ 1981, 566 ff, befürworteten restriktiven Interpretation. Entscheidungstexte 10 Os 24/86 Entscheidungstext OGH 24.03.1986 10 Os 24/86 Veröff: SSt 57/20 13 Os 71/94 Entscheidungstext OGH 08.06.1994 13 Os 71/94 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: StGB §84 Abs1 AStGB §143 D
Rechtssatz: Bei einem längeren Dämmerzustand im Sinne einer tiefgreifenden Bewußtseinstörung schweren Grades handelt es sich um eine - längerer Bewußtlosigkeit gleichwertige - schwere Körperverletzung. Entscheidungstexte 11 Os 176/85 Entscheidungstext OGH 28.01.1986 11 Os 176/85 Veröff: SSt 57/5 12 O... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 22.Oktober 1959 geborene Wolfgang J***, der am 19.November 1961 geborene Erwin L***, der am 5.Oktober 1946 geborene Helmut C*** und der am 1. Dezember 1954 geborene Johann W*** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143, erster und zweiter Deliktsfall, StGB schuldig erkannt. Den Angeklagten liegt zur Last, in der Nacht zum 17.Dezember 1984 in Wien in Gesellschaft als B... mehr lesen...
Norm: StGB §143 BStPO §316StPO §317 Abs2
Rechtssatz: In Ansehung des normativ geprägten Sachverhaltselements "Waffe" haben im geschwornengerichtlichen Verfahren auf Grund der ihnen erteilten Rechtsbelehrung die Geschworenen darüber zu befinden, ob die tatsächlichen Umstände des konkreten Falles diesem gesetzlichen Qualifikationsmerkmal entsprechen oder nicht. Entscheidungstexte 10 Os 115/8... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Gerhard A (1.) des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143 (zweiter Fall) StGB sowie (2.) des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 4.April 1985 in Terfens (zu 1.) dem Engelbert B durch die unter gleichzeitigem Ansetzen eines Messer geäußerte Aufforderung, er solle ihm das Geld geben und aufpassen, daß er keinen Blödsinn ma... mehr lesen...
Norm: StGB §143 B
Rechtssatz: Die "Verwendung" einer Waffe bei der Verübung eines Raubes bedeutet mehr als bloßes Mitsichführen. Sie erfordert freilich nicht den tatsächlichen Einsatz der Waffe, es würde vielmehr schon genügen, daß die Waffe - unter Umständen auch bloß konkludent - zur Ausführung der räuberischen Drohung gebraucht wird. Aus der Feststellung, daß der Täter während der (anderweitigen) Gewaltanwendung einen Stock in der Hand hielt... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 19.Feber 1966 (siehe S 3, 59; im Urteil unrichtig: 15.November 1962) geborene Ferdinand A und der am 15.Juli 1961 geborene Günter B, beide Hilfsarbeiter und zuletzt beschäftigungslos, aufgrund des einstimmigen Wahrspruches der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach den §§ 142 Abs. 1, 143, erster und zweiter Fall, StGB, A überdies des Vergehens der versuchten Nötigung nach den §§ 15, 105 Abs. 1 StGB schuldig erkannt. Di... mehr lesen...
Norm: StGB §143 B
Rechtssatz: Ein ca vierzig bis sechzig Zentimeter langer hölzerner Stock ist grundsätzlich geeignet, als Waffe im Sinn des § 143 2.Fall StGB verwendet zu werden. Entscheidungstexte 11 Os 140/85 Entscheidungstext OGH 01.10.1985 11 Os 140/85 Veröff: SSt 56/73 12 Os 128/88 Entscheidungstext OGH 13.10.1988 ... mehr lesen...
Gründe: Christian A und Josef B wurden des Verbrechens des schweren Raubs nach § 142 Abs 1, 143, erster und dritter Fall, StGB schuldig erkannt. Die Geschwornen hatten die anklagekonforme Hauptfrage bejaht. Der Angeklagte A macht Nichtigkeit des Schuldspruchs gemäß § 345 Abs 1 Z. 6 und 12 StPO geltend. Rechtliche Beurteilung Eine Eventualfrage nach dem Vergehen der Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung nach § 286 Abs 1 StGB wurde z... mehr lesen...
Gründe: Der am 21.Juni 1966 geborene Robert A wurde des Verbrechens des teils vollendeten und teils versuchten schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143, erster und zweiter Fall, sowie 15 StGB (1 a und b, 2 a bis c) und der am 16.November 1964 geborene Gerald B desselben Delikts in der Entwicklungsstufe des Versuchs nach § 15 StGB (1 a und b) schuldig erkannt und zu Freiheitsstrafen verurteilt. Dieses Urteil wird vom Angeklagten Gerald B mit einer auf § 345 Abs. 1 Z. 6 und 8 StPO gest... mehr lesen...
