Norm
StGB §143 BRechtssatz
In Ansehung des normativ geprägten Sachverhaltselements "Waffe" haben im geschwornengerichtlichen Verfahren auf Grund der ihnen erteilten Rechtsbelehrung die Geschworenen darüber zu befinden, ob die tatsächlichen Umstände des konkreten Falles diesem gesetzlichen Qualifikationsmerkmal entsprechen oder nicht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0094178Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009