Norm: StGB §127 D1StGB §143 A
Rechtssatz: Das räumliche Naheverhältnis der Gesellschaftstäter ist nicht von einer generell begrenzbaren Entfernung abhängig, es kommt vielmehr darauf an, ob der Diebsgenosse oder Raubgenosse de facto einen mitgestaltenden Einfluß auf die Tatausführung hat, so zwar daß auf der Seite der Täter jene Aktionseinheit besteht, die Rechtsgut und Opfer in erhöhten Maß gefährdet (hier bei außer Sichtweite und in Entfernung... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der 19-jährige Hubert A und der 25-jährige Herold Siegfried B auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 (erster Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach haben sie am 28.Februar 1984 in Ebensee in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) dadurch, daß sie den Rudolf C festhielten, ihn anschließend zu Boden stießen, mit den Händen auf ihn einschlugen und mit den Füßen gegen seinen Körper ... mehr lesen...
Gründe: Der am 3.Jänner 1958 geborene, zuletzt beschäftigungslos gewesene Edwin A wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB (I) und des Verbrechens des schweren Raubs nach § 142 Abs 1, 143 (zweiter Fall) StGB (II) schuldig erkannt. Darnach hat er am 22.September 1983 in Kitzbühel Eva B durch mehrere Schläge mit einem über einen halben Meter langen Eisenrohr auf den
Kopf: vorsätzlich getötet (I) und ihr solcherart mit Gewalt unter Verwen... mehr lesen...
Norm: StGB §143 B
Rechtssatz: Auch einer vom Opfer als solche erkannten Luftdruckpistole kommt die für die strengere Strafdrohung des § 143 zweiter Fall StGB maßgebende Eignung, als Waffe - und damit als Mittel der Drohung (mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben) - verwendet zu werden, zu. Entscheidungstexte 10 Os 181/84 Entscheidungstext OGH 11.12.1984 10 Os 181/84 ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 11.Juli 1954 geborene Kraftfahrzeugmechanikergeselle Richard A auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen 1./ des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143 (zweiter Fall) StGB und 2./ des Verbrechens des Zwanges zur Unzucht nach § 203 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er am 7.Jänner 1984 (nach 19 Uhr auf dem Gelände eines Schotterwerkes) in St. Leonhard am Forst 1./ dadurch, daß er eine ungeladene Luftdruckpistole gegen O... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden - auch einen Teilfreispruch enthaltenden - angefochtenen Urteil wurden Kurt A und Erhard B des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143 erster Fall StGB schuldig erkannt, weil sie am 18. Dezember 1983 in Salzburg in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) dem Manfred C mit Gewalt (gegen seine Person) und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben, und zwar dadurch, daß sie ihn niederstießen, w... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf den Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden der 22-jährige Giovanni A, der 20-jährige Andreino B und der 28- jährige Fabrizio DEL` C des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach § 15, 142 Abs 1, 143, erster und zweiter Fall, StGB und Giovanni A überdies des Vergehens nach § 36 Abs 1 lit a WaffenG schuldig erkannt. Darnach haben die Genannten am 22. September 1983 in Innsbruck in Gesellschaft als Beteiligte Helmut D durch Vorhalten... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurden Herbert A und Johannes B des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143 erster Fall StGB. schuldig erkannt, weil sie am 24.September 1983 in Innsbruck in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB.) Helmut C mit Gewalt gegen seine Person, indem sie ihn niederstießen, am Boden festhielten und ihm Tritte versetzten, fremde bewegliche Sachen, nämlich seine Barschaft von 1.350 S, mit dem V... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde u.a. der am 13.Jänner 1963 geborene Andreas A, der zuletzt keiner Beschäftigung nachgegangen und ohne festen Unterstand gewesen war, des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB und des Verbrechens des schweren Raubes nach den § 142 Abs 1, 143 (erster und zweiter Fall) StGB schuldig erkannt und hiefür nach dem § 75 StGB zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 15 Jahren verurteilt. Ihm liegt ... mehr lesen...
Norm: StGB §76StGB §86StGB §143 C
Rechtssatz: Eine durch Gewaltanwendung im Rahmen eines Raubes herbeigeführte, nicht als Mord zu beurteilende Todesfolge wird durch Subsumtion unter § 143 letzter Fall StGB in ihrem Unwert voll erfaßt; eine solche Tat kann nicht als Raub und Totschlag (§ 76 StGB) oder Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§ 83, § 86 StGB) beurteilt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 EStGB §143 C
Rechtssatz: Bei Raubmord wird das in der Tötung des Opfers gelegene Unrecht durch den Schuldspruch wegen Mordes voll erfaßt; die Todesfolge kann dem Täter nicht noch zusätzlich durch die Annahme der Qualifikation nach § 143, dritter Satz, letzter Fall, StGB angelastet werden. Entscheidungstexte 9 Os 38/84 Entscheidungstext OGH 05.06.1984 9 Os 38/84 Verö... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde der am 26. Dezember 1960 geborene Maschinenführer Hermann Karl A des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB sowie des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach § 15, 142 Abs. 1, 143, erster Satz, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 2. Dezember 1982 in Neudörfl an der Leitha dadurch, daß er gegen den auf dem Betriebsgelände der B Ges.m.b.H. Wachdienst versehenden und... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 28. September 1958 geborene (beschäftigungslose) Robert A und der am 25. September 1956 geborene (gleichfalls keiner Beschäftigung nachgehende) Franz B auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs. 1, 143, erstem Fall, StGB schuldig erkannt. Ihnen liegt zur Last, am 30. August 1982 in Wien in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) der Franziska C mit Gewalt fremde bewegliche Sache , ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden Renato A, Markus B, Josef Alois C und Edwin D des Verbrechens des schweren Raubes nach § 142 Abs 1, 143 StGB schuldig erkannt, weil sie in Innsbruck jeweils in Gesellschaft als Beteiligte (§ 12 StGB) mit Gewalt gegen eine Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben (§ 89 StGB) einem anderen fremde bewegliche Sachen mit dem Vorsatz weggenommen haben, durch deren Zueignung sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu ber... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 3.Juli 1951 geborene, zuletzt beschäftigungslose Christian A des Verbrechens des Raubes nach dem § 142 Abs 1 StGB und des Vergehens der versuchten Nötigung nach den § 15, 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 20.Juli 1983 in Klagenfurt dem Norbert B dadurch, daß er ihn an den Schultern erfaßte, ihn aufforderte, sofort 200 S herauszugeben, ihn nach Verweigerung der Herausgabe des Geldes niederschlug und sodann erneut... mehr lesen...
Gründe: Der am 6.Juli 1937 geborene, pensionierte Angestellte der Sozialversicherung Ferdinand A wurde zufolge des Wahrspruchs der Geschwornen des Verbrechens des schweren Raubs nach § 142 Abs 1, 143 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er am 24.Juni 1983 in Wien der Astrid B und dem Michael C dadurch, daß er ihnen eine als solche nicht erkennbare Gaspistole anhielt und äußerte, sie sollten ihm alles in der Kassa befindliche Bargeld übergeben, sonst schieße er, eine Barschaft von 16.8... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 13.Oktober 1964 geborene Werner A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen der Verbrechen des teils vollendeten, teils versuchten schweren Raubes nach den §§ 142 Abs 1, 143 (zweiter Fall), 15 StGB schuldig erkannt. Ihm liegt zur Last, am 1.Mai 1983 mit Gewalt gegen eine Person und durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben unter Verwendung einer Waffe einem anderen eine fremde bewegliche Sache mit dem Vorsatz, sich d... mehr lesen...
Gründe: Das Jugendschöffengericht erkannte den am 22.April 1968 geborenen Schüler Michael A der Verbrechen des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB (1) und des schweren Raubs nach §§ 142 Abs 1, 143, erster Satz, zweiter Fall, und zweiter Satz, StGB (2) schuldig. Darnach hat er am 19.November 1982 in Schiltern vorsätzlich (zu 1) Karoline B dadurch zu töten getrachtet, daß er mit einer Schere mindestens sechsmal von hinten gegen ihren
Kopf: , Hals und Rücken einstach, bis sie zu Boden ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Alexander A des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 (zweiter Fall) StGB schuldig erkannt, weil er am 13. April 1983 in Wien der Post- und Telegraphendirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben und unter Verwendung einer Waffe 9.300 S Bargeld mit dem Vorsatz weggenommen hatte, sich durch deren Zueignung unrechtm... mehr lesen...
Norm: StGB §143 A
Rechtssatz: Das undifferenzierte Klammerzitat des § 12 StGB im § 143 StGB bindet die "Gesellschaft eines oder mehrer Beteiligten" nicht an deren gleichzeitiges Zusammenwirken in jeder Phase des Tatgeschehens; fallen doch unter den Begriff des Beteiligten (§ 12 StGB) häufig zeitlich getrennt operierende Tatgenossen, die alle (siehe Rubrik des § 12 StGB) als Täter zu behandeln sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...